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86 lines
675 B

BESCHLUSS
ZA
8
.
Februar
Rechtsstreit
IX
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dr.
Richterin
8
.
Februar
beschlossen
:
Antragsteller
wird
Durchführung
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
5
.
Zivilkammer
Landgerichts
15
.
Februar
nachgesuchte
Prozesskostenhilfe
versagt
.
Gründe
:
Prozesskostenhilfe
kann
Antragsteller
gewährt
werden
beabsichtigte
Rechtsmittel
Aussicht
Erfolg
hat
§
.
beabsichtigte
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
ist
unzulässig
.
Beschwerdewert
§
Nr.
Satz
ist
erreicht
.
Antragsteller
wendet
Abweisung
Widerklage
Höhe
.
Raebel
Kayser
Vorinstanzen
:
AG
Entscheidung
22.02.2004
LG
Entscheidung
15.02.2006