BESCHLUSS ZB 30 . April Rechtsstreit II . Zivilsenat hat 30 . April Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Kraemer Prof. Dr. beschlossen : Anhörungsrüge Rechtsbeschwerdeführerin 17 . April Beschluss Senats 5 . März wird zurückgewiesen . Senat hat Rüge geprüft begründet erachtet . Anhörungsrüge Berufungsbegründung bestimmten weitergehenden Inhalt beilegt setzt lediglich eigene Bewertung Stelle Senat Übereinstimmung Berufungsgericht vorgenommenen rechtlichen Würdigung . Unrecht wendet Beklagte auch Auslegung Wortlaut eindeutigen Zweifel offen lassenden Prozesserklärung erstinstanzlichen Bevollmächtigten Revisionsgericht rechtliche Einschränkung befugt ist . Kraemer Vorinstanzen : Entscheidung Entscheidung