NAMEN Verkündet : 14 . Mai Justizangestellte Urkundsbeamtin Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Regelung Bedingungen Luftfahrt-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz besteht Führer Luftfahrzeugs Eintritt Ereignisses vorgeschriebenen Erlaubnisse erforderlichen Berechtigungen Befähigungsnachweise hatte ist objektiver Risikoausschluss verhüllte Obliegenheit qualifizieren . Urteil 14 . Mai Hanseatisches OLG IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richterin Richter Dr. Richterin Dr. mündliche Verhandlung 14 . Mai Recht erkannt : Revision Kläger wird Urteil Hanseatischen Oberlandesgerichts 9 . Zivilsenat 21 . August aufgehoben Sache neuen Verhandlung Entscheidung auch Kosten Berufungsgericht zurückverwiesen . Tatbestand : Kläger begehren Feststellung Beklagte hilfsweise Rahmen § . . insbesondere hmen Verpflichtung § . Haftpflichtversicherungsschutz Unfall Flugschau 26 . April gewähren habe . Klägerin war Versicherungsnehmerin Halterin Beklagten haftpflichtversicherten Flugzeugs tfahrzeugführer mitversicherte Kläger Gesellschafter Geschäftsführer genannten Unfall verursachte . Versicherung zugrunde liegenden Haftpflichtversich erungsbedingungen Folgenden kurz : heißt : " Ausschlüsse 1 . Versicherungsschutz besteht 1.2 . Eintritt Schadenereignisses Luftfahrtunternehmen gesetzlich vorgeschrieben genehmigt war ; 1.3 . Führer Luftfahrzeugs Eintritt Ereignisses vorgeschriebenen Erlaubnisse erforderlichen Berechtigungen Befähigungsnachweise hatten ; 2 . Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche Personen Schäden vorsätzlich herbeigeführt haben . " Flugzeug handelt sogenanntes Agrarflugzeug circa fassenden Chemikalienbehälter ste flüssige Stoffe gestreut gesprüht werden können . Flugzeug wollte Kläger kurzfristig inen zunächst vorgesehenen anderen Piloten Flugunterlagen Veranstalter vorgelegt worden waren eingesprungen war Flugschau Wasser niedriger Höhe abwerfen sogenannte Feue rlöschübung . Start brach Flugzeug rechts kam Landebahn . Kläger brach Start jedoch gab weiter Vollgas Hoffnung genügend Höhe gewinnen . misslang Verkaufsstände Zuschauer raste . gab Tote teils schwer Verletzte . Ereignis Klägern nachgesuchten Klage geltend gemachten Haftpflichtversicherungsschutz verweigert Beklagte Gründen : erster Linie macht geltend Kläger gemäß § . vorgeschriebenen Erlaubnisse Berechtigungen Befähigungsnachweise verfügt habe . So habe Sprühberechtigung § LuftPersV verfügt sei Flugschau betreffenden Genehmigungsbescheid Pilot aufg eführt sei Klassenberechtigung einmotorige Landflugzeuge 2 . August abgelaufen gewesen . Weiteren habe Kläger Schäden bedingt vorsät zlich herbeigeführt . Flugzeug eigenen Ruf eschädigen habe bewusst Start abgebrochen Verbot Menschen überfliegen missachtet Schäden Zuschauer Aussteller Kauf genommen . Zusammenhang Klassenberechtigung Klägers ist unstreitig " Lizenz Privatpiloten Flugzeug " Eintragung gültig 02.08.2009 " unter Berechtigungen Eintragung " piston bis/until " enthält Kläger Fluglehrer erteilten Bescheinigung 28 Juli " Übungsflug Fluglehrer § LuftPersV " durchgeführt hat Flu Flugbuch Fluglehrer unterschriebenen Vermerk " Scheinverlängerung Übungsflug gemäß § LuftPersV " eingetragen ist . Kläger haben geltend gemacht Klausel § . § Abs. unwirksam sei ; sei unklar inhaltlich unangemessen Interessen Geschädigten unterlaufe wesentlichen Grundgedanken Gefährdungshaftung § § vereinbaren sei Versagung Haftung Luftfahrtschadenfall regelmäßig Existenzvernichtung bedeute . gelte insbesondere Fall hier allenfalls unbede utender Formfehler vorliege Kläger einmal erkannt habe . Insoweit vertreten Kläger Auffassung Klassenberechtigung Klägers Eintragung Fluglehrers Flu gbuch wirksam hoheitliches Handeln verlängert worden sei . S. so praktiziert worden sei lediglich Protokoll Übungsflug gefertigt persönlichen Flugbuch eingetragen worden sei treffe Kläger zumindest Verschulden . fragliche Klausel stelle objektiven isikoausschluss verhüllte Obliegenheit rhaltenspflichten Piloten gehe Übungsflug Fluglehrer durchzuführen Klassenberechtigungen verlängern aktuell halten habe . Klage ist Vorinstanzen erfolglos geblieben . wenden Kläger Revision . Entscheidungsgründe : Revision hat Erfolg . Berufungsgericht hält Beklagte jedenfalls leistungsfrei Kläger Unfallzeitpunkt rforderliche Klassenberechtigung verfügt habe . Klassenberechtigung zähle § . genannten Erlaubnissen Berechtigungen Befähigungsnachweisen . Klausel enthalte Risikobegrenzung Obliegenheit ; sei wirksam . Berufung B eklagten Leistungsausschluss sei treuwidrig . erstmals Berufungsinstanz gestellte Hilfsantrag dürfte Rechtsschutzinteresses unzulässig sein sei aber zumindest unbegründet auch Haftung gemäß § Abs. . Versicherungsvertrag übernommene Gefahr beschränkt sei . II . Abweisung Hauptantrages hält rechtlicher Nachprüfung gegebenen Begründung stand . Insoweit bedarf weiterer Feststellungen Sache Berufungsgericht rückzuverweisen ist . 1 . Regelung § . beinhaltet Auffassung Berufungsgerichts Risikoausschluss verhüllte Obliegenheit Versicherungsnehmers . verhüllte Obliegenheiten werden Klauselbedingungen bezeichnet Risikoausschluss formuliert sind Wahrheit Versicherungsschutz aber bestimmten Verhalten Vers icherungsnehmers abhängig machen . Abgrenzung verhüllten Obliegenheit Risikobegrenzung richtet entscheidend Wortlaut Stellung Klausel Bedi ngungswerkes . Ausschlaggebend ist vielmehr materieller Gehalt ; kommt individualisierende Beschreibung estimmten Wagnisses enthält Versicherer Versicherungsschutz gewähren will erster Linie bestimmtes Verhalten Versicherungsnehmers fordert abhängt zugesagten Versicherungsschutz behält verliert . . vgl. nur Senatsurteile 18 . Mai . ; 18 . Juni VersR . 16 November . m.w . . Maßstäben liegt hier verhüllte Obliegenheit . Allerdings scheint Wortlaut Klausel zunächst hinzudeuten . Formulierung " Versicherung sschutz besteht … ist insbesondere Zusammenhang Überschrift " Ausschlüsse " typisch Einleitung rein objektiv bestimmender Ausschlusstatbestände . Ferner sind ähnliche Klauseln Luftfahrtversicherung Rechtsprechung bisher Risikobeschränkungen eingestuft worden . So hat Senat Regelung § . Luftfahrtbetrieb gesetzlich vorgeschrieben behördlich genehmigt muss sekundäre Risikobegrenzung angesehen Urteil 31 . Januar VersR ; obergerichtlichen Rechtsprechung ist auch Vorliegen notwendigen Erlaubnisse Berechtigungen Luftfahrzeugführers Zeitpunkt Schadenereignisses angenommen worden ; ; OLG VersR . wird jedoch materiellen Gehalt usel näherer Betrachtung auch Wortlaut ergibt noch Sinn Zweck gerecht so durc hschnittlichen Versicherungsnehmer versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse verständiger Würdigung Durchsicht Berücksichtigung erkennbaren Sinnzusammenhangs erschließt vgl. Maßstab Auslegung Allgemeiner Versicherung sbedingungen Senatsurteil 23 . Juni 85 ; . . . § . anordnet Versicherer haftet Luftfahrzeugführer konkreten Flug vorg eschriebenen Erlaubnisse erforderlichen Berechtigungen Befähigungsnachweise verfügte macht Versicherungsschutz bhängig versicherten Luftfahrzeuge nur jeweiligen Flugzeugtyp entsprechend ausgebildeten lizenzierten Piloten geführt werden auch konkreten Flug gegebenenfalls erforderlichen Zusatzberechtigungen besitzen . Haftungsausschluss soll Fällen eingreifen Voraussetzung erfüllt ist . liegt Verantwortungsbereich Versicherungsnehmers Luftfahr -9- haftpflichtversicherung regelmäßig Halter Luftfahrzeugs Adressaten Verordnung Nr. Europäischen Parlaments Rates 21 . April Versicherungsanforderungen Luftfahrtunternehmen Luftfahrzeugbetreiber Folgenden kurz : ergänzend § geregelten Versicherungspflicht handelt . hat Hand Flugzeuge Durchführung Fluges nur Personen überlassen genannten Bedingungen erfüllen kann Gefahren Führung Luftfahrzeugs Personen ausgehen erforderlichen Qualifikationen besitzen verme iden . wird Versicherungsnehmer vorbeugendes gefah rminderndes Verhalten verlangt abhängt zugesa gte Deckung behält verliert . Zugleich besteht erkennbare Sinn Zweck Regelung arin Versicherer Schäden haften soll Versich erungsnehmer Beachtung dargestellten Verhaltensanforderung hätte vermeiden können . muss aber Verlust Versicherungsschutzes nur dann rechnen verantwortlich ist Luftfahrzeug Luftfahrzeugführer erfo rderlichen Erlaubnisse Berechtigungen geführt wurde vgl. alldem auch Senatsurteil 18 . Mai . f. betreffend Regelung § Abs. . ungenügende Bemannung Schiffes . Nur Verständnis Klausel genügt Versicherung auch Anforderungen Art . Abs. Satz 785/2004 versicherten Risiken Entf ührungen unrechtmäßige Inbesitznahme Luftfahrzeugen einschließen müssen . Bestimmung zeigt ebenfalls Versicherungsschutz erlöschen darf qualifizierter Luftfah rzeugführer Zutun Versicherungsnehmers versicherten Flugzeugs bemächtigt führt . Versicherungsnehmer wird Klausel Zweifel so verstehen Vorgaben gesetzl ichen Pflichtversicherung erfüllt . wird beispielsweise erwarten Versicherungsschutz haben soll Flugzeug Piloten fliegen sorgfältiger Prüfung erkennbar gefälschte Lizenz vorgelegt hat . berechtigten Interessen Versicherers gebieten Hintergrund ungenügende Erlaubnisse Berechtigungen Luftfahrzeugführer gesteigerte Risiko unabhängig Verschulden Versicherungsnehmers Deckungsschutz herauszunehmen . 2 . Berufungsgericht getroffenen tatsächlichen Feststellungen liegt allerdings objektive Obliegenheitsverletzung Kläger Klägerin zurechnen lassen muss . Bedenken Wirksamkeit § . bestehen . Verständnis verhüllte Obliegenheit ist Klausel Anforderungen Versicherungspflicht Maßgabe Regelungen § Abs. Satz Abs. Satz Nr. § Abs. vereinbar läuft Zweck Bestimmungen geregelten Pflichtve rsicherung zuwider . Unfall Geschädigten Schutz Pflichtversicherung dient werden jedenfalls Höhe gesetzlichen Mindestversicherung Regelung beei nträchtigt . Bezüglich Inhalts ist Klausel auch Revision mehr Zweifel zieht hinreichend klar bestimmt . Schon allgemeinen Sprachverständnis wird deutlich edingung jedenfalls Erlaubnissen Berechtigungen Z ulassungen Konzessionen Lizenzen usw. geht Luftfahrzeugführer haben muss öffentlich-rechtlich gestattet ist jeweilige Flugzeug fliegen Ergebnis ebenso . Übrigen kann insoweit Vermeidung Wiederholungen zutreffenden Ausführungen II . angefochtenen Berufungsurteils verwiesen werden . Begriff vorg eschriebenen Erlaubnisse erforderlichen Berechtigungen igungsnachweise wird hier umstrittene Klassenberechtigung erfasst . objektiver Verstoß § . enthaltene Obliegenheit liegt Kläger versicherte Flugzeug Unfalltag geführt hat Besitz erforderlichen Klassenberechtigung war . hat Berufungsgericht rechtsfehlerfrei festgestellt . Kläger Besitz Privatpilotenlizenz Flugzeuge deutsch . S. § LuftPersV war benötigte Führen versicherten Flugzeugs auch gültige Klassenberecht igung einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge Höchstabflugmasse § Luft fahrerschein eingetragene Berechtigung " piston land " war aber 2 . August befristet . Klassenberechtigung ist nic ht bereits Eintragung Übungsfluges 28 Juli Flu gbuch verlängert worden Berufungsgericht Recht angeno mmen hat . Umfang Gültigkeit Lizenz § LuftPersV richteten Unfallzeitpunkt Abs. Bundesministerium Verkehr Bau Stadtentwicklung Bundesanzeiger ekannt gemachten Fassung Bestimmungen Lizenzierung Piloten Flugzeugen deutsch 15 . April . Nr. 29 . April . Verlängerung Klassenberechtigung Lizenz LuftPersV setzte Befähigungsüberprüfung letzten Monate Ablauf Gültigkeitsdauer Berechtigung Buchstabe Nachweis dort näher bezeichneten Anzahl Flugstunden Starts Landungen Übungsflug auch andere näher ezeichnete Überprüfung ersetzt werden kann letzten Monate Ablauf Gültigkeitsdauer Berechtigung Buchstabe . genügt allein Durchführung Übungsfluges gemäß Buchstabe Buchstabe Verlängerung Klassenberechtigung muss ser Alternative auch Nachweis notwendigen Flugstunden ndungen Buchstabe geführt sein . Schon lässt allein Nachweis Übungsfluges Verlängerung befristeten Berechtigung schließen . Erteilung Lizenzen § auch Verlängerung Erneuerung sind § Abs. dort genannten Stellen zuständig . Auch Punkt kseite Lizenz vorzunehmende Eintragungen Fortbestand Fähigkeiten dürfen § Abs. 1 . nur Stellen anerkannten Personen vorgenommen werden . Ausnahme ist § Abs. 1 . nur insoweit vorgesehen Eintragungen Fortbestand Fähigke iten Klassenberechtigung einmotorige Landflugzeuge lbentriebwerk auch Fluglehrer zugelassen sind Übungsflug Buchstabe Buchstabe Erwerber durchgeführt hat jedoch nur Prüfung Vorliegens Buchstabe festgelegten Voraussetzungen . Somit bescheinigt eintragende Fluglehrer Fall Eintragung Rückseite Pilotenlizenz nur Durchführung Übungsfluges auch durchgeführte Prüfung weiteren Voraussetzungen ; handelt Revisionserwiderung Recht hinweist zweistufiges Verfahren . Streitfall hat Fluglehrer klaren Wortlaut Eintrags Flugbuch jedoch nur Durchführung Übungsfluges gemäß § Abs. LuftPersV bestätigt unmittelbar Luftfahrerschein eingetragene Klassenberechtigung Lizenz § LuftPersV betrifft hier maßgeblichen Punkten inhaltlich Regelung übereinstimmt . ist schon gels Eintragung Rückseite Pilotenlizenz dokumentiert bereits Klassenberechtigung befugte Stelle Person verlängert werden sollte . spricht zusätzlich Umstand Kl ägern vorgelegte Protokoll Übungsflug zugleich Teil Antrags Verlängerung Erneuerung Berechtigung darstellt . Dort befinden unmittelbar eingerahmten Kasten " Übungsflug Fluglehrer § LuftPersV " Flugd aten Unterschrift Fluglehrers " Anmerkungen Erl äuterungen Antrag " . beginnen Hinweis Antrag rechtzeitig nämlich Ablauf Gültigkeitsdauer gestellt werden muss Tag Eingangs Erlaubnisbehörde maßgebend ist . Ferner wird hingewiesen Antrag aktuelles Tauglichkeitszeugnis beizufügen sei . Auch kann Zweifel unterliegen Bescheinigung Übungsfluges Flu glehrer Flugbuch noch Verlängerung Klassenberechtigung beinhalten konnte . ergibt auch Klägervortrag ange blich geübten Praxis Freistaat Jahren . Verlängerung Klassenberechtigung weiteren Vorausse tzungen nur Durchführung Übungsfluges abhängig ist ist gesonderter Akt erforderlich Schluss zulässt auch weiteren Voraussetzungen geprüft worden sind . ist Eintragung Flugbuch inhaltlich mehr bescheinigt Durchführung Übungsfluges Fall . muss Verlängerung befristeten Berechtigung auch dokumentiert werden nunmehr Gültigkeit haben soll . fehlt . bereits erfolgten Eintragung Übungsfluges Flu gbuch zugleich hoheitliche Verlängerung Klassenberechtigung gehandelt hätte ist unabhängig damaligen Praxis t. Behörden nur gerechtfertigte unzutreffende rechtliche Schlussfolgerung . maßgeblich Obliegenheitsverletzung ist Kläger materiellen Voraussetzungen Verlängerung Klassenberechtigung erfüllt hatte . Inhalt vertraglichen Obli egenheit besteht vielmehr Flugzeug Luftfahrzeugführer fliegen lassen erforderliche Erlaubnis auch formell erteilt ist . durchschnittliche Versicherungsnehmer kann schon Wortlauts Klausel erkennen gerichtete Verhaltensanforderung Vorliegen notwendigen Genehmigungen Erlaubnisse entsprechende Eintragung bescheinigten Prüfung zuständigen Stellen anknüpfen will . Nachweis dient geltenden Bestimmungen Eintragung Pilotenlizenz . Zutreffend ist Zusammenhang insbesondere Hinweis Berufungsgerichts Gültigkeit Lizenz eingetragenen Berechtigungen bestimmt wird . 3 . feststehenden objektiven Verletzung Obliegenheit folgt Leistungsfreiheit Beklagten indes nur weit eren § . geregelten Voraussetzungen . Anwendbarkeit Jahre eingetretenen Versicherungsfall folgt Art . Abs. . Vorliegen Voraussetzungen hat Berufungsgericht Rechtsstandpunkt konsequent noch hinreichenden Feststellungen getroffen . gilt zunächst gemäß § Abs. Satz . erforderliche Verschulden Kläger . Zwar ist Berufungsurteil II . Gründe fehlendes Verschulden Kläger verneint Rechtsfehler insoweit rsichtlich sind . ist jedoch berücksichtigen Berufung sgericht Prüfung anderen rechtlichen Ansatz vorgenommen hat hier nur gefragt hat Beklagten Berufung Auffassung Berufungsgerichts eingreifenden ikoausschluss ausnahmsweise Glauben versagt ist . Auch ausgeschlossen erscheint Frage Verschuldens anders beurteilen ist Obliegenheitsve rletzung geht so muss Beurteilung doch Tatrichter vorbehalten bleiben ; ist erneut vorzunehmen . Weiteren erforderte Leistungsfreiheit Versicherers Verletzung Obliegenheit § Abs. Satz . jedenfalls grundsätzlich Kündigung Versicherungsvertrages Monats . Berufungsgericht hat Feststellungen getroffen Kündigung erklärt wurde noch gegeb enenfalls dauernden vollständigen Wegfalls versicherten Interesses gänzlicher Zerstörung versicherten gzeugs ausnahmsweise entbehrlich war vgl. Senatsurteil 18 . Dezember IVa VersR 2 . ; 27 . Aufl . . m.w . . Schließlich liegen auch etwaigen Kausalitätsgegenbeweis gemäß § Abs. . noch Feststellungen . 4 . Fall Berufungsgericht Leistungsfreiheit Beklagten Zusammenhang fehlenden Klassenberechtigung Klägers ergänzender Feststellungen verneinen sollte wird auch weiteren bislang offen gebliebenen Fragen prüfen haben . betrifft insbesondere Punkte Kläger geplanten Flug auch Sprühberechtigung § bedurfte insoweit Leistungsfreiheit Ob liegenheitsverletzung Frage kommt Schaden bedingt vorsätzlich herbeigeführt hat § . Flug Versicherungsschein angegebenen Verwendungszwecken gedeckt war we lche rechtlichen Konsequenzen verneinendenfalls hieraus unstreitigen Überschreitung angegebenen maximalen Abflugg ewichts ergeben . . Hilfsantrag Entscheidungsreife Hauptantrages derzeit entscheiden ist weist Senat schon Zulässigkeit Berufungsgericht offen gelassen hat verneinen wäre . gibt gegenwärtiges Rechtsverhältnis bestimmte rechtlich geregelte Beziehung Person anderen Personen Person Sache mnisurteil 16 . September . m.w . Klägern Beklagten Festste llung Kläger Interesse . S. § Abs. haben . htigt Geltendmachung etwaiger Befreiungsansprüche geschädigten Dritten § § . bestehend fortbestehend fingiert werden sind allein Dritten . Allerdings haben eigenes Forderungsrecht Beklagte § Abs. . ; müssten fingierten Deckungsanspruch Kläger pfänden überweisen lassen Urteil erwirkt haben vgl. Amtliche Begrü ndung Gesetz Einführung Pflichtversicherung Kraf tfahrzeughalter Änderung Gesetzes Verkehr Kraftfahrzeugen Gesetzes Versicherungsvertrag 7 November § . eingefügt worden sind Deutsche Justiz . Sp . ; Knappmann 27 . Aufl . . 12 ; ebenda § . . Kläger selbst haben Leistungsanspruch ; können Leistung Dritten noch Feststellung stungspflicht Dritten klagen vgl. Knappmann . . Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung 30.04.2010 OLG Entscheidung