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3337 lines
28 KiB

NAMEN
Verkündet
:
17
Juli
Urkundsbeamter
Geschäftsstelle
Rechtsstreit
Nachschlagewerk
:
ja
:
ja
:
ja
Paperboy
§
Abs.
Nr.
Werden
Klage
Verbote
verschiedener
Handlungen
begehrt
Ausspruch
jeweils
unterschiedlichen
tatsächlichen
rechtlichen
Voraussetzungen
abhängt
erfordert
Gebot
bestimmten
Klageantrag
stellen
einzelnen
Handlungen
gesonderten
Anträgen
konkrete
Verletzungsformen
umschrieben
werden
.
UrhG
§
Abs.
Wird
Hyperlink
Datei
fremden
Webseite
urheberrechtlich
geschützten
Werk
gesetzt
wird
Vervielfältigungsrecht
Werk
eingegriffen
.
Berechtigter
urheberrechtlich
geschütztes
Werk
technische
Schutzmaßnahmen
Internet
öffentlich
zugänglich
macht
ermöglicht
bereits
selbst
Nutzungen
Abrufender
vornehmen
kann
.
wird
grundsätzlich
urheberrechtlicher
Störungszustand
geschaffen
Zugang
Werk
Setzen
auch
Form
Deep-Links
erleichtert
wird
.
UrhG
§
UrhG
.
9
.
September
steht
Urheber
ausschließliche
Recht
öffentliche
Zugänglichmachung
Werkes
erlauben
verbieten
.
Recht
ist
unbenanntes
Recht
umfassenden
Verwertungsrecht
Urhebers
§
UrhG
enthalten
.
Setzen
Hyperlinks
Berechtigten
öffentlich
zugänglich
gemachte
Webseite
urheberrechtlich
geschützten
Werk
wird
Recht
öffentlichen
Zugänglichmachung
Werkes
eingegriffen
.
UrhG
§
Setzen
Artikel
Berechtigten
Internet
Bestandteile
Datenbank
öffentlich
zugänglich
gemacht
worden
sind
ist
Datenbankhersteller
vorbehaltene
Nutzungshandlung
.
Datenbankherstellerrecht
§
Abs.
Satz
UrhG
wird
verletzt
Zeitschriftenartikeln
Datenbank
gespeichert
sind
Internet-Suchdienst
einzelne
kleinere
Bestandteile
Suchwortanfrage
Nutzer
übermittelt
werden
Anhalt
geben
Abruf
Volltextes
sinnvoll
wäre
.
gilt
auch
dann
Suchdienst
wiederholt
systematisch
Sinne
§
Abs.
Satz
UrhG
Datenbank
zugreift
.
Internet-Suchdienst
Informationsangebote
insbesondere
Presseartikel
auswertet
Berechtigten
öffentlich
zugänglich
gemacht
worden
sind
handelt
grundsätzlich
wettbewerbswidrig
Nutzern
Angabe
Kurzinformationen
einzelnen
Angebote
Deep-Links
unmittelbaren
Zugriff
nachgewiesenen
Angebote
ermöglicht
Nutzer
so
Startseiten
Internetauftritte
zugänglich
gemacht
sind
vorbeiführt
.
gilt
auch
dann
Interesse
Informationsanbieters
widerspricht
Werbeeinnahmen
erzielen
Nutzer
Artikel
Startseiten
aufrufen
zunächst
dort
aufgezeigten
Werbung
begegnen
.
Tätigkeit
Suchdiensten
Einsatz
ist
wettbewerbsrechtlich
zumindest
dann
grundsätzlich
hinzunehmen
lediglich
Abruf
Berechtigten
öffentlich
zugänglich
gemachter
Informationsangebote
Umgehung
technischer
Schutzmaßnahmen
Nutzer
erleichtern
.
Urteil
17
Juli
OLG
I.
Zivilsenat
Bundesgerichtshofs
hat
mündliche
Verhandlung
17
Juli
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Pokrant
Dr.
Recht
erkannt
:
Revision
Urteil
6
.
Zivilsenats
Oberlandesgerichts
27
.
Oktober
wird
Kosten
Klägerin
Maßgabe
zurückgewiesen
Klageantrag
unbegründet
unzulässig
abgewiesen
wird
.
Tatbestand
:
Verlag
Klägerin
erscheinen
Zeitung
"
"
Zeitschrift
"
DM
"
.
Einzelne
veröffentlichte
Beiträge
nimmt
Klägerin
auch
Internet-Informationsangebot
.
Beklagten
Gesellschaft
bürgerlichen
Rechts
bilden
bieten
Internet
Adresse
"
www.paperboy.de
"
Suchdienst
tagesaktuelle
Nachrichten
insbesondere
Zeitungsnachrichten
.
Suchdienst
"
Paperboy
"
wertet
Website
Internetauftritt
Gesamtheit
Internetadresse
Internet
gestellten
Webseiten
Nachrichtenanbietern
.
Weit
überwiegend
handelt
Webangebote
Zeitungstiteln
auch
"
"
"
DM
"
auch
Veröffentlichungen
Unternehmen
Organisationen
Staatsorganen
Behörden
politischen
Parteien
.
Suche
werden
nur
tagesaktuelle
Informationen
einbezogen
.
Material
weist
"
Paperboy
"
Anfrage
Veröffentlichungen
Form
Auflistung
Nutzer
insbesondere
Suchworte
vorgegebenen
Suchkriterien
entsprechen
.
Zugleich
werden
betreffenden
Veröffentlichung
Stichworte
zumindest
teilweise
Satzteile
Sätze
angegeben
Inhalt
Veröffentlichung
näher
kennzeichnen
.
Beispiel
ist
folgender
Hinweis
Webseite
"
:
"
:
Donnerstag
25
.
Februar
Uhr
Bundestag
:
krachte
gewaltig
Kanzler
CSU-Chef
Redeschlacht
war
hart
Wortwahl
markig
.
Regierung
Opposition
schenkten
zweiten
Investoren
Vorgängerregierung
Union
Kampf
Wörter
Bytes
"
.
Aussagen
"
Bundestag
:
krachte
gewaltig
"
"
Kanzler
CSU-Chef
"
geben
wörtlich
Überschriften
nachgewiesenen
Artikels
wieder
.
Artikel
entstammen
weiter
Satz
"
Redeschlacht
war
hart
Wortwahl
markig
"
Satzteil
Regierung
Opposition
schenkten
zweiten
"
Worte
"
Investoren
Vorgängerregierung
Kampf
"
.
jeweils
ersten
Zeile
aufgelisteten
Suchergebnisse
ist
Quelle
angegeben
Beispiel
:
"
:
"
.
Angabe
ist
Hyperlink
elektronischer
Verweis
ausgestaltet
Nutzer
angegebene
Datei
unmittelbar
aufrufen
kann
.
Anklicken
Links
kann
Datei
Computer
Nutzers
eingerichteten
Programms
Zugang
Webseiten
Betrachtung
ermöglicht
automatisch
abgerufen
Computer
geladen
Bildschirm
dargestellt
werden
.
Suchdienst
"
Paperboy
"
führt
Anklicken
Hyperlinks
Nutzer
Startseite
Homepage
Website
Informationsanbieters
sog.
Deep-Link
unmittelbar
"
tieferliegende
"
Webseite
Angebot
befindet
.
Weise
wird
Nutzer
Werbeeintragungen
Startseite
Internetauftritts
befinden
vorbeigeleitet
.
Beklagten
bieten
weiter
Nutzer
täglich
Zusammenstellung
tagesaktuellen
Veröffentlichungen
Suchworten
angegeben
werden
E-Mail
übermitteln
.
Zusammenstellung
bezeichnen
"
persönliche
Tageszeitung
"
.
Klägerin
ist
Ansicht
Suchdienst
"
Paperboy
"
Rechte
Online-Angebot
"
"
"
DM
"
verletze
.
Weise
Internet
gestellten
Artikel
seien
urheberrechtlich
schutzfähige
Werke
Teile
Datenbanken
§
UrhG
geschützt
seien
.
Nutzung
Adressen
"
"
www.dm-online.de
"
zugänglichen
Datenbanken
sei
nur
einverstanden
selbst
eingerichteten
Suchmaschinen
etwa
"
"
verwendet
würden
.
Übermittlung
Teilen
einzelner
Artikel
Nutzer
Suchdienstes
sei
ebenso
rechtswidrig
Ermöglichung
unmittelbaren
Aufrufs
Volltextes
Artikel
.
Suchdienstangebot
"
Paperboy
"
Herstellung
persönlichen
Tageszeitung
"
seien
unlautere
Ausbeutung
fremden
Leistung
Rufausbeutung
Behinderung
wettbewerbswidrig
.
Werbung
Bezeichnung
"
persönliche
Tageszeitung
sei
schließlich
auch
irreführend
Nutzer
E-Mail-Übermittlung
lediglich
Hinweise
Veröffentlichungen
erhalte
Hyperlink
zugreifen
könne
.
Klägerin
hat
beantragt
Beklagten
verurteilen
unterlassen
Antrag
Form
Ausdrucken
aufgenommenen
Webseiten
1
.
Geschäftsverkehr
Paperboy-Informationssuchsystem
tagesaktuelle
Nachrichten
anzubieten
und/oder
anbieten
lassen
und/oder
werben
und/oder
werben
lassen
Presseobjekte
Klägerin
"
DM
"
und/oder
"
"
bezieht
und/oder
2
.
Einrichtung
persönlichen
Tageszeitung
anzubieten
anbieten
lassen
.
Antrag
wiedergegebenen
Webseiten
Inhalt
auch
Berufungsurteil
S.
ergibt
wird
"
Paperboy
"
folgt
vorgestellt
:
"
Paperboy
persönliche
Tageszeitung
Paperboy
ist
Informationssuchsystem
tagesaktuelle
Nachrichten
.
Paperboy
können
heutigen
Meldungen
mehr
wichtigsten
Nachrichtenanbietern
suchen
anderen
persönliche
Tageszeitung
erstellen
fortan
morgen
e-mail
zugestellt
wird
so
garantiert
mehr
-9-
Unternehmen
Verein
interessante
Persönlichkeiten
entgehen
wird
.
Service
ist
kostenlos
.
Paperboy
ist
Service
systemhauses
bieten
Lösungen
Intranetanwendungen
.
"
..
übrigen
Antrag
aufgenommenen
Webseiten
handelt
Startseite
Homepage
"
Paperboy
"
lediglich
Einstieg
anderen
Webseiten
eröffnet
Seite
Hinweisen
richtigen
Suchen
Hilfe
Suchdienstes
Liste
ausgewerteten
Quellen
Zahl
"
Zeit
"
angegeben
wird
Webseite
Aufforderung
weitere
auszuwertende
Quellen
mitzuteilen
Zusammenstellung
anderer
Suchmaschinen
Verzeichnisse
Webseite
angegeben
wird
Nutzer
"
persönliche
Tageszeitung
"
einrichten
könne
.
Beklagten
haben
rechtswidriges
Handeln
Abrede
gestellt
.
Landgericht
hat
Klage
stattgegeben
.
liege
zwar
Urheberrechtsverletzung
wohl
aber
Verstoß
§
Gesichtspunkt
sittenwidrigen
Ausnutzens
fremden
Arbeitsergebnisses
.
Berufungsgericht
hat
Berufung
Beklagten
landgerichtliche
Urteil
teilweise
abgeändert
Hauptausspruch
insgesamt
folgt
neu
gefaßt
:
Beklagten
werden
verurteilt
Meidung
Gericht
Fall
Zuwiderhandlung
festzusetzenden
Ordnungsgeldes
Höhe
DM
ersatzweise
Ordnungshaft
Ordnungshaft
Dauer
Monaten
unterlassen
Einrichtung
persönlichen
Tageszeitung
nachfolgenden
Seiten
Urteils
wiedergegeben
anzubieten
und/oder
anbieten
lassen
.
übrigen
hat
Berufungsgericht
Klage
abgewiesen
weitergehende
Berufung
zurückgewiesen
.
Urteil
wendet
Klägerin
Revision
.
Revisionsbeklagten
waren
mündlichen
Verhandlung
vertreten
.
Klägerin
beantragt
Berufungsurteil
Versäumnisurteil
aufzuheben
soweit
Nachteil
erkannt
worden
ist
insoweit
Berufung
Beklagten
zurückzuweisen
.
Entscheidungsgründe
:
Berufungsgericht
hat
Revisionsverfahren
allein
noch
beurteilenden
Klageantrag
abgewiesen
Informationssuchsystem
"
Paperboy
"
urheberrechtlichen
wettbewerbsrechtlichen
Gesichtspunkten
beanstanden
sei
.
Klägerin
stünden
auch
dann
Unterlassungsansprüche
Urheberrechtsgesetz
unterstellt
werde
jedenfalls
Artikel
"
Handelsblatt
"
"
DM
"
urheberrechtlich
geschützte
Werke
seien
angenommen
werde
Internet
zugängliche
geordnete
Bestand
Vielzahl
Artikeln
Beiträgen
Presseerzeugnissen
Datenbank
Sinne
§
UrhG
sei
.
"
Paperboy
"
Nutzer
Suchanfrage
tagesaktuelle
Veröffentlichungen
aufliste
würden
urheberrechtlichen
Nutzungsrechte
verletzt
.
Rechte
Vervielfältigung
Verbreitung
betroffener
Werke
würden
schon
berührt
dargetan
sei
Angabe
einzelner
Sätze
Satzteile
Stichworte
auch
nur
Einzelfällen
urheberrechtlich
schutzfähige
Werkteile
übernommen
worden
seien
.
Wiedergabe
Ausschnitten
einzelnen
Artikeln
greife
auch
etwaige
Rechte
Klägerin
Datenbank
normalen
Auswertung
Datenbank
zuwiderlaufe
noch
berechtigten
Interessen
Klägerin
Datenbank
unzumutbar
beeinträchtige
.
Urheberrechtliche
Nutzungsrechte
Klägerin
würden
auch
verletzt
Suchdienst
"
Paperboy
"
jeweils
Startseite
Homepage
Internetauftritts
Website
Klägerin
unmittelbar
gesuchten
Beitrag
verweise
.
Beiträge
Nutzer
aufgerufen
würden
komme
insoweit
nur
Haftung
Beklagten
Störer
Anstifter
Betracht
.
Haftung
sei
jedoch
gegeben
Nutzer
rechtswidrig
handelten
.
abgerufenen
Beiträge
würden
Sinne
§
UrhG
verbreitet
.
einzelner
Beitrag
Nutzer
vorübergehend
Arbeitsspeicher
Computers
gespeichert
werde
sei
zwar
Vervielfältigung
Sinne
§
UrhG
sei
aber
rechtswidrig
nur
eigenen
Gebrauch
vorgenommen
werde
Urheberrechtsschranke
§
UrhG
gedeckt
sei
.
Nutzung
tagesaktuellen
Veröffentlichungen
sei
weiterhin
rechtswidriger
Eingriff
unterstellte
Recht
Klägerin
Herstellerin
Datenbank
§
UrhG
Abruf
allenfalls
Beiträge
jedenfalls
Art
Umfang
wesentliche
Teile
Datenbank
Klägerin
genutzt
würden
.
Datenbank
werde
Nutzern
auch
wiederholt
zugreifen
sollten
systematisch
vervielfältigt
.
tägliche
Auflistung
jeweils
aktuellen
Veröffentlichungen
gemäß
Nutzer
bestimmten
Suchworten
E-Mail-Übermittlung
Liste
Nutzer
"
persönliche
Tageszeitung
"
greife
ebenfalls
Rechte
Klägerin
einzelnen
Artikeln
Datenbank
.
Insoweit
gelte
letztlich
Beurteilung
Vorgänge
einzelnen
Suchabfragen
.
Beklagten
handelten
auch
wettbewerbswidrig
Nutzer
"
Paperboy
"
gefundenen
Beitrag
abrufen
wollten
Verwendung
Deep-Links
Werbung
vorbeiführten
"
überschlagenen
"
Webseiten
befinde
.
könne
offenbleiben
Klägerin
technisch
verhindern
könne
.
Nutzer
habe
Interesse
schnell
Umweg
empfundene
Zwischenstufen
Ziel
geleitet
werden
.
Interesse
müsse
Klägerin
entgegenhalten
lassen
nehme
doch
Präsentation
Beiträge
Internet
Medium
gewerblichen
Zwecke
Anspruch
möglichst
unmittelbarer
schneller
Zugriff
Fülle
dort
zugänglichen
Informationen
allgemeinen
Interesse
liege
.
Minderung
Werbeeinnahmen
wiege
Klägerin
schwer
genug
Vorgehen
Beklagten
rig
machen
.
Klägerin
könne
Werbeeinblendungen
weitgehend
Webseiten
Beiträgen
verlagern
.
II
.
Beurteilung
gerichteten
Revisionsangriffe
haben
Erfolg
.
Klageantrag
ist
abweichend
Ansicht
Berufungsgerichts
unbegründet
unzulässig
abzuweisen
hinreichend
bestimmt
ist
§
Abs.
Nr.
.
derartiger
Mangel
ist
auch
Revisionsverfahren
Amts
beachten
Abgasemissionen
.
§
Abs.
Nr.
darf
Unterlassungsantrag
Abs.
Nr.
beruhende
Verurteilung
derart
undeutlich
gefaßt
sein
Streitgegenstand
Umfang
Prüfungsund
Gerichts
mehr
klar
umrissen
sind
Beklagte
erschöpfend
verteidigen
kann
Ergebnis
Vollstreckungsgericht
Entscheidung
überlassen
bleibt
Beklagten
verboten
ist
.
.
;
vgl.
Abgasemissionen
;
.
4.7.2002
Zugabenbündel
;
Urt
.
Umdruck
S.
Erbenermittler
jeweils
m.w
.
.
Anforderungen
genügt
Klageantrag
.
ist
Sache
Klägers
Klageantrag
Umfang
Unterlassungsbegehrens
abzugrenzen
Streitgegenstand
bestimmen
.
ist
hier
geschehen
.
Klageantrag
ist
unbestimmt
Zielrichtung
Wortlaut
hat
Widerspruch
Begründung
steht
vgl.
auch
.
12.10.1995
13
Spielzeugautos
.
Antrag
umschreibt
Vorbringen
Klägerin
Verletzungshandlungen
konkrete
Verletzungsformen
Verbot
begehrt
wird
.
Wortlaut
richtet
vielmehr
lediglich
Wiedergabe
Webseiten
dargestellte
konkrete
Art
Weise
Suchdienst
"
Paperboy
"
Internet
öffentlich
angeboten
beworben
wird
Presseerzeugnisse
"
"
"
DM
"
bezieht
.
Verbot
geht
Klägerin
Unterlassungsbegehren
jedoch
.
Klagebegründung
sollen
Beklagten
verschiedene
Handlungen
Rahmen
Suchdienstes
begehen
rechtswidrig
verboten
werden
.
konkreten
Handlungen
gemeint
sind
ist
Antrag
selbst
aber
entnehmen
.
gilt
insbesondere
auch
Beanstandungen
Klägerin
zusammenhängen
Suchdienst
Beklagten
Artikel
setzt
Klägerin
Rahmen
Internetauftritte
Netz
gestellt
worden
sind
.
ist
auch
möglich
Wege
Auslegung
Gegenstand
Klageantrags
Begründung
konkretisieren
.
Verbot
verschiedenen
Handlungen
Klagebegründung
Eingriffe
Rechte
Klägerin
Urheberrechtsgesetz
wettbewerbswidrig
beanstandet
werden
hätte
auch
Entscheidungsgründe
Berufungsurteils
deutlich
machen
jeweils
sehr
unterschiedliche
tatsächliche
rechtliche
Voraussetzungen
.
derartigen
Sachlage
hätten
verschiedenen
Handlungen
Gegenstand
Rechtsstreits
sein
sollen
gesonderten
Anträgen
konkrete
Verletzungsformen
umschrieben
werden
müssen
.
Konkretisierung
Klageziels
erfordert
insbesondere
Schutz
Beklagten
erkennbar
sein
muß
prozessualen
Ansprüche
erhoben
werden
gung
ausrichten
können
vgl.
auch
.
Reinigungsarbeiten
vorgesehen
.
.
Unbestimmtheit
Klageantrags
hat
Folge
Sache
insoweit
teilweiser
Aufhebung
Berufungsurteils
Berufungsgericht
zurückzuverweisen
ist
Klägerin
Gelegenheit
geben
Klage
verfolgte
Begehren
Anträge
fassen
Bestimmtheitsgebot
§
Abs.
Nr.
entsprechen
vgl.
auch
1
8
Betreibervergütung
;
.
;
Urt
.
12.7.2001
77
Rechenzentrum
jeweils
m.w
.
.
Klägerin
stehen
Begehren
entsprechenden
materiell-rechtlichen
Unterlassungsansprüche
.
kann
Senat
Grundlage
festgestellten
unstreitigen
selbst
beurteilen
.
1
.
Unterlassungsansprüche
Klägerin
§
Abs.
UrhG
Verhinderung
Eingriffen
Vervielfältigungsrechte
Beiträgen
"
Handelsblatt
"
"
DM
"
Internet
Feststellungen
Berufungsgerichts
kostenlos
öffentlich
zugänglich
gemacht
hat
bestehen
.
Klägerin
kann
Beklagten
verlangen
unterlassen
Nutzern
"
Paperboy
"
dargelegten
Umfang
Artikeln
Presseerzeugnisse
übermitteln
.
gilt
schon
vorgetragen
ersichtlich
ist
Art
Weise
"
Paperboy
"
Veröffentlichungen
nachweist
selbständig
urheberrechtlich
schutzfähige
Werkteile
genutzt
werden
könnten
.
Grund
kann
auch
Übermittlung
persönlichen
Tageszeitung
"
lediglich
stellung
derartiger
Hinweise
tagesaktuelle
Veröffentlichungen
ist
urheberrechtlichen
Unterlassungsanspruch
begründen
.
Beklagten
greifen
Setzen
auch
dann
Datei
Verknüpfung
hergestellt
wird
geschütztes
Werk
enthält
.
Hyperlink
wird
Werk
Sinne
§
UrhG
vervielfältigt
vgl.
Urheberrecht
2
.
Aufl
.
§
Rdn
.
22
;
Wiebe
Rdn
.
29
;
Sosnitza
;
Plaß
.
Link
ist
lediglich
elektronische
Verknüpfung
enthaltenden
Datei
anderen
Internet
eingestellten
Datei
.
Erst
Nutzer
Link
anklickt
Datei
abzurufen
kann
urheberrechtlich
relevanten
Vervielfältigung
Bereich
Nutzers
kommen
.
Beklagten
haften
auch
Störer
Nutzern
"
Paperboy
"
Deep-Links
ermöglichen
unmittelbar
Volltext
nachgewiesener
Artikel
"
Handelsblatt
"
"
DM
"
abzurufen
vervielfältigen
.
Verletzung
urheberrechtlicher
Nutzungsrechte
bestimmten
Werken
Dritte
Voraussetzung
Störerhaftung
Beklagten
hat
Klägerin
dargetan
.
Frage
vorbeugender
Unterlassungsanspruch
Störer
auch
dann
Betracht
kommen
kann
noch
festgestellt
ist
bereits
bestimmten
rechtswidrigen
Handlung
Dritten
beigetragen
hat
Beeinträchtigung
lediglich
befürchten
ist
vgl.
.
Architektenwettbewerb
;
Urt
.
21.2.2002
Vanity-Nummer
kann
dahinstehen
.
Gleiches
gilt
Frage
Voraussetzungen
Nutzer
Hilfe
Paperboy
"
gesetzten
abruft
bestehende
urheberrechtliche
Befugnisse
verletzt
.
Beklagten
würden
rechtswidriges
Handeln
Nutzer
allein
Störer
haften
unmittelbaren
Zugriff
urheberrechtlich
geschützte
Berechtigten
öffentlich
zugänglich
gemachte
Presseartikel
vorbereiten
.
Berechtigter
urheberrechtlich
geschütztes
Werk
technische
Schutzmaßnahmen
Internet
öffentlich
zugänglich
macht
ermöglicht
bereits
selbst
Nutzungen
Abrufender
vornehmen
kann
.
ist
Entscheidung
Werk
Möglichkeit
Abruf
auch
rechtswidrige
Nutzungen
vorgenommen
werden
weiter
Abruf
bereithält
.
wird
grundsätzlich
urheberrechtlicher
Störungszustand
geschaffen
Zugang
Werk
Setzen
auch
Form
Deep-Links
erleichtert
wird
vgl.
auch
Haftung
Informationen
Internet
S.
.
;
;
Plaß
.
Gefahr
rechtswidriger
Nutzungen
Berechtigten
selbst
Internet
öffentlich
bereitgehaltenen
Werkes
wird
qualitativ
verändert
nur
insofern
erhöht
größeren
Zahl
Nutzern
Zugang
Werk
eröffnet
wird
.
Auch
Hyperlink
kann
Nutzer
unmittelbar
Internet
öffentlich
zugängliche
Datei
zugreifen
Uniform
Locator
Bezeichnung
Fundorts
genannt
wird
.
Hyperlink
verbindet
Hinweis
Datei
Verknüpfung
gesetzt
wird
lediglich
technische
Erleichterung
Abruf
.
ersetzt
sonst
vorzunehmende
Eingabe
Adreßfeld
Betätigen
Eingabetaste
.
Sachlage
kommt
Nutzer
Vervielfältigung
abgerufener
Werke
Privilegierung
Vervielfältigungen
privaten
sonstigen
eigenen
Gebrauch
berufen
können
§
UrhG
.
Ebenso
kann
offenbleiben
Berechtigter
Werk
Rahmen
Internetauftritts
allgemein
zugänglich
gemacht
hat
stillschweigend
Einverständnis
Vervielfältigungen
erklärt
Abruf
Werkes
notwendig
verbunden
sind
vgl.
Frage
Leistner
Werbung
Vertrieb
Internet
S.
.
.
.
Frage
Setzen
Hyperlinks
Form
DeepLinks
dann
urheberrechtliche
Störerhaftung
begründen
kann
Berechtigte
Links
technischem
Weg
verhindern
will
Linksetzende
aber
Sperren
umgeht
kann
offenbleiben
.
Klägerin
hat
behauptet
technische
Schutzmaßnahmen
unmittelbaren
Zugriff
"
tieferliegende
"
Webseiten
Internetauftritte
anwende
.
Revision
trägt
zwar
Zugang
einzelnen
Klägerin
Abruf
bereitgehaltenen
Artikeln
sei
gewöhnlichen
Nutzer
nur
Startseite
Internetauftritte
möglich
.
folgt
aber
Klägerin
Maßnahmen
unmittelbaren
Abruf
Artikeln
Hilfe
Deep-Links
getroffen
hat
.
Umstand
Nutzer
Hyperlink
Verfügung
gestellt
wird
Weg
Startseiten
Internetauftritte
Klägerin
gehen
müssen
genaue
Fundstelle
dort
gesuchten
Dateien
kennen
ist
technisches
Hindernis
unmittelbaren
Zugriff
.
Umweg
Startseite
kann
Nutzer
bereits
Internets
veröffentlichte
Fundstellenangabe
unmittelbaren
Aufruf
Datei
ermöglicht
erspart
werden
.
2
.
Klägerin
kann
Vorliegen
Wiederholungsgefahr
gestützten
Unterlassungsanspruch
§
Abs.
UrhG
auch
Verletzung
zustehender
urheberrechtlicher
Nutzungsrechte
Zugänglichmachung
Artikeln
"
Handelsblatt
"
"
DM
"
stützen
Setzen
Hyperlinks
Webseite
urheberrechtlich
geschützten
Werk
Rechte
eingreift
.
§
UrhG
steht
Urheber
ausschließliche
Recht
öffentliche
Zugänglichmachung
Werkes
erlauben
verbieten
.
Recht
ist
unbenanntes
Recht
Verwertung
Werkes
unkörperlicher
Form
umfassenden
Verwertungsrecht
§
UrhG
enthalten
.
wird
allerdings
Frage
konkreten
Nutzungshandlungen
Recht
erfaßt
werden
unterschiedlich
beurteilt
.
einen
Ansicht
ist
Recht
öffentlichen
Zugänglichmachung
nur
Recht
öffentlichen
Bereithalten
Werken
Abrufübertragung
verstehen
anderer
Ansicht
nur
Recht
Abrufübertragung
selbst
dritten
Ansicht
Verwertungsrecht
Bereithaltungsrecht
auch
Abrufübertragungsrecht
umfaßt
ähnlich
Verbreitungsrecht
§
UrhG
verschiedene
Verwertungshandlungen
bezieht
vgl.
Urheberrecht
9
.
Aufl
.
Rdn
.
2
;
Wandtke/Bullinger/Heerma
Urheberrecht
§
Rdn
.
.
;
Schrikker/v
.
aaO
Rdn
.
.
;
Schack
Urhebervertragsrecht
2
.
Aufl
.
Rdn
.
.
;
Haberstumpf
Handbuch
Urheberrechts
2
.
Aufl
.
Rdn
.
.
;
Völker
Handbuch
Urheberrecht
Internet
S.
.
jeweils
m.w
.
.
nähere
Erörterung
Fragen
kann
hier
jedoch
unterbleiben
beanstandeten
Handlungen
jedenfalls
Recht
öffentlichen
Zugänglichmachung
gleichgültig
Nutzungshandlungen
bezogen
wird
eingegriffen
haben
.
Hyperlink
Berechtigten
öffentlich
zugänglich
gemachte
Webseite
urheberrechtlich
geschützten
Werk
setzt
begeht
urheberrechtliche
Nutzungshandlung
verweist
lediglich
Werk
Weise
Nutzern
bereits
eröffneten
Zugang
erleichtert
vgl.
Dustmann
privilegierten
Provider
S.
f.
;
Haftung
Urheberrechtsverletzungen
Internet
deutschem
amerikanischem
Recht
S.
f.
;
Börsch
Sind
rechtmäßig
?
S.
f.
;
Plaß
;
.
202
;
Schack
9
Fn
.
77
;
f.
;
ebenso
österr.
MR
f.
METEO-data
zustimmender
Anmerkung
;
.
K&R
.
hält
geschützte
Werk
selbst
öffentlich
Abruf
bereit
noch
übermittelt
selbst
Abruf
Dritte
.
Werk
Internet
gestellt
hat
entscheidet
Werk
Öffentlichkeit
zugänglich
bleibt
.
Wird
Webseite
geschützten
Werk
Setzen
Hyperlinks
gelöscht
geht
Leere
.
Nutzer
genaue
Bezeichnung
Fundorts
Webseite
Internet
noch
kennt
wird
Zugang
Werk
Hyperlink
zwar
erst
ermöglicht
Werk
Wortsinn
zugänglich
gemacht
;
ist
aber
auch
Hinweis
Druckwerk
Webseite
Fußnote
Veröffentlichung
anders
.
Informationsgesellschafts-Richtlinie
Richtlinie
2001/29/EG
Europäischen
Parlaments
Rates
22.5.2001
Harmonisierung
bestimmter
Aspekte
Urheberrechts
verwandten
Schutzrechte
Informationsgesellschaft
.
22.6.2001
S.
Int
.
22
.
Dezember
umzusetzen
war
vgl.
nunmehr
setzesbeschluß
Deutschen
Bundestages
BR-Drucks
.
Gesetz
Regelung
Urheberrechts
Informationsgesellschaft
hat
urheberrechtliche
Beurteilung
hier
Rede
stehen
verändert
vgl.
MR
37
;
Nolte
f.
;
.
Wiebe
aaO
.
.
;
Stomper
.
Art
.
Abs.
InformationsgesellschaftsRichtlinie
sind
Mitgliedstaaten
verpflichtet
Urhebern
ausschließliche
Recht
gewähren
öffentliche
Wiedergabe
Werke
öffentlichen
Zugänglichmachung
Werke
Weise
Mitgliedern
Öffentlichkeit
Orten
Zeiten
Wahl
zugänglich
sind
erlauben
verbieten
.
Vorschrift
bezieht
Werknutzungen
öffentlichen
Wiedergabe
.
Setzen
Hyperlinks
ist
Wiedergabe
Sinn
;
bewirkt
weitere
Bereithalten
Werkes
noch
Abrufübertragung
Werkes
Nutzer
.
3
.
Ansicht
Revision
verletzen
Beklagten
Suchdienst
"
Paperboy
"
auch
Rechte
Klägerin
Behauptung
Datenbankhersteller
zustehen
.
Rechten
Datenbankherstellers
§
UrhG
gehört
weit
überwiegender
Ansicht
schon
geltendem
Recht
Vervielfältigungsrecht
Recht
Datenbank
öffentlich
zugänglich
machen
vgl.
Leistner
Rechtsschutz
Datenbanken
deutschen
europäischen
Recht
S.
f.
;
.
.
Inhalt
Rechts
wird
noch
geltenden
Rechtslage
entsprechenden
Recht
Urhebers
vorstehend
2
.
unterschiedlich
beurteilt
.
Teilweise
wird
Abrufübertragungsrecht
verstanden
vgl.
Schrikker/Vogel
aaO
§
Rdn
.
f.
20
;
Lührig
Ensthaler/Bosch/Völker
aaO
S.
f.
;
Fromm/Nordemann/Hertin
aaO
Rdn
.
1
;
14
teilweise
Recht
Abrufübertragungsrecht
Bereitstellungsrecht
umfaßt
vgl.
aaO
Rdn
.
.
;
Urheberrechtsgesetz
2
.
Aufl
.
Rdn
.
.
Frage
kann
jedoch
unerörtert
bleiben
geltend
gemachte
Unterlassungsanspruch
§
Abs.
i.V.
§
UrhG
nachstehend
dargelegten
Gründen
Erfolg
haben
kann
.
Klägerin
kann
unterstellt
werden
Artikel
Rahmen
Internetauftritte
"
"
"
DM
"
öffentlich
zugänglich
gemacht
werden
Bestandteile
Datenbanken
sind
.
Setzen
Artikeln
nehmen
Beklagten
jedenfalls
Nutzungshandlungen
Datenbankhersteller
vorbehalten
sind
.
Setzen
Deep-Links
Nutzern
"
Paperboy
"
ermöglichen
unmittelbar
Volltext
Artikel
abzurufen
ist
UrhG
fallende
Nutzungshandlung
.
Wiebe
aaO
.
.
oben
.
1
.
2
.
dargelegten
Gründe
Setzen
Hyperlinks
urheberrechtliche
Nutzungshandlung
ist
gelten
hier
entsprechend
.
Ebenso
wird
Datenbankherstellerrecht
§
Abs.
Satz
UrhG
verletzt
hier
Zeitschriftenartikeln
Datenbank
gespeichert
sind
einzelne
kleinere
Bestandteile
Nutzer
übermittelt
werden
Anhalt
geben
Abruf
Volltextes
sinnvoll
wäre
.
liegt
§
Abs.
Satz
UrhG
fallende
Nutzungshandlung
.
Suchdienst
"
Paperboy
"
geht
zwar
Auswertung
Internetauftritten
auch
"
"
"
DM
"
Sinne
§
Abs.
Satz
UrhG
wiederholt
systematisch
"
.
beanstandeten
Handlungen
laufen
aber
normalen
Auswertung
benutzten
Datenbanken
zuwider
.
wird
beeinträchtigt
möglichen
Nutzern
eingespeicherten
Presseartikeln
einzelne
splitterhafte
Kleinbestandteile
mitgeteilt
werden
Inhalt
Artikel
anzudeuten
.
Benutzung
Datenbank
wird
ersetzt
allenfalls
angeregt
.
Auch
wiederholte
Zugriffe
einzelne
Datenbanken
summieren
mitgeteilten
Artikelbestandteile
wesentlichen
Teilen
Datenbanken
vgl.
auch
aaO
§
Rdn
.
;
Möhring/Nicolini/Decker
aaO
§
Rdn
.
8
;
Leistner
Int
.
;
vgl.
weiter
Art
.
Abs.
Datenbankrichtlinie
Bensinger
Sui-generis
Schutz
Datenbanken
S.
.
gilt
hier
auch
Beklagten
Artikelbestandteile
Nutzern
"
persönliche
Tageszeitung
"
bezeichneten
Hyperlink-Hinweisen
bestimmten
Themen
übermitteln
.
Klägerin
hat
geltend
gemacht
Nutzer
"
Paperboy
"
Abruf
Vielzahl
Datenbanken
ausgewertet
werden
wiederholt
systematisch
gerade
Datenbanken
"
"
"
DM
"
Weise
benutzen
normaler
Auswertung
zuwiderläuft
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
ist
auch
Fall
.
4
.
Berufungsgericht
hat
weiter
Recht
Ansicht
vertreten
Beklagten
wettbewerbswidrig
Sinne
§
handeln
Suchdienst
Nutzern
Hyperlinks
ermöglicht
unmittelbar
Artikel
zuzugreifen
Rahmen
Internetauftritte
"
"
"
DM
"
öffentlich
zugänglich
sind
.
Hinblick
beanstandeten
Handlungen
urheberrechtlich
unbedenklich
sind
kämen
Ansprüche
§
nur
Betracht
Vorliegens
besonderer
Umstände
gleichwohl
wettbewerbswidrig
anzusehen
wären
vgl.
;
Elektronische
Pressearchive
;
13
27
Kopienversanddienst
;
vgl.
weiter
aaO
.
.
.
Umstände
sind
hier
gegeben
.
Setzen
Artikel
"
Handelsblatt
"
"
DM
"
übernehmen
Beklagten
Leistung
Klägerin
.
erleichtern
dargelegt
nur
Zugriff
Artikel
Öffentlichkeit
bereits
ohnehin
zugänglich
sind
.
Suchdienst
Vielzahl
Internetauftritten
auswertet
bieten
Beklagten
eigene
Leistung
.
wäre
zwar
möglich
Unternehmen
Klägerin
Informationsangebote
Internet
öffentlich
zugänglich
machen
würden
Beklagten
bieten
aber
Allgemeinheit
erheblichen
zusätzlichen
Nutzen
gemeinsame
Erschließung
Informationsquellen
.
Herkunft
nachgewiesenen
Artikel
wird
verschleiert
.
Ansicht
Revision
werden
Nutzer
"
Paperboy
"
irregeführt
;
ebensowenig
wird
gute
Ruf
Informationsanbietern
Klägerin
ausgebeutet
.
Beklagten
handeln
auch
unlauter
Suchdienst
Deep-Links
unmittelbaren
Zugriff
nachgewiesenen
Artikel
ermöglicht
Nutzer
so
Startseiten
Internetauftritte
Klägerin
vorbeiführt
.
Feststellungen
Berufungsgerichts
widerspricht
zwar
Interesse
Klägerin
Werbeeinnahmen
erzielen
kann
Nutzer
Artikel
Startseiten
aufrufen
nächst
dort
aufgezeigten
Werbung
begegnen
.
Klägerin
Artikel
Internet
selbst
öffentlich
zugänglich
macht
kann
aber
verlangen
nur
umständliche
Weg
Startseiten
Internetauftritte
gegangen
wird
Möglichkeiten
Hyperlinktechnik
ungenutzt
bleiben
vgl.
auch
Plaß
607
;
Sosnitza
f.
;
vgl.
weiter
österr.
MR
35
METEO-data
;
.
Wiebe
aaO
.
.
Berufungsgericht
hat
Recht
hingewiesen
Klägerin
Internet
Angebote
nutzt
auch
Beschränkungen
Kauf
nehmen
muß
Allgemeininteresse
Funktionsfähigkeit
Internets
Durchsetzung
Interessen
ergeben
.
Inanspruchnahme
Suchdiensten
Einsatz
gerade
Form
Deep-Links
wäre
sinnvolle
Nutzung
unübersehbaren
Informationsfülle
praktisch
ausgeschlossen
.
Berechtigter
Vorteile
gerade
auch
Hyperlinktechnik
beruhen
Angebote
Anspruch
nimmt
kann
unlautere
Behinderung
beanstanden
Hyperlinktechnik
Erschließung
eigenen
Webangebots
Öffentlichkeit
nutzen
.
Tätigkeit
Suchdiensten
Einsatz
ist
wettbewerbsrechtlich
zumindest
dann
grundsätzlich
hinzunehmen
lediglich
Abruf
Berechtigten
öffentlich
zugänglich
gemachter
Informationsangebote
Umgehung
technischer
Schutzmaßnahmen
Nutzer
erleichtern
vgl.
auch
Stadler
aaO
S.
f.
.
übrigen
kann
Klägerin
Berufungsgericht
festgestellt
hat
Werbeeinblendungen
auch
"
tieferliegenden
"
Webseiten
einzelnen
Artikeln
verlagern
so
Beeinträchtigung
Werbeeinnahmen
zumindest
abmildern
Beklagten
behaupten
möglich
sein
sollte
unmittelbaren
Zugriff
Artikel
Hilfe
technischen
Mitteln
verhindern
.
IV
.
Revision
Klägerin
Berufungsurteil
war
Maßgabe
zurückzuweisen
Klageantrag
unbegründet
unzulässig
abgewiesen
wird
.
Abweisung
Klageantrags
unzulässig
unbegründet
steht
nur
Klägerin
Revision
eingelegt
hat
vgl.
Abgasemissionen
m.w
.
.
Kostenentscheidung
beruht
§
Abs.
.
Pokrant
Büscher