BESCHLUSS 13 . August Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 13 . August Vorsitzenden Richter Dr. Richter Hucke Seiters Tombrink Dr. beschlossen : Anhörungsrüge Kläger 321a Beschluss Senats 16 Juli wird Kosten zurückgewiesen Senat Begründung Rüge erwähnte Vorbringen Beratung Entscheidung geprüft berücksichtigt hat . Frage zwischenzeitlichen Klärung anfänglich grundsätzlich bedeutsamen Rechtsfrage Zulassung Revision nur Erfolgsaussicht Rechtsmittels ist beanstandeten ausdrücklich behandelt worden . Rechtsauffassung Senats betreffend Anforderungen Güteanträge Kapitalanlagefällen angeführten Argumente hat Senat vorliegenden Fall ebenso bereits Senatsbeschlüssen 18 . Juni u.a. erwogen durchgreifend erachtet . Hucke Tombrink Vorinstanzen : Entscheidung 23.10.2013 Entscheidung