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116 lines
880 B

BESCHLUSS
IX
11
.
Juni
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Grupp
Richterin
11
.
Juni
beschlossen
:
Antrag
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
beabsichtigte
Anhörungsrüge
Senatsbeschluss
20
.
Mai
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
Prozesskostenhilfe
ist
versagen
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
Aussicht
Erfolg
hat
§
Abs.
Satz
.
Anhörungsrüge
wäre
unbegründet
Gehörsverletzung
vorliegt
.
Beschluss
20
.
Mai
abgelehnte
Antrag
Klägerin
kann
Antrag
Gewährung
Prozesskostenhilfe
Beschwerde
Nichtzulassung
Rechtsbeschwerde
umgedeutet
werden
.
Nichtzulassung
Rechtsbeschwerde
§
Abs.
Satz
Nr.
ist
Gegensatz
Regelung
Revision
§
anfechtbar
Beschluss
16
November
IX
ZA
41
;
10
.
Januar
IX
ZB
.
Klägerin
kann
rechnen
Sache
Antwort
weitere
Eingaben
erhalten
.
Kayser
Grupp
Vorinstanzen
:
Entscheidung
12.07.2013
Entscheidung