BESCHLUSS ZR 25 . Januar Rechtsstreit II . Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat 25 . Januar Vorsitzenden Richter Dr. Richterin Richter Dr. Sunder beschlossen : Erinnerung Beklagten Kostenansatz wird zurückgewiesen . Verfahren ist gerichtsgebührenfrei . Auslagen werden erstattet . Gründe : Kostenansatz ist richtig . Beklagten gezahlten Gerichtskosten Revisionsinstanz sind Kostenbefreiung Klägerin Kostenverteilung Beschluss Senats 7 . Januar Siebtel zurückzuzahlen . Gerichtskosten sind erheben bereits erhobene Kosten zurückzuzahlen kostenbefreite Partei gerichtlichen Kostenentscheidung Kosten tragen hat § Abs. Satz . Klägerin ist Gerichten Bundes kostenbefreit . Landgericht vorgelegten Bescheinigung Mitglied Diakonischen Werkes evangelischen Kirche anerkannten Spitzenverband freien Wohlfahrtspflege angeschlossen sein § Abs. Nr. baden-württembergischen tengesetzes Gebührenfreiheit genießen soll führt Kostenbefreiung Bundesgerichtshof . Landesrechtliche Befreiungsvorschriften gelten nur Verfahren ordentlichen Gerichten betreffenden Landes Beschluss 13 . Dezember . . Bund gilt Verordnung betreffend Gebührenfreiheit Verfahren Reichsgericht 24 . Dezember Beschluss 13 . Dezember . . besteht Kostenfreiheit Klägerin . Zahlung Gebühren befreit sind § Nr. öffentliche Besserungsanstalten ferner Waisenhäuser andere milde Stiftungen insofern einzelne Familien bestimmte Personen betreffen bloßen Studienstipendien bestehen . Klägerin betreibt genannten Anstalten noch ist Stiftung . unterhält Tatbestand landgerichtlichen Urteils Einrichtungen Altenhilfe insbesondere Altenheime Rechtsform GmbH. § Nr. RG-GebFrhV sind Kirchen Pfarreien Kaplaneien Vikarien Küstereien kostenbefreit Einnahmen etatmäßigen Ausgaben übersteigen . Kirchen Sinn Vorschrift ist Kirche Pfarrei Vikariat Kaplanei Küsterei näher bezeichnete Kirchengut verstehen . Gebührenfreiheit kommt Kirchengesellschaften Religionsgemeinschaften bestehenden rechtlich selbständigen Trägern Kulturzwecken Vermögen . Einschränkungen ist Bundesgerichtshof nur rechtsfähiger Verein sonst rechtsfähiger Form bedürftiger Träger Kirchengut Gerichtskosten befreit Beschluss 13 . Dezember . 8) . ist Klägerin Trägerin Kirchengut noch ist vorgetragen etatmäßigen Ausgaben Einnahmen übersteigen . Sunder Vorinstanzen : Entscheidung 22.03.2006 OLG Entscheidung 27.09.2006