BESCHLUSS 5 . Dezember Rechtsstreit IV . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 5 . Dezember Vorsitzenden Richter Richter Richterin Dr. Richter beschlossen : Beschwerde Klägers Nichtzulassung Revision Urteil 10 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 14 Juli wird zurückgewiesen aufzeigt Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts erfordert § Abs. S. . Senat hat Rügen Verletzung rechtlichen Gehörs Art . Abs. GG Verstoßes Willkürverbot Art . Abs. GG geprüft durchgreifend erachtet . weiteren Begründung wird gemäß Abs. S. 2 . Halbs . abgesehen . Kläger trägt Kosten § Abs. . : € Dr. Felsch Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung 14.07.2006