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308 lines
2.4 KiB

BESCHLUSS
23
Juli
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
23
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Richterinnen
Caliebe
Dr.
Richter
Sunder
beschlossen
:
1
.
Antrag
Klägerin
Durchführung
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens
Urteil
1
.
Zivilsenats
Saarländischen
Oberlandesgerichts
9
.
Januar
Notanwalt
gemäß
§
bestellen
wird
zurückgewiesen
.
2
.
Nichtzulassungsbeschwerde
Klägerin
vorbezeichnete
Urteil
wird
Kosten
unzulässig
verworfen
.
Streitwert
:
Gründe
:
1
.
Beiordnung
Rechtsanwalts
setzt
§
Partei
zumutbarer
Anstrengungen
Vertretung
bereiten
Rechtsanwalt
findet
beabsichtigte
Rechtsverfolgung
mutwillig
aussichtslos
erscheint
vgl.
Beschluss
18
.
September
juris
.
1
;
Beschluss
8
Juli
IX
ZB
.
.
Hat
hier
Bundesgerichtshof
zugelassener
Rechtsanwalt
Mandat
zunächst
übernommen
dann
aber
dergelegt
muss
Partei
nachweisen
Niederlegung
Gründen
beruht
Verantwortungsbereich
fallen
Beschluss
26
.
April
juris
.
3
;
Beschluss
18
.
Dezember
.
4
;
Beschluss
30
.
Oktober
.
.
Schon
fehlt
.
Klägerin
hat
Gründen
Rechtsanwalt
Dr.
Mandat
niedergelegt
hat
gaben
gemacht
.
muss
Partei
Rechtsmittelverfahren
Bundesgerichtshof
Erfolg
zumindest
Bundesgerichtshof
zugelassene
Rechtsanwälte
gewandt
haben
diesbezüglichen
Bemühungen
Gericht
substantiiert
darlegen
ggf.
nachweisen
.
.
siehe
nur
Beschluss
11
.
Dezember
ZA
juris
.
.
Auch
Anforderungen
ist
Klägerin
gerecht
geworden
.
Selbst
Hinblick
Bundesgerichtshof
zugelassene
Rechtsanwälte
Mandatierung
Rechtsanwalt
Dr.
Übernahme
Mandats
Klägerin
abgelehnt
hatten
ausreichend
ansehen
würde
Mandatsniederlegung
nur
weitere
Bundesgerichtshof
zugelassene
Rechtsanwälte
gewandt
hat
ist
Erfolgslosigkeit
Anfragen
jedenfalls
zuzurechnen
.
hat
Anwälte
erst
Faxschreiben
jeweils
18
.
Juni
Übernahme
Mandats
gebeten
Rechtsanwalt
Dr.
Mandat
reits
31
.
Mai
niedergelegt
hatte
schon
mehrfach
verlängerte
Frist
Begründung
Nichtzulassungsbeschwerde
21
.
Juni
ablief
.
Klägerin
hätte
unverzüglich
Mandatsniederlegung
erst
Tage
Fristablauf
neuen
Prozessbevollmächtigten
hen
müssen
.
musste
rechnen
Anwälte
Anfrage
erst
18
.
Juni
geschehen
Mandatsübernahme
schon
nur
noch
verbliebenen
dreitägigen
Frist
Begründung
Beschwerde
übernehmen
würden
.
2
.
Nichtzulassungsbeschwerde
ist
Kosten
Klägerin
unzulässig
verwerfen
verlängerten
Frist
§
Abs.
Bundesgerichtshof
zugelassenen
Rechtsanwalt
Abs.
Satz
begründet
worden
ist
.
Sunder
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
09.01.2013