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2114 lines
18 KiB

NAMEN
Verkündet
:
14
.
Mai
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
Regelung
Bedingungen
Luftfahrt-Haftpflichtversicherung
Versicherungsschutz
besteht
Führer
Luftfahrzeugs
Eintritt
Ereignisses
vorgeschriebenen
Erlaubnisse
erforderlichen
Berechtigungen
Befähigungsnachweise
hatte
ist
objektiver
Risikoausschluss
verhüllte
Obliegenheit
qualifizieren
.
Urteil
14
.
Mai
Hanseatisches
OLG
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richterin
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
mündliche
Verhandlung
14
.
Mai
Recht
erkannt
:
Revision
Kläger
wird
Urteil
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
9
.
Zivilsenat
21
.
August
aufgehoben
Sache
neuen
Verhandlung
Entscheidung
auch
Kosten
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
begehren
Feststellung
Beklagte
hilfsweise
Rahmen
§
.
.
insbesondere
hmen
Verpflichtung
§
.
Haftpflichtversicherungsschutz
Unfall
Flugschau
26
.
April
gewähren
habe
.
Klägerin
war
Versicherungsnehmerin
Halterin
Beklagten
haftpflichtversicherten
Flugzeugs
tfahrzeugführer
mitversicherte
Kläger
Gesellschafter
Geschäftsführer
genannten
Unfall
verursachte
.
Versicherung
zugrunde
liegenden
Haftpflichtversich
erungsbedingungen
Folgenden
kurz
:
heißt
:
"
Ausschlüsse
1
.
Versicherungsschutz
besteht
1.2
.
Eintritt
Schadenereignisses
Luftfahrtunternehmen
gesetzlich
vorgeschrieben
genehmigt
war
;
1.3
.
Führer
Luftfahrzeugs
Eintritt
Ereignisses
vorgeschriebenen
Erlaubnisse
erforderlichen
Berechtigungen
Befähigungsnachweise
hatten
;
2
.
Ausgeschlossen
sind
Versicherungsansprüche
Personen
Schäden
vorsätzlich
herbeigeführt
haben
.
"
Flugzeug
handelt
sogenanntes
Agrarflugzeug
circa
fassenden
Chemikalienbehälter
ste
flüssige
Stoffe
gestreut
gesprüht
werden
können
.
Flugzeug
wollte
Kläger
kurzfristig
inen
zunächst
vorgesehenen
anderen
Piloten
Flugunterlagen
Veranstalter
vorgelegt
worden
waren
eingesprungen
war
Flugschau
Wasser
niedriger
Höhe
abwerfen
sogenannte
Feue
rlöschübung
.
Start
brach
Flugzeug
rechts
kam
Landebahn
.
Kläger
brach
Start
jedoch
gab
weiter
Vollgas
Hoffnung
genügend
Höhe
gewinnen
.
misslang
Verkaufsstände
Zuschauer
raste
.
gab
Tote
teils
schwer
Verletzte
.
Ereignis
Klägern
nachgesuchten
Klage
geltend
gemachten
Haftpflichtversicherungsschutz
verweigert
Beklagte
Gründen
:
erster
Linie
macht
geltend
Kläger
gemäß
§
.
vorgeschriebenen
Erlaubnisse
Berechtigungen
Befähigungsnachweise
verfügt
habe
.
So
habe
Sprühberechtigung
§
LuftPersV
verfügt
sei
Flugschau
betreffenden
Genehmigungsbescheid
Pilot
aufg
eführt
sei
Klassenberechtigung
einmotorige
Landflugzeuge
2
.
August
abgelaufen
gewesen
.
Weiteren
habe
Kläger
Schäden
bedingt
vorsät
zlich
herbeigeführt
.
Flugzeug
eigenen
Ruf
eschädigen
habe
bewusst
Start
abgebrochen
Verbot
Menschen
überfliegen
missachtet
Schäden
Zuschauer
Aussteller
Kauf
genommen
.
Zusammenhang
Klassenberechtigung
Klägers
ist
unstreitig
"
Lizenz
Privatpiloten
Flugzeug
"
Eintragung
gültig
02.08.2009
"
unter
Berechtigungen
Eintragung
"
piston
bis/until
"
enthält
Kläger
Fluglehrer
erteilten
Bescheinigung
28
Juli
"
Übungsflug
Fluglehrer
§
LuftPersV
"
durchgeführt
hat
Flu
Flugbuch
Fluglehrer
unterschriebenen
Vermerk
"
Scheinverlängerung
Übungsflug
gemäß
§
LuftPersV
"
eingetragen
ist
.
Kläger
haben
geltend
gemacht
Klausel
§
.
§
Abs.
unwirksam
sei
;
sei
unklar
inhaltlich
unangemessen
Interessen
Geschädigten
unterlaufe
wesentlichen
Grundgedanken
Gefährdungshaftung
§
§
vereinbaren
sei
Versagung
Haftung
Luftfahrtschadenfall
regelmäßig
Existenzvernichtung
bedeute
.
gelte
insbesondere
Fall
hier
allenfalls
unbede
utender
Formfehler
vorliege
Kläger
einmal
erkannt
habe
.
Insoweit
vertreten
Kläger
Auffassung
Klassenberechtigung
Klägers
Eintragung
Fluglehrers
Flu
gbuch
wirksam
hoheitliches
Handeln
verlängert
worden
sei
.
S.
so
praktiziert
worden
sei
lediglich
Protokoll
Übungsflug
gefertigt
persönlichen
Flugbuch
eingetragen
worden
sei
treffe
Kläger
zumindest
Verschulden
.
fragliche
Klausel
stelle
objektiven
isikoausschluss
verhüllte
Obliegenheit
rhaltenspflichten
Piloten
gehe
Übungsflug
Fluglehrer
durchzuführen
Klassenberechtigungen
verlängern
aktuell
halten
habe
.
Klage
ist
Vorinstanzen
erfolglos
geblieben
.
wenden
Kläger
Revision
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hält
Beklagte
jedenfalls
leistungsfrei
Kläger
Unfallzeitpunkt
rforderliche
Klassenberechtigung
verfügt
habe
.
Klassenberechtigung
zähle
§
.
genannten
Erlaubnissen
Berechtigungen
Befähigungsnachweisen
.
Klausel
enthalte
Risikobegrenzung
Obliegenheit
;
sei
wirksam
.
Berufung
B
eklagten
Leistungsausschluss
sei
treuwidrig
.
erstmals
Berufungsinstanz
gestellte
Hilfsantrag
dürfte
Rechtsschutzinteresses
unzulässig
sein
sei
aber
zumindest
unbegründet
auch
Haftung
gemäß
§
Abs.
.
Versicherungsvertrag
übernommene
Gefahr
beschränkt
sei
.
II
.
Abweisung
Hauptantrages
hält
rechtlicher
Nachprüfung
gegebenen
Begründung
stand
.
Insoweit
bedarf
weiterer
Feststellungen
Sache
Berufungsgericht
rückzuverweisen
ist
.
1
.
Regelung
§
.
beinhaltet
Auffassung
Berufungsgerichts
Risikoausschluss
verhüllte
Obliegenheit
Versicherungsnehmers
.
verhüllte
Obliegenheiten
werden
Klauselbedingungen
bezeichnet
Risikoausschluss
formuliert
sind
Wahrheit
Versicherungsschutz
aber
bestimmten
Verhalten
Vers
icherungsnehmers
abhängig
machen
.
Abgrenzung
verhüllten
Obliegenheit
Risikobegrenzung
richtet
entscheidend
Wortlaut
Stellung
Klausel
Bedi
ngungswerkes
.
Ausschlaggebend
ist
vielmehr
materieller
Gehalt
;
kommt
individualisierende
Beschreibung
estimmten
Wagnisses
enthält
Versicherer
Versicherungsschutz
gewähren
will
erster
Linie
bestimmtes
Verhalten
Versicherungsnehmers
fordert
abhängt
zugesagten
Versicherungsschutz
behält
verliert
.
.
vgl.
nur
Senatsurteile
18
.
Mai
.
;
18
.
Juni
VersR
.
16
November
.
m.w
.
.
Maßstäben
liegt
hier
verhüllte
Obliegenheit
.
Allerdings
scheint
Wortlaut
Klausel
zunächst
hinzudeuten
.
Formulierung
"
Versicherung
sschutz
besteht
ist
insbesondere
Zusammenhang
Überschrift
"
Ausschlüsse
"
typisch
Einleitung
rein
objektiv
bestimmender
Ausschlusstatbestände
.
Ferner
sind
ähnliche
Klauseln
Luftfahrtversicherung
Rechtsprechung
bisher
Risikobeschränkungen
eingestuft
worden
.
So
hat
Senat
Regelung
§
.
Luftfahrtbetrieb
gesetzlich
vorgeschrieben
behördlich
genehmigt
muss
sekundäre
Risikobegrenzung
angesehen
Urteil
31
.
Januar
VersR
;
obergerichtlichen
Rechtsprechung
ist
auch
Vorliegen
notwendigen
Erlaubnisse
Berechtigungen
Luftfahrzeugführers
Zeitpunkt
Schadenereignisses
angenommen
worden
;
;
OLG
VersR
.
wird
jedoch
materiellen
Gehalt
usel
näherer
Betrachtung
auch
Wortlaut
ergibt
noch
Sinn
Zweck
gerecht
so
durc
hschnittlichen
Versicherungsnehmer
versicherungsrechtliche
Spezialkenntnisse
verständiger
Würdigung
Durchsicht
Berücksichtigung
erkennbaren
Sinnzusammenhangs
erschließt
vgl.
Maßstab
Auslegung
Allgemeiner
Versicherung
sbedingungen
Senatsurteil
23
.
Juni
85
;
.
.
.
§
.
anordnet
Versicherer
haftet
Luftfahrzeugführer
konkreten
Flug
vorg
eschriebenen
Erlaubnisse
erforderlichen
Berechtigungen
Befähigungsnachweise
verfügte
macht
Versicherungsschutz
bhängig
versicherten
Luftfahrzeuge
nur
jeweiligen
Flugzeugtyp
entsprechend
ausgebildeten
lizenzierten
Piloten
geführt
werden
auch
konkreten
Flug
gegebenenfalls
erforderlichen
Zusatzberechtigungen
besitzen
.
Haftungsausschluss
soll
Fällen
eingreifen
Voraussetzung
erfüllt
ist
.
liegt
Verantwortungsbereich
Versicherungsnehmers
Luftfahr
-9-
haftpflichtversicherung
regelmäßig
Halter
Luftfahrzeugs
Adressaten
Verordnung
Nr.
Europäischen
Parlaments
Rates
21
.
April
Versicherungsanforderungen
Luftfahrtunternehmen
Luftfahrzeugbetreiber
Folgenden
kurz
:
ergänzend
§
geregelten
Versicherungspflicht
handelt
.
hat
Hand
Flugzeuge
Durchführung
Fluges
nur
Personen
überlassen
genannten
Bedingungen
erfüllen
kann
Gefahren
Führung
Luftfahrzeugs
Personen
ausgehen
erforderlichen
Qualifikationen
besitzen
verme
iden
.
wird
Versicherungsnehmer
vorbeugendes
gefah
rminderndes
Verhalten
verlangt
abhängt
zugesa
gte
Deckung
behält
verliert
.
Zugleich
besteht
erkennbare
Sinn
Zweck
Regelung
arin
Versicherer
Schäden
haften
soll
Versich
erungsnehmer
Beachtung
dargestellten
Verhaltensanforderung
hätte
vermeiden
können
.
muss
aber
Verlust
Versicherungsschutzes
nur
dann
rechnen
verantwortlich
ist
Luftfahrzeug
Luftfahrzeugführer
erfo
rderlichen
Erlaubnisse
Berechtigungen
geführt
wurde
vgl.
alldem
auch
Senatsurteil
18
.
Mai
.
f.
betreffend
Regelung
§
Abs.
.
ungenügende
Bemannung
Schiffes
.
Nur
Verständnis
Klausel
genügt
Versicherung
auch
Anforderungen
Art
.
Abs.
Satz
785/2004
versicherten
Risiken
Entf
ührungen
unrechtmäßige
Inbesitznahme
Luftfahrzeugen
einschließen
müssen
.
Bestimmung
zeigt
ebenfalls
Versicherungsschutz
erlöschen
darf
qualifizierter
Luftfah
rzeugführer
Zutun
Versicherungsnehmers
versicherten
Flugzeugs
bemächtigt
führt
.
Versicherungsnehmer
wird
Klausel
Zweifel
so
verstehen
Vorgaben
gesetzl
ichen
Pflichtversicherung
erfüllt
.
wird
beispielsweise
erwarten
Versicherungsschutz
haben
soll
Flugzeug
Piloten
fliegen
sorgfältiger
Prüfung
erkennbar
gefälschte
Lizenz
vorgelegt
hat
.
berechtigten
Interessen
Versicherers
gebieten
Hintergrund
ungenügende
Erlaubnisse
Berechtigungen
Luftfahrzeugführer
gesteigerte
Risiko
unabhängig
Verschulden
Versicherungsnehmers
Deckungsschutz
herauszunehmen
.
2
.
Berufungsgericht
getroffenen
tatsächlichen
Feststellungen
liegt
allerdings
objektive
Obliegenheitsverletzung
Kläger
Klägerin
zurechnen
lassen
muss
.
Bedenken
Wirksamkeit
§
.
bestehen
.
Verständnis
verhüllte
Obliegenheit
ist
Klausel
Anforderungen
Versicherungspflicht
Maßgabe
Regelungen
§
Abs.
Satz
Abs.
Satz
Nr.
§
Abs.
vereinbar
läuft
Zweck
Bestimmungen
geregelten
Pflichtve
rsicherung
zuwider
.
Unfall
Geschädigten
Schutz
Pflichtversicherung
dient
werden
jedenfalls
Höhe
gesetzlichen
Mindestversicherung
Regelung
beei
nträchtigt
.
Bezüglich
Inhalts
ist
Klausel
auch
Revision
mehr
Zweifel
zieht
hinreichend
klar
bestimmt
.
Schon
allgemeinen
Sprachverständnis
wird
deutlich
edingung
jedenfalls
Erlaubnissen
Berechtigungen
Z
ulassungen
Konzessionen
Lizenzen
usw.
geht
Luftfahrzeugführer
haben
muss
öffentlich-rechtlich
gestattet
ist
jeweilige
Flugzeug
fliegen
Ergebnis
ebenso
.
Übrigen
kann
insoweit
Vermeidung
Wiederholungen
zutreffenden
Ausführungen
II
.
angefochtenen
Berufungsurteils
verwiesen
werden
.
Begriff
vorg
eschriebenen
Erlaubnisse
erforderlichen
Berechtigungen
igungsnachweise
wird
hier
umstrittene
Klassenberechtigung
erfasst
.
objektiver
Verstoß
§
.
enthaltene
Obliegenheit
liegt
Kläger
versicherte
Flugzeug
Unfalltag
geführt
hat
Besitz
erforderlichen
Klassenberechtigung
war
.
hat
Berufungsgericht
rechtsfehlerfrei
festgestellt
.
Kläger
Besitz
Privatpilotenlizenz
Flugzeuge
deutsch
.
S.
§
LuftPersV
war
benötigte
Führen
versicherten
Flugzeugs
auch
gültige
Klassenberecht
igung
einmotorige
kolbengetriebene
Landflugzeuge
Höchstabflugmasse
§
Luft
fahrerschein
eingetragene
Berechtigung
"
piston
land
"
war
aber
2
.
August
befristet
.
Klassenberechtigung
ist
nic
ht
bereits
Eintragung
Übungsfluges
28
Juli
Flu
gbuch
verlängert
worden
Berufungsgericht
Recht
angeno
mmen
hat
.
Umfang
Gültigkeit
Lizenz
§
LuftPersV
richteten
Unfallzeitpunkt
Abs.
Bundesministerium
Verkehr
Bau
Stadtentwicklung
Bundesanzeiger
ekannt
gemachten
Fassung
Bestimmungen
Lizenzierung
Piloten
Flugzeugen
deutsch
15
.
April
.
Nr.
29
.
April
.
Verlängerung
Klassenberechtigung
Lizenz
LuftPersV
setzte
Befähigungsüberprüfung
letzten
Monate
Ablauf
Gültigkeitsdauer
Berechtigung
Buchstabe
Nachweis
dort
näher
bezeichneten
Anzahl
Flugstunden
Starts
Landungen
Übungsflug
auch
andere
näher
ezeichnete
Überprüfung
ersetzt
werden
kann
letzten
Monate
Ablauf
Gültigkeitsdauer
Berechtigung
Buchstabe
.
genügt
allein
Durchführung
Übungsfluges
gemäß
Buchstabe
Buchstabe
Verlängerung
Klassenberechtigung
muss
ser
Alternative
auch
Nachweis
notwendigen
Flugstunden
ndungen
Buchstabe
geführt
sein
.
Schon
lässt
allein
Nachweis
Übungsfluges
Verlängerung
befristeten
Berechtigung
schließen
.
Erteilung
Lizenzen
§
auch
Verlängerung
Erneuerung
sind
§
Abs.
dort
genannten
Stellen
zuständig
.
Auch
Punkt
kseite
Lizenz
vorzunehmende
Eintragungen
Fortbestand
Fähigkeiten
dürfen
§
Abs.
1
.
nur
Stellen
anerkannten
Personen
vorgenommen
werden
.
Ausnahme
ist
§
Abs.
1
.
nur
insoweit
vorgesehen
Eintragungen
Fortbestand
Fähigke
iten
Klassenberechtigung
einmotorige
Landflugzeuge
lbentriebwerk
auch
Fluglehrer
zugelassen
sind
Übungsflug
Buchstabe
Buchstabe
Erwerber
durchgeführt
hat
jedoch
nur
Prüfung
Vorliegens
Buchstabe
festgelegten
Voraussetzungen
.
Somit
bescheinigt
eintragende
Fluglehrer
Fall
Eintragung
Rückseite
Pilotenlizenz
nur
Durchführung
Übungsfluges
auch
durchgeführte
Prüfung
weiteren
Voraussetzungen
;
handelt
Revisionserwiderung
Recht
hinweist
zweistufiges
Verfahren
.
Streitfall
hat
Fluglehrer
klaren
Wortlaut
Eintrags
Flugbuch
jedoch
nur
Durchführung
Übungsfluges
gemäß
§
Abs.
LuftPersV
bestätigt
unmittelbar
Luftfahrerschein
eingetragene
Klassenberechtigung
Lizenz
§
LuftPersV
betrifft
hier
maßgeblichen
Punkten
inhaltlich
Regelung
übereinstimmt
.
ist
schon
gels
Eintragung
Rückseite
Pilotenlizenz
dokumentiert
bereits
Klassenberechtigung
befugte
Stelle
Person
verlängert
werden
sollte
.
spricht
zusätzlich
Umstand
Kl
ägern
vorgelegte
Protokoll
Übungsflug
zugleich
Teil
Antrags
Verlängerung
Erneuerung
Berechtigung
darstellt
.
Dort
befinden
unmittelbar
eingerahmten
Kasten
"
Übungsflug
Fluglehrer
§
LuftPersV
"
Flugd
aten
Unterschrift
Fluglehrers
"
Anmerkungen
Erl
äuterungen
Antrag
"
.
beginnen
Hinweis
Antrag
rechtzeitig
nämlich
Ablauf
Gültigkeitsdauer
gestellt
werden
muss
Tag
Eingangs
Erlaubnisbehörde
maßgebend
ist
.
Ferner
wird
hingewiesen
Antrag
aktuelles
Tauglichkeitszeugnis
beizufügen
sei
.
Auch
kann
Zweifel
unterliegen
Bescheinigung
Übungsfluges
Flu
glehrer
Flugbuch
noch
Verlängerung
Klassenberechtigung
beinhalten
konnte
.
ergibt
auch
Klägervortrag
ange
blich
geübten
Praxis
Freistaat
Jahren
.
Verlängerung
Klassenberechtigung
weiteren
Vorausse
tzungen
nur
Durchführung
Übungsfluges
abhängig
ist
ist
gesonderter
Akt
erforderlich
Schluss
zulässt
auch
weiteren
Voraussetzungen
geprüft
worden
sind
.
ist
Eintragung
Flugbuch
inhaltlich
mehr
bescheinigt
Durchführung
Übungsfluges
Fall
.
muss
Verlängerung
befristeten
Berechtigung
auch
dokumentiert
werden
nunmehr
Gültigkeit
haben
soll
.
fehlt
.
bereits
erfolgten
Eintragung
Übungsfluges
Flu
gbuch
zugleich
hoheitliche
Verlängerung
Klassenberechtigung
gehandelt
hätte
ist
unabhängig
damaligen
Praxis
t.
Behörden
nur
gerechtfertigte
unzutreffende
rechtliche
Schlussfolgerung
.
maßgeblich
Obliegenheitsverletzung
ist
Kläger
materiellen
Voraussetzungen
Verlängerung
Klassenberechtigung
erfüllt
hatte
.
Inhalt
vertraglichen
Obli
egenheit
besteht
vielmehr
Flugzeug
Luftfahrzeugführer
fliegen
lassen
erforderliche
Erlaubnis
auch
formell
erteilt
ist
.
durchschnittliche
Versicherungsnehmer
kann
schon
Wortlauts
Klausel
erkennen
gerichtete
Verhaltensanforderung
Vorliegen
notwendigen
Genehmigungen
Erlaubnisse
entsprechende
Eintragung
bescheinigten
Prüfung
zuständigen
Stellen
anknüpfen
will
.
Nachweis
dient
geltenden
Bestimmungen
Eintragung
Pilotenlizenz
.
Zutreffend
ist
Zusammenhang
insbesondere
Hinweis
Berufungsgerichts
Gültigkeit
Lizenz
eingetragenen
Berechtigungen
bestimmt
wird
.
3
.
feststehenden
objektiven
Verletzung
Obliegenheit
folgt
Leistungsfreiheit
Beklagten
indes
nur
weit
eren
§
.
geregelten
Voraussetzungen
.
Anwendbarkeit
Jahre
eingetretenen
Versicherungsfall
folgt
Art
.
Abs.
.
Vorliegen
Voraussetzungen
hat
Berufungsgericht
Rechtsstandpunkt
konsequent
noch
hinreichenden
Feststellungen
getroffen
.
gilt
zunächst
gemäß
§
Abs.
Satz
.
erforderliche
Verschulden
Kläger
.
Zwar
ist
Berufungsurteil
II
.
Gründe
fehlendes
Verschulden
Kläger
verneint
Rechtsfehler
insoweit
rsichtlich
sind
.
ist
jedoch
berücksichtigen
Berufung
sgericht
Prüfung
anderen
rechtlichen
Ansatz
vorgenommen
hat
hier
nur
gefragt
hat
Beklagten
Berufung
Auffassung
Berufungsgerichts
eingreifenden
ikoausschluss
ausnahmsweise
Glauben
versagt
ist
.
Auch
ausgeschlossen
erscheint
Frage
Verschuldens
anders
beurteilen
ist
Obliegenheitsve
rletzung
geht
so
muss
Beurteilung
doch
Tatrichter
vorbehalten
bleiben
;
ist
erneut
vorzunehmen
.
Weiteren
erforderte
Leistungsfreiheit
Versicherers
Verletzung
Obliegenheit
§
Abs.
Satz
.
jedenfalls
grundsätzlich
Kündigung
Versicherungsvertrages
Monats
.
Berufungsgericht
hat
Feststellungen
getroffen
Kündigung
erklärt
wurde
noch
gegeb
enenfalls
dauernden
vollständigen
Wegfalls
versicherten
Interesses
gänzlicher
Zerstörung
versicherten
gzeugs
ausnahmsweise
entbehrlich
war
vgl.
Senatsurteil
18
.
Dezember
IVa
VersR
2
.
;
27
.
Aufl
.
.
m.w
.
.
Schließlich
liegen
auch
etwaigen
Kausalitätsgegenbeweis
gemäß
§
Abs.
.
noch
Feststellungen
.
4
.
Fall
Berufungsgericht
Leistungsfreiheit
Beklagten
Zusammenhang
fehlenden
Klassenberechtigung
Klägers
ergänzender
Feststellungen
verneinen
sollte
wird
auch
weiteren
bislang
offen
gebliebenen
Fragen
prüfen
haben
.
betrifft
insbesondere
Punkte
Kläger
geplanten
Flug
auch
Sprühberechtigung
§
bedurfte
insoweit
Leistungsfreiheit
Ob
liegenheitsverletzung
Frage
kommt
Schaden
bedingt
vorsätzlich
herbeigeführt
hat
§
.
Flug
Versicherungsschein
angegebenen
Verwendungszwecken
gedeckt
war
we
lche
rechtlichen
Konsequenzen
verneinendenfalls
hieraus
unstreitigen
Überschreitung
angegebenen
maximalen
Abflugg
ewichts
ergeben
.
.
Hilfsantrag
Entscheidungsreife
Hauptantrages
derzeit
entscheiden
ist
weist
Senat
schon
Zulässigkeit
Berufungsgericht
offen
gelassen
hat
verneinen
wäre
.
gibt
gegenwärtiges
Rechtsverhältnis
bestimmte
rechtlich
geregelte
Beziehung
Person
anderen
Personen
Person
Sache
mnisurteil
16
.
September
.
m.w
.
Klägern
Beklagten
Festste
llung
Kläger
Interesse
.
S.
§
Abs.
haben
.
htigt
Geltendmachung
etwaiger
Befreiungsansprüche
geschädigten
Dritten
§
§
.
bestehend
fortbestehend
fingiert
werden
sind
allein
Dritten
.
Allerdings
haben
eigenes
Forderungsrecht
Beklagte
§
Abs.
.
;
müssten
fingierten
Deckungsanspruch
Kläger
pfänden
überweisen
lassen
Urteil
erwirkt
haben
vgl.
Amtliche
Begrü
ndung
Gesetz
Einführung
Pflichtversicherung
Kraf
tfahrzeughalter
Änderung
Gesetzes
Verkehr
Kraftfahrzeugen
Gesetzes
Versicherungsvertrag
7
November
§
.
eingefügt
worden
sind
Deutsche
Justiz
.
Sp
.
;
Knappmann
27
.
Aufl
.
.
12
;
ebenda
§
.
.
Kläger
selbst
haben
Leistungsanspruch
;
können
Leistung
Dritten
noch
Feststellung
stungspflicht
Dritten
klagen
vgl.
Knappmann
.
.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
30.04.2010
OLG
Entscheidung