You can not select more than 25 topics Topics must start with a letter or number, can include dashes ('-') and can be up to 35 characters long.
 
 

1538 lines
13 KiB

NAMEN
Verkündet
:
22
.
März
Justizangestellte
Urkundsbeamtin
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
22
November
Vorsitzenden
Richter
Bundesgerichtshof
Dr.
Richterin
Richter
Dr.
Sunder
Recht
erkannt
:
Revision
Beklagten
Urteil
18
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
2
.
April
wird
Kosten
zurückgewiesen
.
Tatbestand
:
Kläger
ist
Insolvenzverwalter
Vermögen
F.
Geschäftshaus
Hotel
KG
Folgenden
:
Schuldnerin
Gesellschaftszweck
Vermietung
zweier
Eigentum
stehender
Immobilien
war
.
Beklagte
erklärte
20
.
Dezember
Treuhandgesellschaft
mbH
Beitritt
Schuldnerin
Beteiligungssumme
DM
%
.
Treuhänderin
übernahm
§
Treuhandvertrages
Beklagten
förmliche
Stellung
Kommanditistin
Handelsregister
;
§
Treuhandvertrages
hatte
Treugeber
Treuhänderin
persönlichen
Kommanditistenhaftung
freizustellen
.
Gesellschaftsvertrages
lautet
auszugsweise
:
"
Vermögen
Gewinn
Verlust
Gesellschaft
sind
Gesellschafter
31
.
Dezember
jeweiligen
Geschäftsjahres
gegebenen
Verhältnis
festen
Kapitalkonten
beteiligt
also
Verhältnis
geleisteten
Einlage
.
Kommanditisten
werden
Verlustanteile
auch
dann
zugerechnet
Kommanditeinlage
übersteigen
.
Ausgleich
Verlustvortragskontos
sind
Gesellschafter
Gesellschaft
noch
untereinander
verpflichtet
.
Gesellschaft
hat
Mietzinsüberschüsse
Leistung
Kapitaldienstes
Abdeckung
sonstigen
Kosten
Aufrechterhaltung
Liquiditätsreserve
Höhe
Liquiditätsprognose
Beteiligungsprospektes
angegebenen
Höhe
verbleiben
halbjährlich
jeweils
31.1
.
.
Jahres
erstmals
31.7.1998
Gesellschafter
Verhältnis
festen
Kapitalkonten
auszuschütten
.
gilt
auch
dann
Kapitalkonten
vorangegangene
Verluste
Stand
Kapitalanlage
gesunken
sind
.
Ausschüttungen
Gesellschaft
Kommanditisten
handelsrechtlichen
Vorschriften
Rückzahlung
Treuhänder
Rechnung
Treugeber
geleisteten
Kommanditeinlage
anzusehen
sind
entsteht
Treuhänder
persönliche
Haftung
Verbindlichkeiten
Gesellschaft
§
Abs.
.
Haftung
haben
Treugeber
Kommanditisten
Treuhänder
Kommanditbeteiligung
eigenen
Namen
hält
Treuhänder
Maßgabe
Treuhandvertrages
freizustellen
.
Jahren
erhielt
Beklagte
halbjährlichen
Zahlungen
Ausschüttungen
Höhe
insgesamt
.
lanzen
Schuldnerin
wiesen
Anfangsjahren
erhebliche
Anlaufverluste
nur
Jahre
jeweils
Gewinn
.
Schuldnerin
stellte
12
.
Juni
Antrag
Eröffnung
Insolvenzverfahrens
Zahlungsunfähigkeit
;
Verfahren
wurde
1
.
eröffnet
.
Vereinbarung
24./31
.
Oktober
ließ
Kläger
Treuhandkommanditistin
Freistellungsansprüche
Anleger
abtreten
.
Kläger
verlangt
Beklagten
Rückzahlung
Ausschüttungen
;
hat
Anspruch
§
Abs.
§
Abs.
hilfsweise
abgetretenes
Recht
§
InsO
gestützt
.
Landgericht
hat
Klage
abgetretenem
Recht
stattgegeben
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
zurückgewiesen
.
richtet
Berufungsgericht
zugelassene
Revision
.
Entscheidungsgründe
:
Revision
Beklagten
hat
Erfolg
.
Berufungsgericht
hat
Wesentlichen
ausgeführt
:
Kläger
stehe
abgetretenem
Recht
Anspruch
Erstattung
Beklagten
ausgeschütteten
.
Abtretung
sei
wirksam
Abtretungsverbot
§
noch
Treuhandvertrag
folge
.
Treuhandvertrag
sei
Verstoßes
Rechtsberatungsgesetz
gemäß
§
nichtig
.
Kapitalkonto
anfänglicher
umfangreicher
Verluste
Beklagte
substantiiert
bestritten
habe
Hafteinlage
gesunken
sei
auch
spätere
Jahresüberschüsse
nie
wieder
Stand
Hafteinlage
erreicht
habe
hafte
Treuhandkommanditistin
Kläger
§
§
Abs.
Erstattung
Ausschüttungen
.
Hafteinlagen
Befriedigung
Gläubigerforderungen
benötigt
würden
habe
Kläger
Vorlage
Insolvenztabelle
hinreichend
dargelegt
.
Anspruch
stehe
Abs.
noch
sei
verjährt
.
Beklagten
eventuell
Schadensersatzansprüche
Treuhandkommanditistin
zustehen
sollten
sei
Aufrechnung
Anspruch
Klägers
gemäß
§
unzulässig
.
II
.
hält
revisionsrechtlicher
Nachprüfung
stand
.
1
.
Senat
hat
Rüge
mangelnden
Zulässigkeit
Berufung
geprüft
durchgreifend
erachtet
§
.
2
.
Zutreffend
hat
Berufungsgericht
unmittelbaren
Anspruch
Klägers
beklagten
Treugeber
§
Abs.
§
Abs.
formeller
Kommanditisteneigenschaft
verneint
vgl.
Urteil
28
.
Januar
ZR
130
;
Urteil
11
November
XI
.
21
;
Urteil
12
.
Februar
.
35
;
Urteil
21
.
April
XI
ZR
.
.
3
.
Kläger
steht
jedoch
Berufungsgericht
ebenfalls
zutreffend
erkannt
hat
Anspruch
Rückzahlung
ausgeschütteten
Beträge
abgetretenem
Recht
Treuhandkommanditistin
.
Treuhandkommanditistin
hat
Freistellungsanspruch
§
Treuhandvertrages
Geschäftsbesorgungsverhältnis
tistin
Beklagtem
folgt
§
wirksam
Kläger
abgetreten
;
Anspruch
ist
verjährt
Aufrechnung
Schadensersatzansprüchen
Beklagten
erloschen
.
Treuhandvertrag
enthaltene
Freistellungsverpflichtung
ist
Ansicht
Revision
Verstoßes
Art
.
§
nichtig
.
Frage
Besorgung
fremder
Rechtsangelegenheiten
Sinne
Art
.
§
vorliegt
ist
entscheidend
Schwerpunkt
geschuldeten
Tätigkeit
überwiegend
wirtschaftlichem
rechtlichem
Gebiet
liegt
.
.
vgl.
nur
Urteil
16
.
Dezember
ZR
218
;
Urteil
25
.
April
XI
.
.
Nur
Rahmen
Immobilienfondsprojekts
nur
wirtschaftlichen
Belange
Anleger
wahrzunehmen
auch
erforderlichen
Verträge
abzuschließen
hatte
bedurfte
Erlaubnis
Rechtsberatungsgesetz
.
.
vgl.
nur
Urteil
14
.
Juni
ZR
299
;
Urteil
8
.
Mai
ZR
.
.
Vollmacht
beklagten
Treugeber
Verträge
schließen
selbst
verpflichteten
enthält
Treuhandvertrag
hier
jedoch
.
§
Abs.
Treuhandvertrags
genannten
Verträge
sind
Fondsgesellschaft
Objektgesellschaften
Dritten
.
Freistellungsanspruch
ist
Berufungsgericht
weiter
zutreffend
erkannt
hat
wirksam
Kläger
abgetreten
worden
.
Abtretung
ist
Auffassung
Revision
gemäß
Fall
ausgeschlossen
.
Zwar
verändert
Freistellungsanspruch
Abtretung
Inhalt
Zahlungsanspruch
umwandelt
.
Veränderung
Leistungsinhalts
hindert
Abtretung
aber
Freistellungsanspruch
gerade
Gläubiger
tilgenden
Schuld
abgetreten
wird
vgl.
Urteil
22
.
Januar
f.
;
Urteil
5
.
Mai
.
;
70
.
Aufl
.
.
m.w
.
.
ist
Kommanditistenhaftung
gemäß
Abs.
§
Abs.
ergebenden
Ansprüche
Insolvenzverfahren
Vermögen
Kommanditgesellschaft
Insolvenzverwalter
anzusehen
vgl.
auch
544
;
OLG
f.
.
.
Abs.
ist
Durchsetzung
Ansprüche
Kommanditisten
ermächtigt
Gesellschaftsgläubiger
materiell-rechtliche
Anspruchsinhaber
bleiben
gehindert
sind
Ansprüche
selbst
geltend
machen
.
Berechtigte
Interessen
Schuldners
Schutz
Abtretungsverbot
§
Fall
bezweckt
werden
Abtretung
Insolvenzverwalter
Gesellschaftsgläubigers
beeinträchtigt
.
Parteien
haben
Abtretung
auch
vertraglich
ausgeschlossen
Fall
.
Abrede
ergibt
insbesondere
§
Treuhandvertrages
Freistellungsanspruch
Treuhandkommanditistin
regelt
.
Anhaltspunkte
konkludent
vereinbartes
Abtretungsverbot
nahe
legen
sind
ersichtlich
.
Abtretung
ist
ferner
sittenwidrig
noch
stellt
unzulässige
Rechtsausübung
§
.
Abtretung
verwirklicht
vielmehr
nur
Treuhandvertrag
verbundene
Ziel
wirtschaftlichen
Folgen
Kommanditbeteiligung
selbst
treffen
.
§
Abs.
steht
Anspruch
Klägers
Berufungsgericht
zutreffend
entschieden
hat
.
Gutglaubensschutz
Vorschrift
setzt
Bezug
Gewinn
unrichtigen
Bilanz
tatsächlich
vorhandene
Gewinne
ausweist
vgl.
Urteil
20
.
April
-II
.
m.w
.
.
Ausschüttungen
beruhten
hier
Bilanzen
ausgewiesenen
Gewinnen
waren
gemäß
§
Abs.
Gesellschaftsvertrages
unabhängig
Gewinn
Gesellschaft
Liquiditätsüberschüssen
zahlen
.
Abtretung
Freistellungsanspruchs
steht
Kläger
Beklagten
Zahlungsanspruch
Höhe
.
kann
Höhe
Freistellung
begründeten
Anspruch
§
Abs.
§
Abs.
beklagten
Treugeber
verlangen
.
Ausschüttungen
Treuhandkommanditistin
beteiligten
Treugeber
hat
Schuldnerin
Einlage
Sinne
§
Abs.
teilweise
zurückbezahlt
vgl.
Urteil
20
.
Oktober
131
;
Urteil
28
.
Januar
ZR
;
Strohn
2
.
Aufl
.
.
.
Anspruch
§
Abs.
§
Abs.
ist
zwar
begründet
Haftsumme
Befriedigung
Gesellschaftsgläubiger
benötigt
wird
vgl.
Urteil
20
.
März
2/57
f.
;
Urteil
11
.
Dezember
;
Strohn
2
.
Aufl
.
.
.
Voraussetzung
ist
hier
indes
erfüllt
.
Insolvenztabelle
festgestellten
Forderungen
Insolvenzmasse
befriedigt
werden
können
übersteigen
Feststellungen
Berufungsgerichts
Summe
Ausschüttungen
.
Rückzahlungsanspruch
Klägers
erfasst
Ausschüttungen
;
waren
haftungsbegründend
§
Abs.
.
-9-
Umfang
Haftung
Kommanditisten
§
Abs.
wieder
auflebt
ist
dreifacher
Hinsicht
nämlich
Haftsumme
Höhe
ausgezahlten
Betrags
Ausmaß
gegebenenfalls
entstehenden
Haftsummenunterdeckung
begrenzt
vgl.
2
.
Aufl
.
.
.
Ausschüttungen
Höhe
sind
niedrigste
Position
.
Haftsumme
Beklagten
beträgt
;
Haftsummenunterdeckung
übersteigt
noch
.
Kläger
hat
Beispielsberechnung
Beteiligungssumme
DM
dargelegt
Kapitalkonto
Anlegers
Ausschüttungen
Zuschreibungen
handelsbilanziell
ausgewiesenen
Gewinne
Verluste
entwickelt
hat
.
Übertragen
Beteiligungssumme
Beklagten
bedeutet
Kapitalkonto
Ausschüttungen
zugeschriebenen
Verluste
rechnerisch
sogar
negativ
ist
.
Schuldnerin
ersten
Geschäftsjahr
handelsbilanzielle
Verluste
über
Mio.
zweiten
Geschäftsjahr
über
Mio.
ausgewiesen
hat
gemäß
§
Abs.
Gesellschaftsvertrages
Kapitalkonten
Treugeber
Verhältnis
Anteile
zugewiesen
worden
sind
lag
bereits
ersten
Ausschüttung
12
.
August
Höhe
erhebliche
Haftsummenunterdeckung
Stand
Beklagten
31
.
Dezember
:
235.194,26
.
hat
Kapitalkonto
zugewiesenen
Verluste
jährlichen
Ausschüttungen
noch
weiter
vertieft
.
Gewinne
knapp
Mio.
anteilig
zugewiesen
wurden
haben
ansatzweise
Stand
163.460,01
Haftsumme
./.
Ausschüttungen
gar
Stand
Haftsumme
aufzufüllen
vermocht
.
Berufungsgericht
hat
Ansicht
Revision
weiter
zutreffend
angenommen
Kläger
abgetretenem
Recht
geltend
gemachte
Zahlungsanspruch
verjährt
ist
.
Verjährungsfrist
Befreiungsanspruch
Treuhänders
§
Satz
beginnt
neueren
Rechtsprechung
Bundesgerichtshofs
frühestens
Schluss
Jahres
laufen
Forderungen
fällig
werden
befreien
ist
Urteil
5
.
Mai
.
f.
;
Urteil
12
November
.
.
gesetzliche
Befreiungsanspruch
§
Satz
wird
zwar
allgemeiner
Auffassung
sofort
Eingehung
Verbindlichkeit
freizustellen
ist
fällig
unabhängig
Verbindlichkeit
ihrerseits
bereits
fällig
ist
Urteil
5
.
Mai
aaO
.
m.w
.
.
allgemeinen
verjährungsrechtlichen
Grundsätzen
wäre
Zeitpunkt
Befreiungsanspruch
entsteht
fällig
wird
auch
maßgeblich
Zeitpunkt
Verjährungsfrist
Freistellungsanspruchs
beginnt
§
.
widerspräche
indes
Interessen
Vertragsparteien
Treuhandvertrags
hier
vorliegenden
Art
.
Wäre
Lauf
Verjährungsfrist
Fälligkeit
Freistellungsanspruchs
abzustellen
wäre
Treuhandkommanditistin
regelmäßig
bereits
Zeitpunkt
Geltendmachung
Freistellungsanspruchs
Treugebern
gezwungen
Fälligkeit
Drittforderung
freizustellen
ist
absehbar
ist
noch
feststeht
Erfüllung
überhaupt
Mittel
Treugeber
zurückgegriffen
werden
muss
.
Befreiungsanspruch
Treuhänderin
ist
verjährt
.
ist
dargetan
noch
sonst
ersichtlich
eingegangenen
Verbindlichkeiten
Sinne
§
Satz
Treuhänderin
§
§
Abs.
§
Abs.
§
Abs.
Höhe
haftet
Hinblick
dreijährige
Verjährungsfrist
§
Abs.
Klageerhebung
Ende
Dezember
§
Abs.
Nr.
unverjährter
Zeit
fällig
geworden
ist
.
Ebenfalls
zutreffend
hält
Berufungsgericht
Aufrechnung
Beklagten
Kläger
abgetretenen
Rückzahlungsanspruch
etwaigen
Treuhandkommanditistin
bestehenden
Schadensersatzansprüchen
ausgeschlossen
.
Aufrechnung
ist
schon
unzulässig
.
gesetzlich
vertraglich
ausdrücklich
geregelten
Fälle
ist
Aufrechnung
verboten
besonderen
Inhalt
Parteien
begründeten
Schuldverhältnisses
Ausschluss
stillschweigend
vereinbart
angesehen
werden
muss
§
Natur
Rechtsbeziehung
Zweck
geschuldeten
Leistung
Erfüllung
Wege
Aufrechnung
Treu
Glauben
unvereinbar
§
erscheinen
lassen
Urteil
24
.
Juni
ZR
m.w
.
.
So
liegt
Fall
hier
.
Treuhandkommanditistin
hat
Beteiligung
treuhänderisch
Rechnung
Treugeber
übernommen
gehalten
.
Gestaltung
Anlegerbeteiligung
vorliegenden
darf
Anleger
zwar
grundsätzlich
Zwischenschaltung
unvermeidbar
ergibt
schlechter
stehen
selbst
Kommanditist
wäre
;
darf
aber
auch
besser
gestellt
werden
unmittelbar
beteiligt
hätte
.
trifft
besonderen
Verhältnisse
vorliegen
auch
Anlagerisiko
so
unmittelbar
Kommanditist
beteiligt
hätte
vgl.
Urteil
17
.
Dezember
278
;
Urteil
21
.
März
ZR
.
Einbindung
Anleger
Treuhandverhältnis
erfasst
auch
Haftung
Treuhandkommanditistin
schaftsgläubigern
Einlagen
erbracht
wieder
zurückbezahlt
worden
sind
.
Grund
kann
Anleger
mittelbar
Inanspruchnahme
Treuhandkommanditistin
treffenden
Haftung
Gesellschaftsgläubigern
§
§
Abs.
Aufrechnung
Ansprüchen
Treuhandkommanditistin
entziehen
vgl.
OLG
;
OLG
;
Henze
Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn
2
.
Aufl
.
.
.
;
Heymann/Horn
2
.
Aufl
.
.
.
Aufrechnung
Beklagten
würde
Übrigen
auch
durchgreifen
Aufklärungspflichtverletzung
ausreichend
dargelegt
hat
.
Ausschüttungen
Gewinnen
gleichzusetzen
waren
ergab
hinreichend
deutlich
Fondsprospekt
Gesellschaftsvertrag
hingewiesen
wird
Ausschüttungen
Liquidität/den
Mietzinsüberschüssen
Gesellschaft
erfolgen
auch
dann
ausgeschüttet
wird
Kapitalkonten
Verluste
Haftsumme
gesunken
sind
.
Ebenso
wird
Nennung
§
Abs.
hingewiesen
Handelsregister
eingetragenen
Kommanditisten
Beteiligungstreuhänder
persönliche
Haftung
Verbindlichkeiten
Gesellschaft
entsteht
Einlagen
Kapitalanleger
schüssen
Gesellschaft
zurückgezahlt
werden
.
weitergehenden
Erläuterung
Haftungsvorschrift
§
Abs.
war
Treuhandkommanditistin
verpflichtet
vgl.
Beschluss
9
November
ZR
.
eingeschränkte
Handelbarkeit
Anteile
weist
Prospekt
ebenfalls
hinreichend
deutlich
.
Sunder
Vorinstanzen
:
Entscheidung
OLG
Entscheidung
02.04.2009