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406 lines
3.3 KiB

BESCHLUSS
28
.
Februar
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
28
.
Februar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Röhricht
Richter
Prof.
Dr.
Dr.
Münke
Dr.
beschlossen
:
Antrag
Zulassung
Sprungrevision
Urteil
Hermeskeil
26
.
Mai
wird
Kosten
Beklagten
zurückgewiesen
.
Gründe
:
Kläger
kündigte
Ende
Dezember
31
.
Dezember
Mitgliedschaft
Beklagten
eingetragenen
Genossenschaft
Herstellung
Vertrieb
Molkereiprodukten
befaßt
.
Rundschreiben
13
.
Dezember
teilte
Beklagte
Mitgliedern
Milchgeldauszahlung
November
Treueprämie
Pfennig
Kilogramm
Milchanlieferung
%
Mehrwertsteuer
gezahlt
werde
Bedingung
Mitgliedschaft
31
.
Dezember
gekündigt
sein
dürfe
Milchanlieferung
eingestellt
sei
.
Ferner
informierte
Beklagte
Mitglieder
Rundschreiben
12
.
September
"
treuen
"
Mitgliedern
Jubiläumsbonus
Cent
Kilogramm
Milchanlieferung
September
Bedingung
zahle
Mitgliedschaft
31
.
Dezember
gekündigt
sein
dürfe
Milchanlieferung
eingestellt
sei
.
Kläger
Milchlieferungspflicht
Ende
Mitgliedschaft
nachkam
verweigerte
Beklagte
Zahlung
Treueprämie
Höhe
auch
Jubiläumsbonus
Hinblick
schon
Jahre
ausgesprochene
Kündigung
31
.
Dezember
.
Amtsgericht
hat
Zahlung
Treueprämie
Jubiläumsbonus
gerichteten
Klage
stattgegeben
.
Beklagte
begehrt
erklärten
Einverständnis
Klägers
Zulassung
Sprungrevision
Urteil
.
II
.
zulässige
Antrag
Zulassung
Sprungrevision
§
ist
begründet
Gesetz
§
Abs.
Satz
vorgesehenen
Gründe
vorliegt
Senat
Rechtsmittel
zulassen
darf
.
1
.
Rechtssache
hat
Ansicht
Beklagten
grundsätzliche
Bedeutung
Sinne
§
Abs.
Satz
Nr.
.
Beklagten
aufgeworfene
Rechtsfrage
Genossenschaft
Mitgliedern
treu
bleiben
geringe
Treueprämie
zahlen
darf
Genossen
Mitgliedschaft
gekündigt
haben
gewährt
ist
Amtsgericht
Entscheidung
zutreffend
zugrunde
gelegten
Senatsrechtsprechung
bereits
geklärt
vgl.
Sen
.
.
26
November
ZR
507
;
Sen
.
.
20
.
Juni
jeweils
m.w
.
.
.
2
.
Sache
erfordert
auch
Entscheidung
Revisionsgerichts
Fortbildung
Rechts
§
Abs.
Satz
Nr.
1
.
Variante
.
vorliegende
Einzelfallkonstellation
gibt
Veranlassung
Leitsätze
Auslegung
Gesetzesbestimmungen
materiellen
Rechts
aufzuzeigen
etwaige
Gesetzeslücken
schließen
.
weicht
Amtsgericht
zutreffend
erkannt
hat
rechtserheblicher
Weise
Sachverhalten
bisherigen
Senatsrechtsprechung
insbesondere
oben
zitierten
Urteilen
20
.
Juni
26
November
zugrunde
lagen
.
weitere
Frage
Genossenschaft
berechtigt
sein
könnte
Mitgliedern
Anreiz
Aufrechterhaltung
Mitgliedschaft
geben
Dauer
Zugehörigkeit
steigende
Treueprämie
zahlt
vgl.
Sen
.
.
26
November
aaO
S.
ist
auch
vorliegenden
Fall
entscheidungserheblich
.
3
.
Entscheidung
Senats
ist
schließlich
auch
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
geboten
§
Abs.
Satz
Nr.
2
.
Variante
.
Entscheidung
Amtsgerichts
entspricht
bereits
dargelegt
gefestigten
Senatsrechtsprechung
.
Etwa
abweichende
untergerichtliche
Rechtsprechung
vermag
Beklagte
Antragsschrift
aufzuzeigen
.
kritischen
Stimmen
Literatur
hat
Senat
bereits
eingehend
Urteil
26
November
aaO
S.
f.
auseinandergesetzt
;
neuerliche
wesentlichen
gleichgelagerte
Kritik
insbesondere
.
gibt
erneuten
grundsätzlichen
Erörterung
Veranlassung
.
Symptomatische
Rechtsfehler
Eingreifen
Revisionsgerichts
erforderlich
machen
könnten
sind
Amtsgericht
Ansicht
Beklagten
unterlaufen
.
Einklang
Senatsrechtsprechung
ergangenes
Urteil
erweist
vielmehr
auch
Ergebnis
zutreffend
.
Röhricht
Münke