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120 lines
891 B

BESCHLUSS
3
.
Februar
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
hat
3
.
Februar
Vorsitzende
Richterin
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
Oberlandesgerichts
8
.
Zivilsenat
30
November
wird
zurückgewiesen
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
Berufungsgericht
hat
zwar
Grundsätze
Senatsurteils
13
.
Dezember
.
f.
;
vgl.
auch
Senatsurteil
30
.
April
VersR
.
verkannt
wirkt
Ergebnis
jedoch
angefochtene
Entscheidung
.
Senat
hat
auch
gerügten
Grundrechtsverstöße
.
Abs.
Abs.
GG
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Kläger
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Dr.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
30.11.2009