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108 lines
851 B

BESCHLUSS
2
.
Juni
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
2
.
Juni
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Kraemer
Dr.
beschlossen
:
Beschwerde
Klägerin
Nichtzulassung
Revision
Urteil
7
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
27
.
April
wird
zurückgewiesen
Gesetz
§
Abs.
vorgesehenen
Gründe
vorliegt
Senat
Revision
zulassen
darf
.
Rechtsstreit
Parteien
hat
grundsätzliche
Bedeutung
noch
erfordert
Entscheidung
Revisionsgerichts
Fortbildung
Rechts
Sicherung
einheitlichen
Rechtsprechung
.
Senat
hat
Verfahrensrügen
geprüft
durchgreifend
erachtet
.
Berufungsgericht
hat
Ergebnis
Recht
angenommen
Beklagte
bereits
März
Krisenfinanzierung
angelegte
Entscheidung
getroffen
hat
.
näheren
Begründung
wird
gemäß
§
Abs.
Satz
2
.
abgesehen
.
Klägerin
trägt
Kosten
Beschwerdeverfahrens
§
.
Streitwert
:
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung
Kraemer