BESCHLUSS IX ZA 8 . Februar Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterin 8 . Februar beschlossen : Antragsteller wird Durchführung Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 29 . Zivilkammer Landgerichts 29 . Juni nachgesuchte Prozesskostenhilfe versagt . Gründe : Prozesskostenhilfe kann Antragsteller gewährt werden beabsichtigte Rechtsmittel Aussicht Erfolg hat § . beabsichtigte Beschwerde Nichtzulassung Revision ist unzulässig . Beschwerdewert € § Nr. Satz ist erreicht . Antragsteller wendet Abweisung Klage Höhe insgesamt € . Raebel Kayser Vorinstanzen : AG Entscheidung 08.01.2004 LG Entscheidung 29.06.2006