BESCHLUSS 30 . April Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : : ja § Abs. Satz Notar kann amtspflichtwidrige Auszahlung Kaufpreises Grundstück Anderkonto Mutter Verkäufers gestützten Schadensersatzanspruch Einwand Anspruchsteller sei Auszahlung entsprechenden Verbindlichkeit Mutter Kaufpreis Innenverhältnis zugestanden habe befreit worden auch dann verteidigen Klärung Frage Beweisaufnahme bedarf Anschluß Urteil 18 November ZR 736 ; Abgrenzung Report . Beschluß 30 . April OLG . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 30 . April Vorsitzenden Richter Dr. Richter Dörr beschlossen : Beschwerde Klägers Nichtzulassung Revision Urteil Hanseatischen Oberlandesgerichts 1 . Zivilsenat 27 . September wird zurückgewiesen . Kläger hat Kosten Beschwerdeverfahrens tragen . : Gründe Kläger verkaufte beklagten Notar beurkundeten Vertrag 14 . Oktober Grundstück . verlangt Beklagten Schadensersatz amtspflichtwidrig Abzug Verbindlichkeiten Notaranderkonto verbliebenen restlichen Kaufpreis Kläger überschuldete Mutter ausgezahlt hat . Beklagte wendet Kläger sei Schaden entstanden Auszahlung restlichen Kaufpreises Mutter Verbindlichkeit Mutter befreit worden sei ; Innenverhältnis Klägers Mutter Grundbesitz Jahre nur übertragen habe Zugriff Gläubiger entziehen habe nämlich Mutter Verkaufserlös zugestanden . Oberlandesgericht hat Einwand Beweisaufnahme gewissen Abzügen durchgreifend erachtet Amtshaftungsklage überwiegend abgewiesen . II . Nichtzulassung Revision gerichtete Beschwerde Klägers ist unbegründet . hat Rechtssache grundsätzliche Bedeutung noch erfordert Fortbildung Rechts Sicherung einheitlichen Rechtsprechung Entscheidung Revisionsgerichts § Abs. . Beschwerde hält Aufassung verneinende Frage Grundstückskaufpreis amtspflichtwidrig Dritten auskehrende Notar einwenden kann Dritten habe Geschädigten entsprechender Anspruch gleicher Höhe zugestanden rechtsgrundsätzlich . ist jedoch Fall betreffende Fragenkreis ist Rechtsprechung Bundesgerichtshofs schon grundsätzlich geklärt : Ermittlung Schadens ist weisungswidriger Verwendung Treuhandgeldern fragen Vermögen Treugebers Vergleich tatsächlichen Ablauf entwickelt hätte Notar Amtspflicht Treuhandauftrag erfüllt hätte . ist Sache Geschädigten streitigen Schaden Amtspflichtverletzung Schaden nachzuweisen . haftungsausfüllende Kausalität Haftungsgrund Schaden gelten Beweiserleichterungen § Beweis ersten Anscheins . Hat Amtspflichtverletzung Betroffenen auch Vorteile gebracht so sind Rahmen Differenzrechnung schadensmindernd berücksichtigen Nachteile wertender Betrachtung gleichsam Rechnungseinheit verbunden sind . anzurechnender Vorteil kommt insbesondere Tilgung anderweitiger Verbindlichkeiten Betracht . Vorteilsausgleichung Zweck Schadensersatzes entspricht kann Notar weisungswidrige Auszahlung Anderkonto gestützten Schadensersatzanspruch Einwand verteidigen habe Auszahlungsbetrag anderweitige Verbindlichkeit Auszahlungsberechtigten erfüllt . Beweislast tatsächlichen Voraussetzungen Vorteilsausgleichung trägt Ersatzpflichtige Urteil 18 November ZR m.w . Rspr.-Nachw . . Berufungsgericht Streitfall Anwendung Grundsätze Schaden Klägers bestimmte Vorteilsausgleichung gegengerechnete Beträge verneint hat Innenverhältnis Mutter Erlös Verkauf Grundstücks zustand so ist beanstanden . Beschwerde entgegengehaltenen anderen Sachverhalt betreffenden Urteil Oberlandesgerichts 2 . Februar Report 121 ; zustimmend 5 . Aufl . § . entnehmen sein sollte Notar könne weisungswidrige Auszahlung konto gestützten Schadensersatzanspruch Fall Behauptung verteidigen habe Auszahlungsbetrag anderweitige Verbindlichkeit Hinterlegungsbeteiligten erfüllt Verbindlichkeit streitig zweifelhaft sei stünde Allgemeinheit Einklang Rechtsprechung Bundesgerichtshofs .