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310 lines
2.6 KiB

BESCHLUSS
ZR
30
.
März
Rechtsstreit
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
30
.
März
Vorsitzenden
Richter
Richter
Dr.
Dr.
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Beklagten
Nichtzulassung
Revision
Urteil
4
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
3
.
August
wird
zurückgewiesen
.
Beklagte
hat
Kosten
Beschwerdeverfahrens
tragen
.
Gegenstandswert
:
188.217,60
161.451,60
Gründe
:
Zulassung
Revision
ist
grundsätzlicher
Bedeutung
Rechtssache
noch
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
geboten
§
Abs.
.
1
.
Beschwerde
Bezugnahme
Urteil
gerichtshofs
10
.
Mai
ZR
aufgeworfene
Frage
Rechtsanwalt
fehlerfreie
Beurkundung
Notars
verlassen
darf
stellt
hier
.
trifft
zwar
auch
Vertragspartei
Beurkundung
hinzugezogenen
Anwalt
insoweit
Sorgfaltspflichten
obliegen
.
vorliegenden
Fall
hing
Mitbeurkundung
Baupläne
Baubeschreibung
jedoch
Senat
bereits
Urteil
3
.
März
hervorgehoben
hat
Beurteilung
schwieriger
zweifelhafter
Rechtsfragen
Spezialmaterie
Rechtsanwalt
präsent
sein
müssen
.
wäre
jedenfalls
Schuldvorwurf
Rechtsanwalt
beabsichtigte
Form
Beurkundung
beanstandet
habe
erheben
.
Rechtsanwalt
entworfene
Vertragstext
genügte
rechtsfehlerfreien
Feststellungen
Berufungsgerichts
Anforderungen
.
2
.
Ähnliches
gilt
Kosten
Rechtsanwalt
vollmächtigten
Klägerin
geführten
Vorprozesses
Verkäuferin
.
Hinblick
nur
subsidiäre
Haftung
Notars
§
Abs.
Satz
ist
Geschädigte
gehalten
auch
nur
möglich
erscheinende
anderweitige
Ersatzmöglichkeiten
auszuschöpfen
.
Vorgehen
begründet
Schadensersatzansprüche
mandatierten
Rechtsanwalt
grundsätzlich
nur
dann
Prozessführung
unvertretbar
erscheint
vgl.
Sandkühler
5
.
Aufl
.
.
.
kann
Streitfall
aber
mindestens
Rücksicht
Klägerin
günstigen
Entscheidungen
Landgerichts
Oberlandesgerichts
Rede
sein
.
Fachliteratur
umstrittene
Berufungsgericht
offen
gelassene
Frage
sogenannte
KollegialgerichtsRichtlinie
auch
Rechtsanwaltshaftung
gilt
bejahend
etwa
65
.
Aufl
.
.
m.w
.
;
verneinend
f.
;
Urteil
27
.
März
ZR
kommt
ebenso
.
3
.
Unrecht
wirft
Nichtzulassungsbeschwerde
Berufungsgericht
schließlich
grundlegende
Verkennung
Kausalität
Schadensberechnung
.
Berufungsgericht
geht
Beschwerde
Beurkundungsfehler
Beklagten
wirksamer
Kaufvertrag
geschlossen
worden
wäre
.
Fall
hätte
Aufwendungen
Klägerin
Finanzierungskosten
Zweifel
rentierlicher
Gegenwert
Gestalt
Hausgrundstücks
gestanden
.
tatsächlichen
Entwicklung
Dinge
sind
Kosten
jedoch
verloren
grundsätzlich
Schadensposten
berücksichtigen
.
Verkäuferin
auch
wirksamen
Vertrag
Verpflichtungen
entzogen
hätte
Berufungsgericht
verneint
Beschwerde
bejahen
will
ist
Frage
Einzelfalls
Rahmen
Nichtzulassungsbeschwerde
überprüfen
.
Kapsa
Vorinstanzen
:
Entscheidung
2/25
OLG
Frankfurt/Main
Entscheidung