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118 lines
952 B

BESCHLUSS
28
.
April
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
28
.
April
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Dr.
Bender
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Beschwerdeführerin
23
.
April
Beschluss
Senats
12
.
April
wird
zurückgewiesen
.
Senat
hat
Rüge
geprüft
begründet
erachtet
.
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgerichts
.
8
.
Januar
m.w
.
.
bedarf
letztinstanzliche
Entscheidung
eingehenden
Begründung
;
Wege
Anhörungsrüge
kann
Partei
Mitteilung
Begründung
erzwingen
.
eigenständige
"
Verletzung
Anspruchs
Beschwerdeführerin
rechtliches
Gehör
Senat
liegt
gemäß
§
Abs.
Satz
zulässigen
Absehen
näheren
Begründung
noch
Senat
Beschwerdeführerin
vorgebrachten
Zulassungsgründe
durchgreifend
erachtet
hat
vgl.
.
20
November
.
.
Wiederholung
Vorbringens
Beschwerdeschriftsatz
13
Juli
kann
Einkleidung
Anhörungsrüge
Gegenstand
nochmaligen
Überprüfung
Gericht
werden
.
Bender
Vorinstanzen
:
Entscheidung
25.01.2008
OLG
Entscheidung
06.03.2009