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143 lines
1.2 KiB

BESCHLUSS
ZB
26
.
Oktober
Verfahren
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Richterin
Richter
Dr.
26
.
Oktober
beschlossen
:
Wert
Verfahrens
Rechtsbeschwerde
wird
25.230,11
Euro
festgesetzt
.
Gründe
:
Ist
Antrag
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
Gläubiger
gestellt
worden
wird
Gebühr
Verfahren
Antrag
Betrag
Forderung
jedoch
Wert
Insolvenzmasse
geringer
ist
Wert
erhoben
§
Abs.
.
gilt
auch
Beschwerde
Gläubigers
§
Abs.
Satz
.
Nennwert
Forderung
Rechtsbeschwerdeführerin
übersteigt
Höchstbetrag
Millionen
Euro
§
Abs.
so
grundsätzlich
Höchstbetrag
zugrunde
legen
wäre
.
Rechtsbeschwerde
hat
jedoch
dargelegt
eidesstattliche
Versicherung
Geschäftsführers
Schuldnerin
24
.
Mai
glaubhaft
gemacht
Wert
freien
Masse
Euro
beträgt
.
eidesstattlichen
Versicherung
weiter
angegebenen
"
aktivierten
Entwicklungsleistungen
"
Euro
stehen
Zweifel
Befriedigung
Gläubiger
Verfügung
.
Gleiches
gilt
Vormerkung
Werthaltigkeit
Fähigkeit
Schuldnerin
Pfändungsgläubigers
abhängt
zugrunde
liegenden
Grundstückskaufvertrag
erfüllen
§
Abs.
.
ist
vorgetragen
.
Dr.
Raebel
Dr.
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
LG
Entscheidung