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1.3 KiB

BESCHLUSS
24
.
Oktober
Rechtsstreit
IV
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
Vorsitzenden
Richter
Richter
Richterin
Dr.
Richter
Dr.
24
.
Oktober
beschlossen
:
1
.
Kosten
Rechtsstreits
werden
gegeneinander
aufgehoben
.
2
.
Streitwert
Revisionsverfahren
:
Erledigungserklärung
Gesamtbetrag
entstandenen
Kosten
.
Streitwert
Vorinstanzen
:
Gründe
:
Parteien
Rechtsstreit
Hauptsache
übereinstimmend
vollständig
erledigt
erklärt
haben
ist
nur
noch
Kosten
Rechtsstreits
§
Abs.
entscheiden
.
Berücksichtigung
bisherigen
Streitstandes
entspricht
billigem
Ermessen
Kosten
Rechtsstreits
gegeneinander
aufzuheben
.
kann
abgestellt
werden
Kläger
streitiger
Entscheidung
nur
geringen
Teil
Betrages
erhalten
hätte
Klage
rund
Streit
befindlich
angegeben
hatte
.
Vielmehr
ist
Lasten
Beklagten
berücksichtigen
Auskunftsbegehren
Verwendung
unwirksamer
Klauseln
ausgelöst
hatte
Kläger
Zahlungsantrag
Auskunft
beziffern
konnte
Auskunftsanspruch
wesentlichen
Punkten
begründet
war
.
Lasten
Klägers
fällt
Gewicht
überhöhten
Vorstellungen
Leistungsanspruch
nur
Teil
fehlende
Auskünfte
zurückzuführen
waren
.
Wesentlichen
beruhten
unzutreffenden
Rechtsansicht
vgl.
Umfang
Leistungsanspruchs
Zahlung
Rückkaufswerts
Verrechnung
Abschlusskosten
erhöhten
Überschussbeteiligung
.
Dr.
Dr.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
I-4