You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

97 lines
807 B

BESCHLUSS
ZA
30
.
April
Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
30
.
April
Richter
Dr.
Tombrink
Dr.
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Antragstellers
Senatsbeschluss
16
.
März
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Anhörungsrüge
ist
unbegründet
.
Senat
hat
auch
angegriffenen
Beschluss
zugrunde
liegenden
Beratung
Vorbringen
Antragstellers
vollständig
berücksichtigt
jedoch
durchgreifend
erachtet
.
Ergänzend
ist
nur
noch
anzumerken
Umstand
Beschluss
29
.
Januar
nur
Entscheidung
beteiligten
Richter
unterzeichnet
ist
§
Abs.
Geschäftsordnung
Bundesgerichtshofs
beruht
.
genügen
Beschlüssen
Rede
stehenden
Art
Unterschriften
zweier
Richter
.
Antragsteller
kann
Bescheidung
weiterer
Eingaben
Sache
mehr
rechnen
.
Hucke
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
Tombrink