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405 lines
3.7 KiB

BESCHLUSS
30
.
April
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
:
ja
§
Abs.
Satz
Notar
kann
amtspflichtwidrige
Auszahlung
Kaufpreises
Grundstück
Anderkonto
Mutter
Verkäufers
gestützten
Schadensersatzanspruch
Einwand
Anspruchsteller
sei
Auszahlung
entsprechenden
Verbindlichkeit
Mutter
Kaufpreis
Innenverhältnis
zugestanden
habe
befreit
worden
auch
dann
verteidigen
Klärung
Frage
Beweisaufnahme
bedarf
Anschluß
Urteil
18
November
ZR
736
;
Abgrenzung
Report
.
Beschluß
30
.
April
OLG
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
30
.
April
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Dörr
beschlossen
:
Beschwerde
Klägers
Nichtzulassung
Revision
Urteil
Hanseatischen
Oberlandesgerichts
1
.
Zivilsenat
27
.
September
wird
zurückgewiesen
.
Kläger
hat
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
.
:
Gründe
Kläger
verkaufte
beklagten
Notar
beurkundeten
Vertrag
14
.
Oktober
Grundstück
.
verlangt
Beklagten
Schadensersatz
amtspflichtwidrig
Abzug
Verbindlichkeiten
Notaranderkonto
verbliebenen
restlichen
Kaufpreis
Kläger
überschuldete
Mutter
ausgezahlt
hat
.
Beklagte
wendet
Kläger
sei
Schaden
entstanden
Auszahlung
restlichen
Kaufpreises
Mutter
Verbindlichkeit
Mutter
befreit
worden
sei
;
Innenverhältnis
Klägers
Mutter
Grundbesitz
Jahre
nur
übertragen
habe
Zugriff
Gläubiger
entziehen
habe
nämlich
Mutter
Verkaufserlös
zugestanden
.
Oberlandesgericht
hat
Einwand
Beweisaufnahme
gewissen
Abzügen
durchgreifend
erachtet
Amtshaftungsklage
überwiegend
abgewiesen
.
II
.
Nichtzulassung
Revision
gerichtete
Beschwerde
Klägers
ist
unbegründet
.
hat
Rechtssache
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
Entscheidung
Revisionsgerichts
§
Abs.
.
Beschwerde
hält
Aufassung
verneinende
Frage
Grundstückskaufpreis
amtspflichtwidrig
Dritten
auskehrende
Notar
einwenden
kann
Dritten
habe
Geschädigten
entsprechender
Anspruch
gleicher
Höhe
zugestanden
rechtsgrundsätzlich
.
ist
jedoch
Fall
betreffende
Fragenkreis
ist
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
schon
grundsätzlich
geklärt
:
Ermittlung
Schadens
ist
weisungswidriger
Verwendung
Treuhandgeldern
fragen
Vermögen
Treugebers
Vergleich
tatsächlichen
Ablauf
entwickelt
hätte
Notar
Amtspflicht
Treuhandauftrag
erfüllt
hätte
.
ist
Sache
Geschädigten
streitigen
Schaden
Amtspflichtverletzung
Schaden
nachzuweisen
.
haftungsausfüllende
Kausalität
Haftungsgrund
Schaden
gelten
Beweiserleichterungen
§
Beweis
ersten
Anscheins
.
Hat
Amtspflichtverletzung
Betroffenen
auch
Vorteile
gebracht
so
sind
Rahmen
Differenzrechnung
schadensmindernd
berücksichtigen
Nachteile
wertender
Betrachtung
gleichsam
Rechnungseinheit
verbunden
sind
.
anzurechnender
Vorteil
kommt
insbesondere
Tilgung
anderweitiger
Verbindlichkeiten
Betracht
.
Vorteilsausgleichung
Zweck
Schadensersatzes
entspricht
kann
Notar
weisungswidrige
Auszahlung
Anderkonto
gestützten
Schadensersatzanspruch
Einwand
verteidigen
habe
Auszahlungsbetrag
anderweitige
Verbindlichkeit
Auszahlungsberechtigten
erfüllt
.
Beweislast
tatsächlichen
Voraussetzungen
Vorteilsausgleichung
trägt
Ersatzpflichtige
Urteil
18
November
ZR
m.w
.
Rspr.-Nachw
.
.
Berufungsgericht
Streitfall
Anwendung
Grundsätze
Schaden
Klägers
bestimmte
Vorteilsausgleichung
gegengerechnete
Beträge
verneint
hat
Innenverhältnis
Mutter
Erlös
Verkauf
Grundstücks
zustand
so
ist
beanstanden
.
Beschwerde
entgegengehaltenen
anderen
Sachverhalt
betreffenden
Urteil
Oberlandesgerichts
2
.
Februar
Report
121
;
zustimmend
5
.
Aufl
.
§
.
entnehmen
sein
sollte
Notar
könne
weisungswidrige
Auszahlung
konto
gestützten
Schadensersatzanspruch
Fall
Behauptung
verteidigen
habe
Auszahlungsbetrag
anderweitige
Verbindlichkeit
Hinterlegungsbeteiligten
erfüllt
Verbindlichkeit
streitig
zweifelhaft
sei
stünde
Allgemeinheit
Einklang
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
.