BESCHLUSS 6 November Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 6 November Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Kraemer Prof. Dr. beschlossen : erneute Antrag Klägers Bewilligung Prozesskostenhilfe wird abgelehnt . Gründe : erneute Antrag Klägers Bewilligung Prozesskostenhilfe wird abgelehnt besonderen Voraussetzungen § Abs. Nr. vorliegen . Gegenstand Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten ist zuzumuten Prozesskosten aufzubringen § Abs. Nr. 2 . Halbs . . Vorschüsse Prozesskosten sind nur Beteiligten zuzumuten erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können erwartende Nutzen vernünftiger auch Eigeninteresse angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise Erfolg Rechtsverfolgung voraussichtlich größer sein wird . 27 . September ; . 28 . April . bestimmt Zumutbarkeit wertenden Abwägung Gesamtumstände Sen . . 6 . März ZB . genannten Voraussetzungen sind Ansicht Klägers jedenfalls Gläubigern . erfüllt 143.821,62 DM bisher Konkursverwalter anerkannten Forderungen Höhe insgesamt DM entfallen . haben Erfolg Klage Insolvenzmasse Betrag erwarten deutlich höher ist Verfahren verbundene Kostenrisiko . Werden Berufungsurteil ausgeurteilten Beträge rechtskräftig zuerkannt beträgt freie Masse Abzug Verfahrenskosten II . Instanz ca. € . stünden Erfolgsfall € Verteilung Konkursgläubiger Rangklasse Verfügung Quote % entspricht . % DM bedeutet zusätzliche Verteilungsmasse o.a. Gläubiger Höhe € . steht Gesamtkostenrisiko Höhe lediglich € . Kraemer Vorinstanzen : Entscheidung OLG Entscheidung