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99 lines
730 B

BESCHLUSS
5
.
März
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
.
März
Vorsitzende
Richterin
Richter
Felsch
Richterin
Richter
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
30
.
Mai
wird
zurückgewiesen
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
Satz
.
näheren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
abgesehen
.
Senat
hat
.
Abs.
Abs.
GG
gestützten
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
Kläger
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
betreffend
Beklagte
betreffend
Beklagte
Addition
vgl.
Beschluss
13
.
März
.
Felsch
Dr.