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671 lines
5.7 KiB

NAMEN
Verkündet
:
21
.
Februar
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
:
ja
§
;
Abs.
Beweislast
Klägers
Sachurteilsvoraussetzungen
Konkursfeststellungsklage
Eröffnung
Konkursverfahrens
unterbrochenen
Rechtsstreit
Konkursverwalter
Schuldners
aufnimmt
.
Urteil
21
.
Februar
OLG
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofes
hat
mündliche
Verhandlung
21
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Röhricht
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Kraemer
Richterin
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
wird
Urteil
19
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
30
.
April
teilweise
Kostenpunkt
Gerichtskosten
außergerichtliche
Kosten
Beklagten
nachfolgenden
Nummern
aufgeführten
Kläger
insoweit
aufgehoben
Beklagte
Feststellung
Forderungen
Kläger
Konkurstabelle
verurteilt
worden
ist
.
II
.
Hinblick
vorbezeichneten
Kläger
wird
Verfahren
Berufungsgericht
5
Juli
aufgehoben
unterbrochene
Verfahren
Berufungsgericht
zurückverwiesen
.
.
Kosten
Revisionsverfahrens
trägt
Beklagte
Kosten
Kläger
Ausnahme
oben
aufgezählten
Kosten
Streithelfers
%
Gerichtskosten
%
eigenen
außergerichtlichen
Kosten
.
Kläger
tragen
außergerichtlichen
Kosten
selbst
.
weiteren
%
Gerichtskosten
tragen
Kläger
%
%
%
%
%
gesamtschuldnerisch
%
gesamtschuldnerisch
%
%
%
%
.
weiteren
%
außergerichtlichen
Kosten
Beklagten
tragen
Kläger
%
%
%
%
%
gesamtschuldnerisch
%
gesamtschuldnerisch
%
%
%
%
.
Tatbestand
:
noch
verbliebenen
Kläger
ursprünglich
haben
beklagten
Konkursverwalter
AG
Gemeinschuldnerin
Feststellung
verfolgten
Ansprüche
Rückzahlung
stille
Gesellschafter
Gemeinschuldnerin
gezahlten
Einlagen
Konkurstabelle
begehrt
.
Landgericht
hat
zunächst
Zahlung
lautenden
Gemeinschuldnerin
gerichteten
Hauptanträge
Kläger
abgewiesen
Gemeinschuldnerin
aber
Hilfsanträge
hin
Teilurteil
Erstellung
Auseinandersetzungsbilanz
verurteilt
.
Kläger
haben
Abweisung
Hauptanträge
Berufung
eingelegt
.
Berufungsverfahrens
7
Juli
wurde
Anschlußkonkursverfahren
Vermögen
Gemeinschuldnerin
eröffnet
.
Kläger
Verfahren
Beklagten
wieder
aufgenommen
haben
hat
Oberlandesgericht
Feststellung
Rückzahlungsforderungen
Konkurstabelle
stellten
Hauptanträgen
stattgegeben
.
Hiergegen
richtet
Revision
Beklagten
Antrag
Klageabweisung
weiterverfolgt
.
erkennende
Senat
hat
Revision
lediglich
Hinblick
aufgeführten
aber
übrigen
Kläger
Entscheidung
angenommen
.
Entscheidungsgründe
:
Umfang
Annahme
hat
Revision
Erfolg
führt
Zurückverweisung
Sache
Berufungsgericht
.
bezeichneten
Kläger
haben
Berufungsinstanz
gemäß
§
unterbrochene
Verfahren
Gesetz
gebotenen
Weise
aufgenommen
.
1
.
Aufnahme
unterbrochenen
Rechtsstreits
Form
Konkursfeststellungsklage
§
Abs.
ist
nur
Voraussetzung
statthaft
Klageforderung
Konkursverfahren
angemeldet
geprüft
bestritten
worden
ist
.
26
.
Juni
§
Nr.
1
;
Urt
.
15
.
Oktober
Nr.
3
;
Urt
.
8
November
154
Jaeger/Weber
Konkursordnung
8
.
Aufl
.
§
Rdn
.
14
;
Insolvenzgesetze
17
.
Aufl
.
Anm
.
;
Kuhn/Uhlenbruck
Konkursordnung
11
.
Aufl
.
Rdn
.
.
bezeichneten
Kläger
mögen
Forderungen
zwar
Konkurstabelle
angemeldet
haben
.
Prüfung
Forderungen
Beklagten
ist
jedoch
ausreichend
dargelegt
nachgewiesen
.
Berufungsgericht
hat
Frage
ordnungsgemäßen
Forderungsanmeldung
Feststellungen
getroffen
.
Beklagte
hat
erstmals
Revisionsverfahren
Forderungsanmeldung
vorbezeichneten
Kläger
Abrede
gestellt
.
Vortrag
ist
beachten
erst
Revisionsinstanz
gebracht
wurde
.
betrifft
Lage
Verfahrens
Amts
prüfende
Sachurteilsvoraussetzung
vgl.
;
219
;
Musielak/Ball
§
Rdn
.
m.w
.
.
betreffenden
Kläger
haben
ausreichend
dargelegt
Voraussetzungen
Aufnahme
Rechtsstreits
ihrerseits
vollständig
erfüllt
sind
.
Zwar
hat
Revisionserwiderung
anwaltliche
Begleitschreiben
Konkursgericht
18
.
25
.
September
vorgelegt
Forderungsanmeldung
auch
Kläger
hervorgehen
soll
.
hat
mitgeteilt
ausgehe
Beklagte
habe
inzwischen
auch
Forderungen
Kläger
geprüft
bestritten
.
reicht
jedoch
Darlegung
Sachurteilsvoraussetzungen
Konkursfeststellungsklage
.
sind
vielmehr
beglaubigte
Auszüge
Konkurstabelle
gemäß
Abs.
Satz
vorzulegen
Anmelder
Forderung
bestritten
worden
ist
Konkursgericht
Amts
erteilt
werden
Forderung
gerichtlich
verfolgt
werden
kann
.
Gründen
Auszüge
hier
vorgelegt
wurden
ist
Vortrag
Revisionserwiderung
entnehmen
.
Vorlage
Auszügen
Konkurstabelle
kann
auch
Anregung
Senat
ersetzt
werden
Konkursakten
beizuziehen
.
Prüfung
Sachurteilsvoraussetzungen
Konkursfeststellungsklage
Amts
ist
Geltung
Amtsermittlungsgrundsatzes
gleichzusetzen
vgl.
.
20
.
Januar
;
§
Rdn
.
.
Auch
Bereich
Prozeßvoraussetzungen
haben
grundsätzlich
Parteien
Zulässigkeitsvoraussetzungen
darzutun
erforderlichen
Nachweise
beschaffen
Zöller/
Vollkommer
21
.
Aufl
.
§
Rdn
.
.
gesetzlichen
Vorschriften
entsprechende
Aufnahme
Rechtsstreits
Kläger
wird
Ausführungen
Revisionserwiderung
auch
entbehrlich
Massenverfahren
handelt
.
Anmeldung
Vielzahl
paralleler
Einzelforderungen
Umstand
beklagte
Konkursverwalter
voraussichtlich
auch
bisher
möglicherweise
noch
angemeldeten
Forderungen
bestreiten
würde
entbinden
vorherigen
Anmeldung
Prüfung
Forderungen
.
Beachtung
Erfordernisse
dient
Interesse
Gesamtheit
Konkursgläubiger
Prüfungsverfahren
Möglichkeit
eröffnen
soll
gerichtlichen
Auseinandersetzung
Begründetheit
Forderung
beteiligen
.
Grund
ist
Erfordernis
auch
etwa
Vereinbarung
Konkursverwalter
Kläger
Rügeverzicht
Konkursverwalters
abdingbar
.
26
.
Juni
aaO
Bl
.
.
Sp
.
.
Interesse
Konkursgläubiger
Durchführung
ordnungsgemäßen
Prüfungsverfahrens
gerichtlichen
Entscheidung
besteht
Falle
Massenverfahrens
Vielzahl
relativ
gleich
gelagerter
Forderungen
gleichem
Maße
einzigartigen
Forderungen
.
2
.
Fehlens
rechtswirksamen
Aufnahme
befindet
Rechtsstreit
weiterhin
Stadium
Unterbrechung
§
.
ist
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
.
26
.
Juni
aaO
.
Röhricht
Henze
Kraemer
Münke