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180 lines
1.5 KiB

BESCHLUSS
30
.
April
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
Richter
Seiffert
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richterin
Dr.
Richter
30
.
April
beschlossen
:
Beschwerde
Nichtzulassung
Revision
Urteil
Oberlandesgerichts
28
.
September
wird
Kosten
Klägerin
zurückgewiesen
.
Streitwert
:
Gründe
:
Nichtzulassungsbeschwerde
zeigt
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
.
besteht
Grund
Sinne
§
Abs.
Revision
Klägerin
Rechtsschutzbegehren
weiterverfolgen
möchte
zuzulassen
.
beabsichtigte
Revision
hätte
auch
Erfolg
.
Beschwerdeführerin
Mittelpunkt
angekündigten
Revisionsangriffs
gestellte
Frage
Neufassung
§
Grundrechte
Versicherten
Art
.
Abs.
Abs.
GG
verstößt
ist
entscheidungserheblich
.
neuen
Regelungen
Betriebsrentenrechts
Erste
Gesetz
Änderung
Gesetzes
Verbesserung
betrieblichen
Altersversorgung
21
.
Dezember
.
Altersvermögensgesetz
26
.
Juni
.
kann
Klägerin
so
genannte
Bestandsrentnerin
Übergangsregelungen
§
.
weitergehenden
Ansprüche
herleiten
.
ist
auch
Wirkung
1
.
Januar
Kraft
getretenen
neuen
Satzung
Beklagten
Fall
.
rückwirkenden
Neuregelung
Zusatzversorgung
öffentlichen
Dienstes
waren
Gesetzgeber
Beklagte
auch
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgerichts
verpflichtet
vgl.
BVerfGE
f.
VersR
f.
;
Senatsurteile
15
.
Februar
;
VersR
;
vgl.
auch
Senatsurteil
14
.
Januar
VersR
.
Dr.
Dr.
Felsch
Vorinstanzen
:
Entscheidung
12.02.2004
OLG
Entscheidung
28.09.2004