BESCHLUSS ZR 30 . März Rechtsstreit . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 30 . März Vorsitzenden Richter Richter Dr. Dr. Dr. beschlossen : Beschwerde Beklagten Nichtzulassung Revision Urteil 4 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 3 . August wird zurückgewiesen . Beklagte hat Kosten Beschwerdeverfahrens tragen . Gegenstandswert : 188.217,60 € 161.451,60 € € Gründe : Zulassung Revision ist grundsätzlicher Bedeutung Rechtssache noch Sicherung einheitlichen Rechtsprechung geboten § Abs. . 1 . Beschwerde Bezugnahme Urteil gerichtshofs 10 . Mai ZR aufgeworfene Frage Rechtsanwalt fehlerfreie Beurkundung Notars verlassen darf stellt hier . trifft zwar auch Vertragspartei Beurkundung hinzugezogenen Anwalt insoweit Sorgfaltspflichten obliegen . vorliegenden Fall hing Mitbeurkundung Baupläne Baubeschreibung jedoch Senat bereits Urteil 3 . März hervorgehoben hat Beurteilung schwieriger zweifelhafter Rechtsfragen Spezialmaterie Rechtsanwalt präsent sein müssen . wäre jedenfalls Schuldvorwurf Rechtsanwalt beabsichtigte Form Beurkundung beanstandet habe erheben . Rechtsanwalt entworfene Vertragstext genügte rechtsfehlerfreien Feststellungen Berufungsgerichts Anforderungen . 2 . Ähnliches gilt Kosten Rechtsanwalt vollmächtigten Klägerin geführten Vorprozesses Verkäuferin . Hinblick nur subsidiäre Haftung Notars § Abs. Satz ist Geschädigte gehalten auch nur möglich erscheinende anderweitige Ersatzmöglichkeiten auszuschöpfen . Vorgehen begründet Schadensersatzansprüche mandatierten Rechtsanwalt grundsätzlich nur dann Prozessführung unvertretbar erscheint vgl. Sandkühler 5 . Aufl . . . kann Streitfall aber mindestens Rücksicht Klägerin günstigen Entscheidungen Landgerichts Oberlandesgerichts Rede sein . Fachliteratur umstrittene Berufungsgericht offen gelassene Frage sogenannte KollegialgerichtsRichtlinie auch Rechtsanwaltshaftung gilt bejahend etwa 65 . Aufl . . m.w . ; verneinend f. ; Urteil 27 . März ZR kommt ebenso . 3 . Unrecht wirft Nichtzulassungsbeschwerde Berufungsgericht schließlich grundlegende Verkennung Kausalität Schadensberechnung . Berufungsgericht geht Beschwerde Beurkundungsfehler Beklagten wirksamer Kaufvertrag geschlossen worden wäre . Fall hätte Aufwendungen Klägerin Finanzierungskosten Zweifel rentierlicher Gegenwert Gestalt Hausgrundstücks gestanden . tatsächlichen Entwicklung Dinge sind Kosten jedoch verloren grundsätzlich Schadensposten berücksichtigen . Verkäuferin auch wirksamen Vertrag Verpflichtungen entzogen hätte Berufungsgericht verneint Beschwerde bejahen will ist Frage Einzelfalls Rahmen Nichtzulassungsbeschwerde überprüfen . Kapsa Vorinstanzen : Entscheidung 2/25 OLG Frankfurt/Main Entscheidung