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335 lines
2.6 KiB

BESCHLUSS
9
.
März
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richter
Richterin
Richter
Dr.
Dr.
9
.
März
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Urteil
Senats
21
.
Oktober
wird
Kosten
Klägers
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Anhörungsrüge
ist
begründet
.
Senat
hat
übergangen
gerügte
Vorbringen
berücksichtigt
durchgreifend
erachtet
.
Anhörungsrüge
ist
eröffnet
Kläger
eigenen
Rechtsansichten
Stelle
Rechtsauffassung
Senats
setzen
will
.
Hervorgehoben
sei
nur
Folgende
:
1
.
Sagt
Versicherer
Abwehrdeckung
treten
Rechtsfolgen
Versicherer
ausdrücklich
anzugeben
hat
.
Kläger
Hinsicht
übergangen
gerügte
Vorbringen
hat
Senat
Auslegung
Erklärungen
Be
klagten
berücksichtigt
durchgreifend
erachtet
.
2
.
Kläger
geltend
macht
Versicherer
könne
Versicherungsnehmer
mehr
Abwehrdeckung
verweisen
Versicherungsnehmer
Rechtsanwalt
geforderte
Ve
rgütung
bezahlt
habe
hat
Senat
auch
insoweit
übergangen
gerügten
Vortrag
berücksichtigt
durchgreifend
erachtet
.
ist
unerheblich
entscheiden
wäre
Versicherungsnehmer
hier
Kosten
selbst
bezahlt
.
3
.
Kläger
Auslegung
§
158n
.
übergangen
gerügte
Vorbringen
hat
Senat
berücksichtigt
durchgreifend
erachtet
.
Senat
hatte
auch
Anlass
Urteil
Frage
äußern
Art
.
Richtlinie
Rates
22
.
Juni
Koordinierung
Verwaltungsvorschriften
Rechtsschutzversicherung
auch
Fall
erfasst
Versicherer
Deckungsschutz
zusagt
Versicherungsnehmer
edoch
Versicherer
vertragsgemäß
gewährte
Art
Deckungsschutzes
verlangt
.
§
158n
.
insoweit
Vorgaben
Art
.
RL
87/344/EWG
Einklang
stand
richtlinienkonforme
Auslegung
möglich
erforderlich
ist
war
Gegenstand
Parteivortrags
noch
ist
Rechtsprechung
Liter
atur
umstritten
gewesen
.
Kläger
angeführten
Stelle
Berufungsbegründung
weist
nur
§
.
Umsetzung
Richtlinie
dienten
;
Ausführungen
etwaigen
Umsetzungsdefizit
Notwendigkeit
richtlinienkonformen
egung
finden
.
Kommentarliteratur
geht
entspricht
§
158n
.
richtlinienkonform
ist
;
Begriff
"
Streitfall
"
Richtlinie
nur
Konflikt
ersicherungsnehmer
Gegner
3
.
Aufl
.
§
.
1
;
Bauer
8
.
Aufl
.
§
.
2
;
Armbrüster
29
.
Aufl
.
§
.
.
Auch
übrigen
Stimmen
Literatur
halten
§
richtlinienkonform
Schröder-Frerkes
Konfliktbeilegungsmechanismen
schutzversicherung
S.
.
§
158n
.
haben
Zweifel
Art
.
RL
87/344/EWG
lediglich
Ablehnung
Deckungsschutzes
regelt
Verfasser
Kommentar
RechtsschutzRichtlinie
Europäischen
Gemeinschaft
Rechtsschutz
57
;
vgl.
;
Schirmer
.
aber
geht
Entscheidung
Senats
Beklagte
Deckungsschutz
abgelehnt
Kläger
Deckung
Form
zugesagt
hat
Kostenschutz
ebührenforderung
Rechtsanwälte
gewähren
.
Felsch
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
I-4