BESCHLUSS IX 11 . Juni Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Prof. Dr. Dr. Grupp Richterin 11 . Juni beschlossen : Antrag Bewilligung Prozesskostenhilfe beabsichtigte Anhörungsrüge Senatsbeschluss 20 . Mai wird abgelehnt . Gründe : Prozesskostenhilfe ist versagen beabsichtigte Rechtsverfolgung Aussicht Erfolg hat § Abs. Satz . Anhörungsrüge wäre unbegründet Gehörsverletzung vorliegt . Beschluss 20 . Mai abgelehnte Antrag Klägerin kann Antrag Gewährung Prozesskostenhilfe Beschwerde Nichtzulassung Rechtsbeschwerde umgedeutet werden . Nichtzulassung Rechtsbeschwerde § Abs. Satz Nr. ist Gegensatz Regelung Revision § anfechtbar Beschluss 16 November IX ZA 41 ; 10 . Januar IX ZB . Klägerin kann rechnen Sache Antwort weitere Eingaben erhalten . Kayser Grupp Vorinstanzen : Entscheidung 12.07.2013 Entscheidung