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91 lines
810 B

BESCHLUSS
13
.
August
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
13
.
August
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richter
Hucke
Seiters
Tombrink
Dr.
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Kläger
321a
Beschluss
Senats
16
Juli
wird
Kosten
zurückgewiesen
Senat
Begründung
Rüge
erwähnte
Vorbringen
Beratung
Entscheidung
geprüft
berücksichtigt
hat
.
Frage
zwischenzeitlichen
Klärung
anfänglich
grundsätzlich
bedeutsamen
Rechtsfrage
Zulassung
Revision
nur
Erfolgsaussicht
Rechtsmittels
ist
beanstandeten
ausdrücklich
behandelt
worden
.
Rechtsauffassung
Senats
betreffend
Anforderungen
Güteanträge
Kapitalanlagefällen
angeführten
Argumente
hat
Senat
vorliegenden
Fall
ebenso
bereits
Senatsbeschlüssen
18
.
Juni
u.a.
erwogen
durchgreifend
erachtet
.
Hucke
Tombrink
Vorinstanzen
:
Entscheidung
23.10.2013
Entscheidung