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- BESCHLUSS
- ZB
- 26
- .
- Oktober
- Verfahren
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- IX
- .
- Zivilsenat
- Bundesgerichtshofs
- hat
- Vorsitzenden
- Richter
- Dr.
- Richter
- Richterin
- Richter
- Dr.
- 26
- .
- Oktober
- beschlossen
- :
- Wert
- Verfahrens
- Rechtsbeschwerde
- wird
- 25.230,11
- Euro
- festgesetzt
- .
- Gründe
- :
- Ist
- Antrag
- Eröffnung
- Insolvenzverfahrens
- Gläubiger
- gestellt
- worden
- wird
- Gebühr
- Verfahren
- Antrag
- Betrag
- Forderung
- jedoch
- Wert
- Insolvenzmasse
- geringer
- ist
- Wert
- erhoben
- §
- Abs.
- .
- gilt
- auch
- Beschwerde
- Gläubigers
- §
- Abs.
- Satz
- .
- Nennwert
- Forderung
- Rechtsbeschwerdeführerin
- übersteigt
- Höchstbetrag
- Millionen
- Euro
- §
- Abs.
- so
- grundsätzlich
- Höchstbetrag
- zugrunde
- legen
- wäre
- .
- Rechtsbeschwerde
- hat
- jedoch
- dargelegt
- eidesstattliche
- Versicherung
- Geschäftsführers
- Schuldnerin
- 24
- .
- Mai
- glaubhaft
- gemacht
- Wert
- freien
- Masse
- Euro
- beträgt
- .
- eidesstattlichen
- Versicherung
- weiter
- angegebenen
- "
- aktivierten
- Entwicklungsleistungen
- "
- Euro
- stehen
- Zweifel
- Befriedigung
- Gläubiger
- Verfügung
- .
- Gleiches
- gilt
- Vormerkung
- Werthaltigkeit
- Fähigkeit
- Schuldnerin
- Pfändungsgläubigers
- abhängt
- zugrunde
- liegenden
- Grundstückskaufvertrag
- erfüllen
- §
- Abs.
- .
- ist
- vorgetragen
- .
- Dr.
- Raebel
- Dr.
- Vorinstanzen
- :
- AG
- Entscheidung
- LG
- Entscheidung
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