BESCHLUSS 28 . April Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 28 . April Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Dr. Bender beschlossen : Anhörungsrüge Beschwerdeführerin 23 . April Beschluss Senats 12 . April wird zurückgewiesen . Senat hat Rüge geprüft begründet erachtet . Rechtsprechung Bundesverfassungsgerichts . 8 . Januar m.w . . bedarf letztinstanzliche Entscheidung eingehenden Begründung ; Wege Anhörungsrüge kann Partei Mitteilung Begründung erzwingen . eigenständige " Verletzung Anspruchs Beschwerdeführerin rechtliches Gehör Senat liegt gemäß § Abs. Satz zulässigen Absehen näheren Begründung noch Senat Beschwerdeführerin vorgebrachten Zulassungsgründe durchgreifend erachtet hat vgl. . 20 November . . Wiederholung Vorbringens Beschwerdeschriftsatz 13 Juli kann Einkleidung Anhörungsrüge Gegenstand nochmaligen Überprüfung Gericht werden . Bender Vorinstanzen : Entscheidung 25.01.2008 OLG Entscheidung 06.03.2009