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9.1 KiB

BESCHLUSS
ZB
28
.
März
Verfahren
Aufhebung
inländischer
Schiedssprüche
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
streitwertabhängige
Schiedsrichtervergütung
§
Setzt
Schiedsgericht
Rahmen
§
treffenden
Kostenentscheidung
Streitwert
schiedsgerichtlichen
Verfahrens
so
stellt
unzulässiges
Richten
eigener
Sache
auch
Vergütung
Schiedsrichter
vereinbarungsgemäß
streitwertabhängig
ist
.
Festsetzung
Streitwerts
ist
allerdings
nur
Verhältnis
Schiedsparteien
zueinander
verbindlich
kann
insoweit
Grundlage
Schiedsgericht
angeordneten
Kostenerstattung
sein
.
Parteien
bleibt
jedoch
unbenommen
ordentlichen
Gerichten
anhängig
machenden
Vergütungsstreitigkeit
Schiedsrichtern
berufen
Streitwert
hoch
festgesetzt
worden
sei
.
Beschluss
28
.
März
ZB
Kammergericht
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
28
.
März
Vizepräsidenten
Schlick
Richter
Dr.
beschlossen
:
Rechtsbeschwerde
Antragstellers
Beschluss
20
.
Zivilsenats
Kammergerichts
12
.
August
Sch
wird
zurückgewiesen
.
Antragsteller
trägt
Kosten
Rechtsbeschwerdeverfahrens
.
Streitwert
Rechtsbeschwerdeverfahren
wird
Mio.
festgesetzt
.
Gründe
:
Antragsteller
leitete
Schreiben
11
.
Januar
Schiedsverfahren
Antragsgegnerinnen
.
mündlichen
Verhandlung
Schiedsgericht
nahm
Antragsteller
Schiedsklage
.
28
.
Oktober
erließ
Schiedsgericht
Schiedsspruch
Beendigung
Schiedsverfahrens
Pflicht
Antragstellers
Kosten
tragen
Streitwertfestsetzung
Mio.
Vorbehalt
Entscheidung
Höhe
Antragsteller
Antragsgegnerinnen
erstattenden
Kosten
enthielt
.
Schiedsspruch
13
.
Januar
berichtigte
Schiedsgericht
Schiedsspruch
Gründen
.
5
.
Februar
erließ
Schiedsgericht
Schiedsspruch
Erstattungsansprüche
Antragsgegnerinnen
bezüglich
Schiedsgericht
geleisteten
Vorschüsse
außergerichtlichen
Kosten
.
Antragsteller
hat
Aufhebung
Schiedssprüche
Schiedsspruchs
28
.
Oktober
jedoch
Ausnahme
Ausspruchs
Schiedsverfahren
beendet
ist
beantragt
;
hilfsweise
hat
Feststellung
begehrt
Schiedsspruch
28
.
Oktober
bezüglich
Ziffer
Rechtswirkung
Schiedsspruch
entfaltet
.
Kammergericht
hat
Anträge
zurückgewiesen
.
Hiergegen
richtet
Rechtsbeschwerde
Antragstellers
.
II
.
Gesetzes
statthafte
§
Abs.
Satz
Nr.
.
V.m
.
Abs.
Satz
§
Abs.
Nr.
Fall
auch
Übrigen
§
Abs.
zulässige
Rechtsbeschwerde
hat
Sache
Erfolg
.
1
.
Auffassung
Antragstellers
verstößt
wertfestsetzung
Schiedsspruch
28
.
Oktober
noch
aufbauende
Entscheidung
Kostenerstattung
Schiedsspruch
5
.
Februar
Verbot
Richtens
eigener
Sache
.
Grundsatz
eigener
Sache
Richter
sein
kann
gehört
Grundprinzipien
Rechtsstaats
;
insoweit
ist
Wesen
richterlichen
Tätigkeit
nichtbeteiligten
Dritten
sachlicher
persönlicher
Unabhängigkeit
ausgeübt
wird
vgl.
nur
BVerfGE
;
;
.
Verbot
Richtens
eigener
Sache
gerichtliche
Verfahren
Ausschlussgrund
Ausübung
Richteramts
§
Nr.
formuliert
ist
gilt
auch
schiedsrichterliche
Verfahren
.
Zwar
enthält
10
.
Buch
§
nur
Ablehnungsgründe
berechtigten
Zweifeln
Unparteilichkeit
Schiedsrichters
.
Grundsatz
eigener
Sache
richten
darf
gilt
aber
unverzichtbarer
Bestandteil
rechtsstaatlichen
Gerichtsbarkeit
auch
hier
vgl.
nur
Urteile
19
.
Dezember
5
November
;
Senatsurteile
3
Juli
7
.
März
ZR
.
Verletzung
führt
Aufhebung
Schiedsspruchs
vorliegenden
Fall
dahinstehen
kann
Schiedsspruch
insoweit
unzulässigen
Verfahren
beruht
vgl.
etwa
Senatsurteil
7
.
März
aaO
§
Abs.
Nr.
.
;
15
Juli
ZB
§
Abs.
Nr.
.
verfahrensrechtlichen
ordre
§
Abs.
Nr.
Buchst
.
.
verstößt
vgl.
Senatsurteil
25
November
§
Abs.
Nr.
.
;
siehe
auch
Senatsurteil
15
.
Mai
deutschen
ordre-public
Art
.
Buchst
.
vgl.
auch
MünchKommZPO/Münch
3
.
Aufl
.
§
.
;
8
.
Aufl
.
§
.
4
;
Zöller-Geimer
29
.
Aufl
.
.
§
.
.
Kosten
Schiedsverfahrens
anbetrifft
bedeutet
Verbot
Richtens
eigener
Sache
Schiedsrichter
zunächst
Vergütungsansprüche
Parteien
selbst
zusprechen
also
Schiedsspruch
selbst
titulieren
dürfen
.
Haben
Parteien
schiedsrichterliche
Tätigkeit
ausreichenden
Vorschuss
geleistet
kann
Schiedsgericht
weitere
Tätigkeit
§
zurückhalten
vgl.
Urteil
22
.
Februar
347
;
Senatsurteil
10
.
April
.
Parteien
Schiedsvertrags
Pflicht
trifft
Durchführung
Verfahrens
fördern
hierbei
erforderlich
anderen
Partei
zusammenzuwirken
Abschluss
Verfahrens
Schiedsspruch
kommt
sind
Parteien
grundsätzlich
gleichen
Anteilen
Vorschuss
verpflichtet
.
Zahlt
nur
Partei
Anteil
kann
Schiedsgericht
Verfahren
auch
aussetzen
säumigen
Partei
ermöglichen
säumige
Zahlung
anteiligen
Vorschusses
staatlichen
Gericht
verklagen
vgl.
Senatsurteil
7
.
März
.
Wird
Schiedsgericht
ausreichenden
Vorschuss
tätig
kann
aber
offenen
Schiedsgerichtskosten
Schiedsspruch
titulieren
ist
verwiesen
Gebühren
Unkosten
gegebenenfalls
staatlichen
Gerichten
einzuklagen
.
noch
alten
Schiedsverfahrensrecht
ergangenen
Senatsrechtsprechung
vgl.
Urteil
25
November
;
Bezug
genommen
Senatsurteil
7
.
März
ist
Schiedsrichtern
untersagt
streitwertabhängige
Vergütung
mittelbar
Festsetzung
Streitwerts
Schiedsverfahren
bestimmen
sodass
auch
unzulässigen
Streitwertfestsetzung
beruhender
Schiedsspruch
ßige
Kostenerstattung
Parteien
Betracht
kommt
.
Vergütung
Teil
Verfahrenskosten
kann
nur
dann
Schiedsspruch
ziffernmäßig
festgesetzt
werden
Höhe
z.B.
Honorar
Streitwert
richtet
bezifferte
Schiedsklage
erhoben
worden
ist
Parteien
Schiedsrichtern
festes
Honorar
vereinbart
haben
Einvernehmen
Streitwert
besteht
feststeht
benötigte
Betrag
bereits
vorschussweise
eingezahlt
worden
ist
Senatsurteil
25
November
aaO
S.
;
siehe
Streitstand
auch
Nachweise
Lachmann
Handbuch
Schiedsgerichtspraxis
3
.
Aufl
.
.
;
MünchKommZPO/Münch
aaO
§
.
;
.
vormals
Zivilprozessordnung
Regelung
Kosten
Schiedsverfahrens
enthalten
hat
bestimmt
nunmehr
allerdings
Abs.
Satz
Parteien
Abweichendes
vereinbart
haben
Schiedsgericht
Schiedsspruch
entscheiden
hat
Anteil
Parteien
Kosten
schiedsrichterlichen
Verfahrens
Parteien
erwachsenen
zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung
notwendigen
Kosten
tragen
haben
.
entscheidet
Schiedsgericht
pflichtgemäßem
Ermessen
Berücksichtigung
Umstände
Einzelfalls
insbesondere
Ausgangs
§
Abs.
Satz
meistens
führen
dürfte
Kostenentscheidung
Grundsätzen
§
folgt
vgl.
BTDrucks
.
S.
.
Kosten
schiedsrichterlichen
Verfahrens
feststehen
hat
Schiedsgericht
auch
befinden
Höhe
Parteien
tragen
haben
.
Ist
Festsetzung
Kosten
unterblieben
erst
Beendigung
schiedsrichterlichen
Verfahrens
möglich
wird
gesonderten
Schiedsspruch
entschieden
§
Abs.
.
Schiedsverfahren
anders
Verfahren
staatlichen
Gerichte
gesondertes
Kostenfestsetzungsverfahren
gibt
besteht
Bedürfnis
Kosten
auch
betragsmäßig
Schiedsgericht
selbst
bestimmt
werden
vgl.
BT-Drucks
.
aaO
.
Schiedsgericht
§
obliegende
Kostenentscheidung
setzt
jedoch
seltenen
Fällen
Streitwert
feststeht
bezifferte
Klage
geht
Kostenquote
bilden
ist
Festsetzung
Streitwerts
Schiedsgericht
.
nur
so
kann
Ausgang
Verfahrens
Kostenverteilung
angemessen
berücksichtigt
werden
.
Willen
Gesetzgebers
muss
mithin
Schiedsgericht
auch
Festsetzung
Streitwerts
befugt
sein
.
kann
auch
Grundlage
Kostenerstattungsansprüche
obsiegenden
Partei
unterlegene
Partei
sein
Schiedsgericht
§
Abs.
befinden
hat
.
Hinblick
Verbot
Richtens
eigener
Sache
ist
Streitwertfestsetzung
allerdings
nur
Verhältnis
Parteien
zueinander
verbindlich
handelt
also
Streitwertfestsetzung
eingeschränkter
Reichweite
vgl.
auch
Beilage
Nr.
S.
;
MünchKommZPO/Münch
aaO
§
.
;
Stein/Jonas/Schlosser
22
.
Aufl
.
.
4
;
;
.
Wirkungen
entfaltet
Schiedsspruch
auch
Rahmen
erfolgende
Streitwertfestsetzung
nur
§
Hinblick
Gebührenansprüche
Schiedsgericht
Parteien
auch
Parteien
Prozessbevollmächtigten
.
Ist
Kostenfestsetzung
bezüglich
vorschussweise
gezahlten
Schiedsrichtergebühren
zutreffend
müssen
Parteien
gezahlte
Kosten
Schiedsrichtern
zurückverlangen
;
insoweit
hat
Entscheidung
Qualität
Schiedsspruchs
vgl.
BT-Drucks
.
S.
.
ergibt
Rückzahlungsanspruch
Schiedsvertrag
Parteien
Schiedsgericht
verbunden
sind
.
Hat
Schiedsgericht
Streitwert
hoch
angesetzt
entspricht
soweit
hier
Parteien
Schiedsvertrags
Schiedsrichter
ermächtigt
haben
Gebühren
§
bestimmenden
Streitwert
festzulegen
Bestimmung
billigem
Ermessen
kann
Partei
Umfang
Überzahlung
geleisteten
Vorschuss
schiedsgerichtliche
Kostenentscheidung
Erstattung
anderen
Partei
gezahlten
Vorschusses
verpflichtet
worden
ist
ausgeglichen
hat
Betrag
Schiedsrichtern
zurückverlangen
.
Genauso
steht
Bindungswirkung
Partei
Prozessbevollmächtigten
frei
Höhe
Anwaltsgebühren
ordentlichen
Gerichten
Überprüfung
stellen
.
Sollte
Fall
später
Verhältnis
Schiedsrichter
Schiedsparteien
Schiedsparteien
Bevollmächtigten
abweichende
Entscheidung
ergehen
ist
wiederum
nur
Rechtsbeziehung
verbindlich
.
Verhältnis
Schiedsparteien
untereinander
verbleibt
Bindungswirkung
Schiedsspruchs
.
Hintergrund
hat
Kammergericht
Recht
Streitwertfestsetzung
aufbauende
Entscheidung
Erstattung
bezüglich
geleisteten
Vorschüsse
außergerichtlichen
Kosten
Verstoßes
Verbot
Richtens
eigener
Sache
aufgehoben
.
Ergänzend
ist
Hinblick
Vortrag
Antragstellers
Rechtsbeschwerdebegründung
anzumerken
Schiedsgericht
Schiedsspruch
28
.
Oktober
S.
;
Schiedsspruch
5
.
Februar
S.
Übereinstimmung
oben
dargestellten
Grundsätzen
auch
deutlich
unterschieden
hat
regelnden
Kostenverhältnis
Parteien
untereinander
eigenen
Verhältnis
Parteien
.
2
.
Auch
Übrigen
erweist
angefochtene
Beschluss
lerfrei
.
nähere
Begründung
wird
§
Abs.
Satz
verzichtet
.
Hucke
Vorinstanz
:
KG
Entscheidung
12.08.2010
Sch