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88 lines
681 B

BESCHLUSS
IX
ZA
8
.
Februar
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
8
.
Februar
beschlossen
:
Antragsteller
wird
Durchführung
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
29
.
Zivilkammer
Landgerichts
29
.
Juni
nachgesuchte
Prozesskostenhilfe
versagt
.
Gründe
:
Prozesskostenhilfe
kann
Antragsteller
gewährt
werden
beabsichtigte
Rechtsmittel
Aussicht
Erfolg
hat
§
.
beabsichtigte
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
ist
unzulässig
.
Beschwerdewert
§
Nr.
Satz
ist
erreicht
.
Antragsteller
wendet
Abweisung
Klage
Höhe
insgesamt
.
Raebel
Kayser
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
08.01.2004
LG
Entscheidung
29.06.2006