BESCHLUSS ZA 8 . Februar Rechtsstreit IX . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dr. Richterin 8 . Februar beschlossen : Antragsteller wird Durchführung Beschwerde Nichtzulassung Revision Urteil 5 . Zivilkammer Landgerichts 15 . Februar nachgesuchte Prozesskostenhilfe versagt . Gründe : Prozesskostenhilfe kann Antragsteller gewährt werden beabsichtigte Rechtsmittel Aussicht Erfolg hat § . beabsichtigte Beschwerde Nichtzulassung Revision ist unzulässig . Beschwerdewert € § Nr. Satz ist erreicht . Antragsteller wendet Abweisung Widerklage Höhe € . Raebel Kayser Vorinstanzen : AG Entscheidung 22.02.2004 LG Entscheidung 15.02.2006