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2.1 KiB

BESCHLUSS
17
.
März
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
17
.
März
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Sunder
beschlossen
:
Gegenvorstellung
Beklagten
Streitwertbeschluss
Senats
8
Juli
wird
zurückgewiesen
.
Gründe
:
erkennende
Senat
ist
Gesetzes
gehindert
Streitwertbeschluss
Berufungsgerichts
Beklagten
begehrt
abzuändern
.
Möglichkeit
erstmaligen
Änderung
Streitwertbeschlusses
Berufungsgerichts
gibt
§
Abs.
Satz
Nr.
Bundesgerichtshof
nur
dann
Verfahren
Hauptsache
Entscheidung
Streitwert
Kostenansatz
Kostenfestsetzung
Rechtsmittelinstanz
schwebt
.
Tatbestände
ist
erfüllt
.
Senat
befasst
Verfahren
nur
Beklagten
Gegenvorstellung
Beschluss
Senats
8
Juli
eingelegt
haben
Rücknahme
Nichtzulassungsbeschwerde
Beklagten
Wirkungen
§
Abs.
Satz
ausgesprochen
wurden
Streitwert
Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren
festgesetzt
worden
ist
.
ausdehnende
Auslegung
eindeutigen
Gesetzeswortlauts
Sinne
gestellten
Antrags
ist
möglich
.
Gesetzgeber
hat
Revisionsgericht
Änderungsmöglichkeit
bewusst
nur
Anhängigkeit
Hauptsacheverfahrens
auch
noch
dann
eröffnet
Verfahren
Entscheidung
Streitwert
Kostenansatz
Kostenfestsetzung
schwebt
.
Zeitraum
hinaus
kann
Revisionsgericht
Streitwert
unteren
Instanzen
jedoch
erstmalig
mehr
abändern
7
.
April
.
hat
Senat
spätestens
Mitteilung
Beschlusses
§
Abs.
Satz
Befugnis
verloren
Streitwertbeschluss
Berufungsgerichts
erstmalig
ändern
so
auch
15
.
September
.
.
besteht
auch
Bedürfnis
erweiternde
Auslegung
§
Abs.
Satz
Nr.
GKG
.
vorliegenden
Fall
hätte
Berufungsgericht
selbst
Streitwertbeschluss
abändern
können
Wertfestsetzung
erkennenden
Senats
Berufungsinstanz
vorliegt
.
Senat
hätte
zwar
Wertfestsetzung
unteren
Instanzen
ändern
können
Voraussetzungen
§
Abs.
Satz
Nr.
gegeben
waren
.
war
jedoch
verpflichtet
vgl.
Beschluss
17
.
Oktober
.
;
Beschluss
7
.
April
;
MedR
.
.
Berufungsgericht
Abänderungsantrag
Beklagten
Festsetzung
Berufungsgerichts
abweichenden
Wertfestsetzung
Senats
folgt
führt
Wiederaufleben
Abänderungsbefugnis
Revisionsgerichts
.
Vielmehr
muss
insoweit
Gesetzeswortlaut
hingenommen
werden
vgl.
Beschluss
7
.
April
.
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
17.10.2013
Sunder