BESCHLUSS 9 . März Rechtsstreit ECLI : : IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat Vorsitzende Richterin Richter Richterin Richter Dr. Dr. 9 . März beschlossen : Anhörungsrüge Urteil Senats 21 . Oktober wird Kosten Klägers zurückgewiesen . Gründe : Anhörungsrüge ist begründet . Senat hat übergangen gerügte Vorbringen berücksichtigt durchgreifend erachtet . Anhörungsrüge ist eröffnet Kläger eigenen Rechtsansichten Stelle Rechtsauffassung Senats setzen will . Hervorgehoben sei nur Folgende : 1 . Sagt Versicherer Abwehrdeckung treten Rechtsfolgen Versicherer ausdrücklich anzugeben hat . Kläger Hinsicht übergangen gerügte Vorbringen hat Senat Auslegung Erklärungen Be klagten berücksichtigt durchgreifend erachtet . 2 . Kläger geltend macht Versicherer könne Versicherungsnehmer mehr Abwehrdeckung verweisen Versicherungsnehmer Rechtsanwalt geforderte Ve rgütung bezahlt habe hat Senat auch insoweit übergangen gerügten Vortrag berücksichtigt durchgreifend erachtet . ist unerheblich entscheiden wäre Versicherungsnehmer hier Kosten selbst bezahlt . 3 . Kläger Auslegung § 158n . übergangen gerügte Vorbringen hat Senat berücksichtigt durchgreifend erachtet . Senat hatte auch Anlass Urteil Frage äußern Art . Richtlinie Rates 22 . Juni Koordinierung Verwaltungsvorschriften Rechtsschutzversicherung auch Fall erfasst Versicherer Deckungsschutz zusagt Versicherungsnehmer edoch Versicherer vertragsgemäß gewährte Art Deckungsschutzes verlangt . § 158n . insoweit Vorgaben Art . RL 87/344/EWG Einklang stand richtlinienkonforme Auslegung möglich erforderlich ist war Gegenstand Parteivortrags noch ist Rechtsprechung Liter atur umstritten gewesen . Kläger angeführten Stelle Berufungsbegründung weist nur § . Umsetzung Richtlinie dienten ; Ausführungen etwaigen Umsetzungsdefizit Notwendigkeit richtlinienkonformen egung finden . Kommentarliteratur geht entspricht § 158n . richtlinienkonform ist ; Begriff " Streitfall " Richtlinie nur Konflikt ersicherungsnehmer Gegner 3 . Aufl . § . 1 ; Bauer 8 . Aufl . § . 2 ; Armbrüster 29 . Aufl . § . . Auch übrigen Stimmen Literatur halten § richtlinienkonform Schröder-Frerkes Konfliktbeilegungsmechanismen schutzversicherung S. . § 158n . haben Zweifel Art . RL 87/344/EWG lediglich Ablehnung Deckungsschutzes regelt Verfasser Kommentar RechtsschutzRichtlinie Europäischen Gemeinschaft Rechtsschutz 57 ; vgl. ; Schirmer . aber geht Entscheidung Senats Beklagte Deckungsschutz abgelehnt Kläger Deckung Form zugesagt hat Kostenschutz ebührenforderung Rechtsanwälte gewähren . Felsch Dr. Dr. Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung I-4