You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

93 lines
737 B

BESCHLUSS
17
.
Februar
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Richter
Felsch
Richterin
Richter
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
5
.
Zivilsenats
Saarländischen
Oberlandesgerichts
22
.
Oktober
wird
zurückgewiesen
aufzeigt
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
Senat
hat
auch
gerügten
Grundrechtsverstöße
.
Abs.
GG
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
S.
Halbs
.
abgesehen
.
Kläger
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
Felsch
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung