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92 lines
781 B

BESCHLUSS
14
.
Januar
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
14
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
10
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
28
Juli
wird
zurückgewiesen
darlegt
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
Zwar
hat
Berufungsgericht
Vortrag
Klägers
Regulierungszusage
berücksichtigt
.
beruht
angefochtene
Urteil
Ergebnis
jedoch
Bestreitens
Beklagten
hinreichend
konkreten
Tatsachenvortrag
Schuldanerkenntnis
fehlt
auch
Beschwerde
darlegt
Kläger
insoweit
noch
hätte
vortragen
können
.
Kläger
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Dr.
Dr.