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1.5 KiB

BESCHLUSS
6
November
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
6
November
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Kraemer
Prof.
Dr.
beschlossen
:
erneute
Antrag
Klägers
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
wird
abgelehnt
.
Gründe
:
erneute
Antrag
Klägers
Bewilligung
Prozesskostenhilfe
wird
abgelehnt
besonderen
Voraussetzungen
§
Abs.
Nr.
vorliegen
.
Gegenstand
Rechtsstreits
wirtschaftlich
Beteiligten
ist
zuzumuten
Prozesskosten
aufzubringen
§
Abs.
Nr.
2
.
Halbs
.
.
Vorschüsse
Prozesskosten
sind
nur
Beteiligten
zuzumuten
erforderlichen
Mittel
unschwer
aufbringen
können
erwartende
Nutzen
vernünftiger
auch
Eigeninteresse
angemessen
berücksichtigender
Betrachtungsweise
Erfolg
Rechtsverfolgung
voraussichtlich
größer
sein
wird
.
27
.
September
;
.
28
.
April
.
bestimmt
Zumutbarkeit
wertenden
Abwägung
Gesamtumstände
Sen
.
.
6
.
März
ZB
.
genannten
Voraussetzungen
sind
Ansicht
Klägers
jedenfalls
Gläubigern
.
erfüllt
143.821,62
DM
bisher
Konkursverwalter
anerkannten
Forderungen
Höhe
insgesamt
DM
entfallen
.
haben
Erfolg
Klage
Insolvenzmasse
Betrag
erwarten
deutlich
höher
ist
Verfahren
verbundene
Kostenrisiko
.
Werden
Berufungsurteil
ausgeurteilten
Beträge
rechtskräftig
zuerkannt
beträgt
freie
Masse
Abzug
Verfahrenskosten
II
.
Instanz
ca.
.
stünden
Erfolgsfall
Verteilung
Konkursgläubiger
Rangklasse
Verfügung
Quote
%
entspricht
.
%
DM
bedeutet
zusätzliche
Verteilungsmasse
o.a.
Gläubiger
Höhe
.
steht
Gesamtkostenrisiko
Höhe
lediglich
.
Kraemer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung