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266 lines
2.3 KiB

BESCHLUSS
ZR
25
.
Januar
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
25
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Sunder
beschlossen
:
Erinnerung
Beklagten
Kostenansatz
wird
zurückgewiesen
.
Verfahren
ist
gerichtsgebührenfrei
.
Auslagen
werden
erstattet
.
Gründe
:
Kostenansatz
ist
richtig
.
Beklagten
gezahlten
Gerichtskosten
Revisionsinstanz
sind
Kostenbefreiung
Klägerin
Kostenverteilung
Beschluss
Senats
7
.
Januar
Siebtel
zurückzuzahlen
.
Gerichtskosten
sind
erheben
bereits
erhobene
Kosten
zurückzuzahlen
kostenbefreite
Partei
gerichtlichen
Kostenentscheidung
Kosten
tragen
hat
§
Abs.
Satz
.
Klägerin
ist
Gerichten
Bundes
kostenbefreit
.
Landgericht
vorgelegten
Bescheinigung
Mitglied
Diakonischen
Werkes
evangelischen
Kirche
anerkannten
Spitzenverband
freien
Wohlfahrtspflege
angeschlossen
sein
§
Abs.
Nr.
baden-württembergischen
tengesetzes
Gebührenfreiheit
genießen
soll
führt
Kostenbefreiung
Bundesgerichtshof
.
Landesrechtliche
Befreiungsvorschriften
gelten
nur
Verfahren
ordentlichen
Gerichten
betreffenden
Landes
Beschluss
13
.
Dezember
.
.
Bund
gilt
Verordnung
betreffend
Gebührenfreiheit
Verfahren
Reichsgericht
24
.
Dezember
Beschluss
13
.
Dezember
.
.
besteht
Kostenfreiheit
Klägerin
.
Zahlung
Gebühren
befreit
sind
§
Nr.
öffentliche
Besserungsanstalten
ferner
Waisenhäuser
andere
milde
Stiftungen
insofern
einzelne
Familien
bestimmte
Personen
betreffen
bloßen
Studienstipendien
bestehen
.
Klägerin
betreibt
genannten
Anstalten
noch
ist
Stiftung
.
unterhält
Tatbestand
landgerichtlichen
Urteils
Einrichtungen
Altenhilfe
insbesondere
Altenheime
Rechtsform
GmbH.
§
Nr.
RG-GebFrhV
sind
Kirchen
Pfarreien
Kaplaneien
Vikarien
Küstereien
kostenbefreit
Einnahmen
etatmäßigen
Ausgaben
übersteigen
.
Kirchen
Sinn
Vorschrift
ist
Kirche
Pfarrei
Vikariat
Kaplanei
Küsterei
näher
bezeichnete
Kirchengut
verstehen
.
Gebührenfreiheit
kommt
Kirchengesellschaften
Religionsgemeinschaften
bestehenden
rechtlich
selbständigen
Trägern
Kulturzwecken
Vermögen
.
Einschränkungen
ist
Bundesgerichtshof
nur
rechtsfähiger
Verein
sonst
rechtsfähiger
Form
bedürftiger
Träger
Kirchengut
Gerichtskosten
befreit
Beschluss
13
.
Dezember
.
8)
.
ist
Klägerin
Trägerin
Kirchengut
noch
ist
vorgetragen
etatmäßigen
Ausgaben
Einnahmen
übersteigen
.
Sunder
Vorinstanzen
:
Entscheidung
22.03.2006
OLG
Entscheidung
27.09.2006