BESCHLUSS 17 . Februar Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 17 . Februar Vorsitzenden Richter Richter Felsch Richterin Richter Dr. beschlossen : Beschwerde Klägers Nichtzulassung Revision Urteil 5 . Zivilsenats Saarländischen Oberlandesgerichts 22 . Oktober wird zurückgewiesen aufzeigt Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. S. . Senat hat auch gerügten Grundrechtsverstöße . Abs. GG geprüft durchgreifend erachtet . weiteren Begründung wird gemäß § Abs. S. Halbs . abgesehen . Kläger trägt Kosten Beschwerdeverfahrens § Abs. . Streitwert : € Felsch Dr. Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung