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98 lines
735 B

BESCHLUSS
5
.
Dezember
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
5
.
Dezember
Vorsitzenden
Richter
Richter
Richterin
Dr.
Richter
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
10
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
14
Juli
wird
zurückgewiesen
aufzeigt
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
hat
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
erfordert
§
Abs.
S.
.
Senat
hat
Rügen
Verletzung
rechtlichen
Gehörs
Art
.
Abs.
GG
Verstoßes
Willkürverbot
Art
.
Abs.
GG
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
weiteren
Begründung
wird
gemäß
Abs.
S.
2
.
Halbs
.
abgesehen
.
Kläger
trägt
Kosten
§
Abs.
.
:
Dr.
Felsch
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
14.07.2006