ZB BESCHLUSS 28 . Januar Beschwerdesache II . Zivilsenat hat 28 . Januar Vorsitzenden Richter Dr. Röhricht Richter Dr. Prof. Dr. Henze Kraemer Richterin beschlossen : weitere Beschwerde Antragstellers Beschluß 13 . Zivilsenats 26 . Juni wird unzulässig verworfen . Gründe : weitere Beschwerde Antragstellers ist unzulässig . Entscheidungen Oberlandesgerichte Beschwerde Prozeßkostenhilfeverfahren § Abs. ist weitere Beschwerdemöglichkeit Bundesgerichtshof Gesetzes eröffnet Abs. Satz . Anhaltspunkte greifbare Gesetzwidrigkeit " vgl. Sen . . 7 Juli ZB f. . sind erkennbar . Röhricht Hesselberger Henze Kraemer Münke