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1.1 KiB

BESCHLUSS
ZA
25
.
September
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Grupp
Richterin
25
.
September
beschlossen
:
Antrag
Klägers
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
Verfahren
Nichtzulassungsbeschwerde
Beschluss
12
.
Zivilkammer
Oberlandesgerichts
10
.
Dezember
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Voraussetzungen
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
liegen
.
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
bietet
hinreichende
Aussicht
Erfolg
§
Satz
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
Sollte
Kläger
Beklagten
vorzeitigen
Einrichtung
Insolvenzsonderkontos
geltend
machende
Schadensersatzansprüche
tatsächlich
geben
wären
rechtlich
denkbaren
Gesichtspunkt
verjährt
.
kann
dahingestellt
bleiben
Insolvenzeröffnungsverfahren
gerichtlich
bestellten
Sachverständigen
Haftung
analog
§
Abs.
InsO
trifft
Aufgaben
zieht
Insolvenzgericht
bestimmten
Wirkungskreises
liegen
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
10.12.2013