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86 lines
733 B

BESCHLUSS
ZB
30
.
April
Rechtsstreit
II
.
Zivilsenat
hat
30
.
April
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Kraemer
Prof.
Dr.
beschlossen
:
Anhörungsrüge
Rechtsbeschwerdeführerin
17
.
April
Beschluss
Senats
5
.
März
wird
zurückgewiesen
.
Senat
hat
Rüge
geprüft
begründet
erachtet
.
Anhörungsrüge
Berufungsbegründung
bestimmten
weitergehenden
Inhalt
beilegt
setzt
lediglich
eigene
Bewertung
Stelle
Senat
Übereinstimmung
Berufungsgericht
vorgenommenen
rechtlichen
Würdigung
.
Unrecht
wendet
Beklagte
auch
Auslegung
Wortlaut
eindeutigen
Zweifel
offen
lassenden
Prozesserklärung
erstinstanzlichen
Bevollmächtigten
Revisionsgericht
rechtliche
Einschränkung
befugt
ist
.
Kraemer
Vorinstanzen
:
Entscheidung
Entscheidung