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84 lines
627 B

ZB
BESCHLUSS
28
.
Januar
Beschwerdesache
II
.
Zivilsenat
hat
28
.
Januar
Vorsitzenden
Richter
Dr.
Röhricht
Richter
Dr.
Prof.
Dr.
Henze
Kraemer
Richterin
beschlossen
:
weitere
Beschwerde
Antragstellers
Beschluß
13
.
Zivilsenats
26
.
Juni
wird
unzulässig
verworfen
.
Gründe
:
weitere
Beschwerde
Antragstellers
ist
unzulässig
.
Entscheidungen
Oberlandesgerichte
Beschwerde
Prozeßkostenhilfeverfahren
§
Abs.
ist
weitere
Beschwerdemöglichkeit
Bundesgerichtshof
Gesetzes
eröffnet
Abs.
Satz
.
Anhaltspunkte
greifbare
Gesetzwidrigkeit
"
vgl.
Sen
.
.
7
Juli
ZB
f.
.
sind
erkennbar
.
Röhricht
Hesselberger
Henze
Kraemer
Münke