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128 lines
1013 B

BESCHLUSS
2
.
Mai
Rechtsstreit
ECLI
:
:
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
Vorsitzende
Richterin
Richter
Richterin
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
2
.
Mai
beschlossen
:
§
wird
Gegenstandswert
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
19
.
Dezember
festgesetzt
.
Gründe
:
Senat
hat
Beschluss
7
.
März
festgestellt
Rechtsstreit
Vereinigung
Parteistellungen
Person
Beklagten
beendet
ist
.
Beendigung
ist
eingetreten
Aufhebung
Nachlassverwaltung
Nachlassgericht
19
.
Dezember
.
Zeitpunkt
war
Gegenstandswert
anwaltl
iche
Tätigkeit
§
Abs.
festzusetzen
.
Insoweit
wird
Begründung
Beschlüsse
Berufungsgerichts
8
.
August
13
.
April
verwiesen
.
Beklagte
hat
Beschwerde
Festsetzung
Streitwerts
Berufungsgericht
Kern
Argumente
vorgetragen
Stellungnahme
Antrag
Streitwertfestsetzung
§
.
Verfahren
Vereinigung
Parteistellungen
Person
Beklagten
Beschluss
Nachlassgerichts
19
.
Dezember
beendet
ist
kommt
anschließenden
Zeitraum
Wertfestsetzung
mehr
Betracht
.
Felsch
Prof.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung