NAMEN Verkündet : 17 Juli Urkundsbeamter Geschäftsstelle Rechtsstreit Nachschlagewerk : ja : ja : ja Paperboy § Abs. Nr. Werden Klage Verbote verschiedener Handlungen begehrt Ausspruch jeweils unterschiedlichen tatsächlichen rechtlichen Voraussetzungen abhängt erfordert Gebot bestimmten Klageantrag stellen einzelnen Handlungen gesonderten Anträgen konkrete Verletzungsformen umschrieben werden . UrhG § Abs. Wird Hyperlink Datei fremden Webseite urheberrechtlich geschützten Werk gesetzt wird Vervielfältigungsrecht Werk eingegriffen . Berechtigter urheberrechtlich geschütztes Werk technische Schutzmaßnahmen Internet öffentlich zugänglich macht ermöglicht bereits selbst Nutzungen Abrufender vornehmen kann . wird grundsätzlich urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen Zugang Werk Setzen auch Form Deep-Links erleichtert wird . UrhG § UrhG . 9 . September steht Urheber ausschließliche Recht öffentliche Zugänglichmachung Werkes erlauben verbieten . Recht ist unbenanntes Recht umfassenden Verwertungsrecht Urhebers § UrhG enthalten . Setzen Hyperlinks Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite urheberrechtlich geschützten Werk wird Recht öffentlichen Zugänglichmachung Werkes eingegriffen . UrhG § Setzen Artikel Berechtigten Internet Bestandteile Datenbank öffentlich zugänglich gemacht worden sind ist Datenbankhersteller vorbehaltene Nutzungshandlung . Datenbankherstellerrecht § Abs. Satz UrhG wird verletzt Zeitschriftenartikeln Datenbank gespeichert sind Internet-Suchdienst einzelne kleinere Bestandteile Suchwortanfrage Nutzer übermittelt werden Anhalt geben Abruf Volltextes sinnvoll wäre . gilt auch dann Suchdienst wiederholt systematisch Sinne § Abs. Satz UrhG Datenbank zugreift . Internet-Suchdienst Informationsangebote insbesondere Presseartikel auswertet Berechtigten öffentlich zugänglich gemacht worden sind handelt grundsätzlich wettbewerbswidrig Nutzern Angabe Kurzinformationen einzelnen Angebote Deep-Links unmittelbaren Zugriff nachgewiesenen Angebote ermöglicht Nutzer so Startseiten Internetauftritte zugänglich gemacht sind vorbeiführt . gilt auch dann Interesse Informationsanbieters widerspricht Werbeeinnahmen erzielen Nutzer Artikel Startseiten aufrufen zunächst dort aufgezeigten Werbung begegnen . Tätigkeit Suchdiensten Einsatz ist wettbewerbsrechtlich zumindest dann grundsätzlich hinzunehmen lediglich Abruf Berechtigten öffentlich zugänglich gemachter Informationsangebote Umgehung technischer Schutzmaßnahmen Nutzer erleichtern . Urteil 17 Juli OLG I. Zivilsenat Bundesgerichtshofs hat mündliche Verhandlung 17 Juli Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Richter Dr. Pokrant Dr. Recht erkannt : Revision Urteil 6 . Zivilsenats Oberlandesgerichts 27 . Oktober wird Kosten Klägerin Maßgabe zurückgewiesen Klageantrag unbegründet unzulässig abgewiesen wird . Tatbestand : Verlag Klägerin erscheinen Zeitung " " Zeitschrift " DM " . Einzelne veröffentlichte Beiträge nimmt Klägerin auch Internet-Informationsangebot . Beklagten Gesellschaft bürgerlichen Rechts bilden bieten Internet Adresse " www.paperboy.de " Suchdienst tagesaktuelle Nachrichten insbesondere Zeitungsnachrichten . Suchdienst " Paperboy " wertet Website Internetauftritt Gesamtheit Internetadresse Internet gestellten Webseiten Nachrichtenanbietern . Weit überwiegend handelt Webangebote Zeitungstiteln auch " " " DM " auch Veröffentlichungen Unternehmen Organisationen Staatsorganen Behörden politischen Parteien . Suche werden nur tagesaktuelle Informationen einbezogen . Material weist " Paperboy " Anfrage Veröffentlichungen Form Auflistung Nutzer insbesondere Suchworte vorgegebenen Suchkriterien entsprechen . Zugleich werden betreffenden Veröffentlichung Stichworte zumindest teilweise Satzteile Sätze angegeben Inhalt Veröffentlichung näher kennzeichnen . Beispiel ist folgender Hinweis Webseite " : " : Donnerstag 25 . Februar Uhr Bundestag : krachte gewaltig Kanzler CSU-Chef Redeschlacht war hart Wortwahl markig . Regierung Opposition schenkten zweiten Investoren Vorgängerregierung Union Kampf Wörter Bytes " . Aussagen " Bundestag : krachte gewaltig " " Kanzler CSU-Chef " geben wörtlich Überschriften nachgewiesenen Artikels wieder . Artikel entstammen weiter Satz " Redeschlacht war hart Wortwahl markig " Satzteil Regierung Opposition schenkten zweiten " Worte " Investoren Vorgängerregierung Kampf " . jeweils ersten Zeile aufgelisteten Suchergebnisse ist Quelle angegeben Beispiel : " : " . Angabe ist Hyperlink elektronischer Verweis ausgestaltet Nutzer angegebene Datei unmittelbar aufrufen kann . Anklicken Links kann Datei Computer Nutzers eingerichteten Programms Zugang Webseiten Betrachtung ermöglicht automatisch abgerufen Computer geladen Bildschirm dargestellt werden . Suchdienst " Paperboy " führt Anklicken Hyperlinks Nutzer Startseite Homepage Website Informationsanbieters sog. Deep-Link unmittelbar " tieferliegende " Webseite Angebot befindet . Weise wird Nutzer Werbeeintragungen Startseite Internetauftritts befinden vorbeigeleitet . Beklagten bieten weiter Nutzer täglich Zusammenstellung tagesaktuellen Veröffentlichungen Suchworten angegeben werden E-Mail übermitteln . Zusammenstellung bezeichnen " persönliche Tageszeitung " . Klägerin ist Ansicht Suchdienst " Paperboy " Rechte Online-Angebot " " " DM " verletze . Weise Internet gestellten Artikel seien urheberrechtlich schutzfähige Werke Teile Datenbanken § UrhG geschützt seien . Nutzung Adressen " " www.dm-online.de " zugänglichen Datenbanken sei nur einverstanden selbst eingerichteten Suchmaschinen etwa " " verwendet würden . Übermittlung Teilen einzelner Artikel Nutzer Suchdienstes sei ebenso rechtswidrig Ermöglichung unmittelbaren Aufrufs Volltextes Artikel . Suchdienstangebot " Paperboy " Herstellung persönlichen Tageszeitung " seien unlautere Ausbeutung fremden Leistung Rufausbeutung Behinderung wettbewerbswidrig . Werbung Bezeichnung " persönliche Tageszeitung sei schließlich auch irreführend Nutzer E-Mail-Übermittlung lediglich Hinweise Veröffentlichungen erhalte Hyperlink zugreifen könne . Klägerin hat beantragt Beklagten verurteilen unterlassen Antrag Form Ausdrucken aufgenommenen Webseiten 1 . Geschäftsverkehr Paperboy-Informationssuchsystem tagesaktuelle Nachrichten anzubieten und/oder anbieten lassen und/oder werben und/oder werben lassen Presseobjekte Klägerin " DM " und/oder " " bezieht und/oder 2 . Einrichtung persönlichen Tageszeitung anzubieten anbieten lassen . Antrag wiedergegebenen Webseiten Inhalt auch Berufungsurteil S. ergibt wird " Paperboy " folgt vorgestellt : " Paperboy persönliche Tageszeitung Paperboy ist Informationssuchsystem tagesaktuelle Nachrichten . Paperboy können heutigen Meldungen mehr wichtigsten Nachrichtenanbietern suchen anderen persönliche Tageszeitung erstellen fortan morgen e-mail zugestellt wird so garantiert mehr -9- Unternehmen Verein interessante Persönlichkeiten entgehen wird . Service ist kostenlos . Paperboy ist Service systemhauses bieten Lösungen Intranetanwendungen . " .. übrigen Antrag aufgenommenen Webseiten handelt Startseite Homepage " Paperboy " lediglich Einstieg anderen Webseiten eröffnet Seite Hinweisen richtigen Suchen Hilfe Suchdienstes Liste ausgewerteten Quellen Zahl " Zeit " angegeben wird Webseite Aufforderung weitere auszuwertende Quellen mitzuteilen Zusammenstellung anderer Suchmaschinen Verzeichnisse Webseite angegeben wird Nutzer " persönliche Tageszeitung " einrichten könne . Beklagten haben rechtswidriges Handeln Abrede gestellt . Landgericht hat Klage stattgegeben . liege zwar Urheberrechtsverletzung wohl aber Verstoß § Gesichtspunkt sittenwidrigen Ausnutzens fremden Arbeitsergebnisses . Berufungsgericht hat Berufung Beklagten landgerichtliche Urteil teilweise abgeändert Hauptausspruch insgesamt folgt neu gefaßt : Beklagten werden verurteilt Meidung Gericht Fall Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes Höhe DM ersatzweise Ordnungshaft Ordnungshaft Dauer Monaten unterlassen Einrichtung persönlichen Tageszeitung nachfolgenden Seiten Urteils wiedergegeben anzubieten und/oder anbieten lassen . übrigen hat Berufungsgericht Klage abgewiesen weitergehende Berufung zurückgewiesen . Urteil wendet Klägerin Revision . Revisionsbeklagten waren mündlichen Verhandlung vertreten . Klägerin beantragt Berufungsurteil Versäumnisurteil aufzuheben soweit Nachteil erkannt worden ist insoweit Berufung Beklagten zurückzuweisen . Entscheidungsgründe : Berufungsgericht hat Revisionsverfahren allein noch beurteilenden Klageantrag abgewiesen Informationssuchsystem " Paperboy " urheberrechtlichen wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten beanstanden sei . Klägerin stünden auch dann Unterlassungsansprüche Urheberrechtsgesetz unterstellt werde jedenfalls Artikel " Handelsblatt " " DM " urheberrechtlich geschützte Werke seien angenommen werde Internet zugängliche geordnete Bestand Vielzahl Artikeln Beiträgen Presseerzeugnissen Datenbank Sinne § UrhG sei . " Paperboy " Nutzer Suchanfrage tagesaktuelle Veröffentlichungen aufliste würden urheberrechtlichen Nutzungsrechte verletzt . Rechte Vervielfältigung Verbreitung betroffener Werke würden schon berührt dargetan sei Angabe einzelner Sätze Satzteile Stichworte auch nur Einzelfällen urheberrechtlich schutzfähige Werkteile übernommen worden seien . Wiedergabe Ausschnitten einzelnen Artikeln greife auch etwaige Rechte Klägerin Datenbank normalen Auswertung Datenbank zuwiderlaufe noch berechtigten Interessen Klägerin Datenbank unzumutbar beeinträchtige . Urheberrechtliche Nutzungsrechte Klägerin würden auch verletzt Suchdienst " Paperboy " jeweils Startseite Homepage Internetauftritts Website Klägerin unmittelbar gesuchten Beitrag verweise . Beiträge Nutzer aufgerufen würden komme insoweit nur Haftung Beklagten Störer Anstifter Betracht . Haftung sei jedoch gegeben Nutzer rechtswidrig handelten . abgerufenen Beiträge würden Sinne § UrhG verbreitet . einzelner Beitrag Nutzer vorübergehend Arbeitsspeicher Computers gespeichert werde sei zwar Vervielfältigung Sinne § UrhG sei aber rechtswidrig nur eigenen Gebrauch vorgenommen werde Urheberrechtsschranke § UrhG gedeckt sei . Nutzung tagesaktuellen Veröffentlichungen sei weiterhin rechtswidriger Eingriff unterstellte Recht Klägerin Herstellerin Datenbank § UrhG Abruf allenfalls Beiträge jedenfalls Art Umfang wesentliche Teile Datenbank Klägerin genutzt würden . Datenbank werde Nutzern auch wiederholt zugreifen sollten systematisch vervielfältigt . tägliche Auflistung jeweils aktuellen Veröffentlichungen gemäß Nutzer bestimmten Suchworten E-Mail-Übermittlung Liste Nutzer " persönliche Tageszeitung " greife ebenfalls Rechte Klägerin einzelnen Artikeln Datenbank . Insoweit gelte letztlich Beurteilung Vorgänge einzelnen Suchabfragen . Beklagten handelten auch wettbewerbswidrig Nutzer " Paperboy " gefundenen Beitrag abrufen wollten Verwendung Deep-Links Werbung vorbeiführten " überschlagenen " Webseiten befinde . könne offenbleiben Klägerin technisch verhindern könne . Nutzer habe Interesse schnell Umweg empfundene Zwischenstufen Ziel geleitet werden . Interesse müsse Klägerin entgegenhalten lassen nehme doch Präsentation Beiträge Internet Medium gewerblichen Zwecke Anspruch möglichst unmittelbarer schneller Zugriff Fülle dort zugänglichen Informationen allgemeinen Interesse liege . Minderung Werbeeinnahmen wiege Klägerin schwer genug Vorgehen Beklagten rig machen . Klägerin könne Werbeeinblendungen weitgehend Webseiten Beiträgen verlagern . II . Beurteilung gerichteten Revisionsangriffe haben Erfolg . Klageantrag ist abweichend Ansicht Berufungsgerichts unbegründet unzulässig abzuweisen hinreichend bestimmt ist § Abs. Nr. . derartiger Mangel ist auch Revisionsverfahren Amts beachten Abgasemissionen . § Abs. Nr. darf Unterlassungsantrag Abs. Nr. beruhende Verurteilung derart undeutlich gefaßt sein Streitgegenstand Umfang Prüfungsund Gerichts mehr klar umrissen sind Beklagte erschöpfend verteidigen kann Ergebnis Vollstreckungsgericht Entscheidung überlassen bleibt Beklagten verboten ist . . ; vgl. Abgasemissionen ; . 4.7.2002 Zugabenbündel ; Urt . Umdruck S. Erbenermittler jeweils m.w . . Anforderungen genügt Klageantrag . ist Sache Klägers Klageantrag Umfang Unterlassungsbegehrens abzugrenzen Streitgegenstand bestimmen . ist hier geschehen . Klageantrag ist unbestimmt Zielrichtung Wortlaut hat Widerspruch Begründung steht vgl. auch . 12.10.1995 13 Spielzeugautos . Antrag umschreibt Vorbringen Klägerin Verletzungshandlungen konkrete Verletzungsformen Verbot begehrt wird . Wortlaut richtet vielmehr lediglich Wiedergabe Webseiten dargestellte konkrete Art Weise Suchdienst " Paperboy " Internet öffentlich angeboten beworben wird Presseerzeugnisse " " " DM " bezieht . Verbot geht Klägerin Unterlassungsbegehren jedoch . Klagebegründung sollen Beklagten verschiedene Handlungen Rahmen Suchdienstes begehen rechtswidrig verboten werden . konkreten Handlungen gemeint sind ist Antrag selbst aber entnehmen . gilt insbesondere auch Beanstandungen Klägerin zusammenhängen Suchdienst Beklagten Artikel setzt Klägerin Rahmen Internetauftritte Netz gestellt worden sind . ist auch möglich Wege Auslegung Gegenstand Klageantrags Begründung konkretisieren . Verbot verschiedenen Handlungen Klagebegründung Eingriffe Rechte Klägerin Urheberrechtsgesetz wettbewerbswidrig beanstandet werden hätte auch Entscheidungsgründe Berufungsurteils deutlich machen jeweils sehr unterschiedliche tatsächliche rechtliche Voraussetzungen . derartigen Sachlage hätten verschiedenen Handlungen Gegenstand Rechtsstreits sein sollen gesonderten Anträgen konkrete Verletzungsformen umschrieben werden müssen . Konkretisierung Klageziels erfordert insbesondere Schutz Beklagten erkennbar sein muß prozessualen Ansprüche erhoben werden gung ausrichten können vgl. auch . Reinigungsarbeiten vorgesehen . . Unbestimmtheit Klageantrags hat Folge Sache insoweit teilweiser Aufhebung Berufungsurteils Berufungsgericht zurückzuverweisen ist Klägerin Gelegenheit geben Klage verfolgte Begehren Anträge fassen Bestimmtheitsgebot § Abs. Nr. entsprechen vgl. auch 1 8 Betreibervergütung ; . ; Urt . 12.7.2001 77 Rechenzentrum jeweils m.w . . Klägerin stehen Begehren entsprechenden materiell-rechtlichen Unterlassungsansprüche . kann Senat Grundlage festgestellten unstreitigen selbst beurteilen . 1 . Unterlassungsansprüche Klägerin § Abs. UrhG Verhinderung Eingriffen Vervielfältigungsrechte Beiträgen " Handelsblatt " " DM " Internet Feststellungen Berufungsgerichts kostenlos öffentlich zugänglich gemacht hat bestehen . Klägerin kann Beklagten verlangen unterlassen Nutzern " Paperboy " dargelegten Umfang Artikeln Presseerzeugnisse übermitteln . gilt schon vorgetragen ersichtlich ist Art Weise " Paperboy " Veröffentlichungen nachweist selbständig urheberrechtlich schutzfähige Werkteile genutzt werden könnten . Grund kann auch Übermittlung persönlichen Tageszeitung " lediglich stellung derartiger Hinweise tagesaktuelle Veröffentlichungen ist urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch begründen . Beklagten greifen Setzen auch dann Datei Verknüpfung hergestellt wird geschütztes Werk enthält . Hyperlink wird Werk Sinne § UrhG vervielfältigt vgl. Urheberrecht 2 . Aufl . § Rdn . 22 ; Wiebe Rdn . 29 ; Sosnitza ; Plaß . Link ist lediglich elektronische Verknüpfung enthaltenden Datei anderen Internet eingestellten Datei . Erst Nutzer Link anklickt Datei abzurufen kann urheberrechtlich relevanten Vervielfältigung Bereich Nutzers kommen . Beklagten haften auch Störer Nutzern " Paperboy " Deep-Links ermöglichen unmittelbar Volltext nachgewiesener Artikel " Handelsblatt " " DM " abzurufen vervielfältigen . Verletzung urheberrechtlicher Nutzungsrechte bestimmten Werken Dritte Voraussetzung Störerhaftung Beklagten hat Klägerin dargetan . Frage vorbeugender Unterlassungsanspruch Störer auch dann Betracht kommen kann noch festgestellt ist bereits bestimmten rechtswidrigen Handlung Dritten beigetragen hat Beeinträchtigung lediglich befürchten ist vgl. . Architektenwettbewerb ; Urt . 21.2.2002 Vanity-Nummer kann dahinstehen . Gleiches gilt Frage Voraussetzungen Nutzer Hilfe Paperboy " gesetzten abruft bestehende urheberrechtliche Befugnisse verletzt . Beklagten würden rechtswidriges Handeln Nutzer allein Störer haften unmittelbaren Zugriff urheberrechtlich geschützte Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Presseartikel vorbereiten . Berechtigter urheberrechtlich geschütztes Werk technische Schutzmaßnahmen Internet öffentlich zugänglich macht ermöglicht bereits selbst Nutzungen Abrufender vornehmen kann . ist Entscheidung Werk Möglichkeit Abruf auch rechtswidrige Nutzungen vorgenommen werden weiter Abruf bereithält . wird grundsätzlich urheberrechtlicher Störungszustand geschaffen Zugang Werk Setzen auch Form Deep-Links erleichtert wird vgl. auch Haftung Informationen Internet S. . ; ; Plaß . Gefahr rechtswidriger Nutzungen Berechtigten selbst Internet öffentlich bereitgehaltenen Werkes wird qualitativ verändert nur insofern erhöht größeren Zahl Nutzern Zugang Werk eröffnet wird . Auch Hyperlink kann Nutzer unmittelbar Internet öffentlich zugängliche Datei zugreifen Uniform Locator Bezeichnung Fundorts genannt wird . Hyperlink verbindet Hinweis Datei Verknüpfung gesetzt wird lediglich technische Erleichterung Abruf . ersetzt sonst vorzunehmende Eingabe Adreßfeld Betätigen Eingabetaste . Sachlage kommt Nutzer Vervielfältigung abgerufener Werke Privilegierung Vervielfältigungen privaten sonstigen eigenen Gebrauch berufen können § UrhG . Ebenso kann offenbleiben Berechtigter Werk Rahmen Internetauftritts allgemein zugänglich gemacht hat stillschweigend Einverständnis Vervielfältigungen erklärt Abruf Werkes notwendig verbunden sind vgl. Frage Leistner Werbung Vertrieb Internet S. . . . Frage Setzen Hyperlinks Form DeepLinks dann urheberrechtliche Störerhaftung begründen kann Berechtigte Links technischem Weg verhindern will Linksetzende aber Sperren umgeht kann offenbleiben . Klägerin hat behauptet technische Schutzmaßnahmen unmittelbaren Zugriff " tieferliegende " Webseiten Internetauftritte anwende . Revision trägt zwar Zugang einzelnen Klägerin Abruf bereitgehaltenen Artikeln sei gewöhnlichen Nutzer nur Startseite Internetauftritte möglich . folgt aber Klägerin Maßnahmen unmittelbaren Abruf Artikeln Hilfe Deep-Links getroffen hat . Umstand Nutzer Hyperlink Verfügung gestellt wird Weg Startseiten Internetauftritte Klägerin gehen müssen genaue Fundstelle dort gesuchten Dateien kennen ist technisches Hindernis unmittelbaren Zugriff . Umweg Startseite kann Nutzer bereits Internets veröffentlichte Fundstellenangabe unmittelbaren Aufruf Datei ermöglicht erspart werden . 2 . Klägerin kann Vorliegen Wiederholungsgefahr gestützten Unterlassungsanspruch § Abs. UrhG auch Verletzung zustehender urheberrechtlicher Nutzungsrechte Zugänglichmachung Artikeln " Handelsblatt " " DM " stützen Setzen Hyperlinks Webseite urheberrechtlich geschützten Werk Rechte eingreift . § UrhG steht Urheber ausschließliche Recht öffentliche Zugänglichmachung Werkes erlauben verbieten . Recht ist unbenanntes Recht Verwertung Werkes unkörperlicher Form umfassenden Verwertungsrecht § UrhG enthalten . wird allerdings Frage konkreten Nutzungshandlungen Recht erfaßt werden unterschiedlich beurteilt . einen Ansicht ist Recht öffentlichen Zugänglichmachung nur Recht öffentlichen Bereithalten Werken Abrufübertragung verstehen anderer Ansicht nur Recht Abrufübertragung selbst dritten Ansicht Verwertungsrecht Bereithaltungsrecht auch Abrufübertragungsrecht umfaßt ähnlich Verbreitungsrecht § UrhG verschiedene Verwertungshandlungen bezieht vgl. Urheberrecht 9 . Aufl . Rdn . 2 ; Wandtke/Bullinger/Heerma Urheberrecht § Rdn . . ; Schrikker/v . aaO Rdn . . ; Schack Urhebervertragsrecht 2 . Aufl . Rdn . . ; Haberstumpf Handbuch Urheberrechts 2 . Aufl . Rdn . . ; Völker Handbuch Urheberrecht Internet S. . jeweils m.w . . nähere Erörterung Fragen kann hier jedoch unterbleiben beanstandeten Handlungen jedenfalls Recht öffentlichen Zugänglichmachung gleichgültig Nutzungshandlungen bezogen wird eingegriffen haben . Hyperlink Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite urheberrechtlich geschützten Werk setzt begeht urheberrechtliche Nutzungshandlung verweist lediglich Werk Weise Nutzern bereits eröffneten Zugang erleichtert vgl. Dustmann privilegierten Provider S. f. ; Haftung Urheberrechtsverletzungen Internet deutschem amerikanischem Recht S. f. ; Börsch Sind rechtmäßig ? S. f. ; Plaß ; . 202 ; Schack 9 Fn . 77 ; f. ; ebenso österr. MR f. METEO-data zustimmender Anmerkung ; . K&R . hält geschützte Werk selbst öffentlich Abruf bereit noch übermittelt selbst Abruf Dritte . Werk Internet gestellt hat entscheidet Werk Öffentlichkeit zugänglich bleibt . Wird Webseite geschützten Werk Setzen Hyperlinks gelöscht geht Leere . Nutzer genaue Bezeichnung Fundorts Webseite Internet noch kennt wird Zugang Werk Hyperlink zwar erst ermöglicht Werk Wortsinn zugänglich gemacht ; ist aber auch Hinweis Druckwerk Webseite Fußnote Veröffentlichung anders . Informationsgesellschafts-Richtlinie Richtlinie 2001/29/EG Europäischen Parlaments Rates 22.5.2001 Harmonisierung bestimmter Aspekte Urheberrechts verwandten Schutzrechte Informationsgesellschaft . 22.6.2001 S. Int . 22 . Dezember umzusetzen war vgl. nunmehr setzesbeschluß Deutschen Bundestages BR-Drucks . Gesetz Regelung Urheberrechts Informationsgesellschaft hat urheberrechtliche Beurteilung hier Rede stehen verändert vgl. MR 37 ; Nolte f. ; . Wiebe aaO . . ; Stomper . Art . Abs. InformationsgesellschaftsRichtlinie sind Mitgliedstaaten verpflichtet Urhebern ausschließliche Recht gewähren öffentliche Wiedergabe Werke öffentlichen Zugänglichmachung Werke Weise Mitgliedern Öffentlichkeit Orten Zeiten Wahl zugänglich sind erlauben verbieten . Vorschrift bezieht Werknutzungen öffentlichen Wiedergabe . Setzen Hyperlinks ist Wiedergabe Sinn ; bewirkt weitere Bereithalten Werkes noch Abrufübertragung Werkes Nutzer . 3 . Ansicht Revision verletzen Beklagten Suchdienst " Paperboy " auch Rechte Klägerin Behauptung Datenbankhersteller zustehen . Rechten Datenbankherstellers § UrhG gehört weit überwiegender Ansicht schon geltendem Recht Vervielfältigungsrecht Recht Datenbank öffentlich zugänglich machen vgl. Leistner Rechtsschutz Datenbanken deutschen europäischen Recht S. f. ; . . Inhalt Rechts wird noch geltenden Rechtslage entsprechenden Recht Urhebers vorstehend 2 . unterschiedlich beurteilt . Teilweise wird Abrufübertragungsrecht verstanden vgl. Schrikker/Vogel aaO § Rdn . f. 20 ; Lührig Ensthaler/Bosch/Völker aaO S. f. ; Fromm/Nordemann/Hertin aaO Rdn . 1 ; 14 teilweise Recht Abrufübertragungsrecht Bereitstellungsrecht umfaßt vgl. aaO Rdn . . ; Urheberrechtsgesetz 2 . Aufl . Rdn . . Frage kann jedoch unerörtert bleiben geltend gemachte Unterlassungsanspruch § Abs. i.V. § UrhG nachstehend dargelegten Gründen Erfolg haben kann . Klägerin kann unterstellt werden Artikel Rahmen Internetauftritte " " " DM " öffentlich zugänglich gemacht werden Bestandteile Datenbanken sind . Setzen Artikeln nehmen Beklagten jedenfalls Nutzungshandlungen Datenbankhersteller vorbehalten sind . Setzen Deep-Links Nutzern " Paperboy " ermöglichen unmittelbar Volltext Artikel abzurufen ist UrhG fallende Nutzungshandlung . Wiebe aaO . . oben . 1 . 2 . dargelegten Gründe Setzen Hyperlinks urheberrechtliche Nutzungshandlung ist gelten hier entsprechend . Ebenso wird Datenbankherstellerrecht § Abs. Satz UrhG verletzt hier Zeitschriftenartikeln Datenbank gespeichert sind einzelne kleinere Bestandteile Nutzer übermittelt werden Anhalt geben Abruf Volltextes sinnvoll wäre . liegt § Abs. Satz UrhG fallende Nutzungshandlung . Suchdienst " Paperboy " geht zwar Auswertung Internetauftritten auch " " " DM " Sinne § Abs. Satz UrhG wiederholt systematisch " . beanstandeten Handlungen laufen aber normalen Auswertung benutzten Datenbanken zuwider . wird beeinträchtigt möglichen Nutzern eingespeicherten Presseartikeln einzelne splitterhafte Kleinbestandteile mitgeteilt werden Inhalt Artikel anzudeuten . Benutzung Datenbank wird ersetzt allenfalls angeregt . Auch wiederholte Zugriffe einzelne Datenbanken summieren mitgeteilten Artikelbestandteile wesentlichen Teilen Datenbanken vgl. auch aaO § Rdn . ; Möhring/Nicolini/Decker aaO § Rdn . 8 ; Leistner Int . ; vgl. weiter Art . Abs. Datenbankrichtlinie Bensinger Sui-generis Schutz Datenbanken S. . gilt hier auch Beklagten Artikelbestandteile Nutzern " persönliche Tageszeitung " bezeichneten Hyperlink-Hinweisen bestimmten Themen übermitteln . Klägerin hat geltend gemacht Nutzer " Paperboy " Abruf Vielzahl Datenbanken ausgewertet werden wiederholt systematisch gerade Datenbanken " " " DM " Weise benutzen normaler Auswertung zuwiderläuft . Feststellungen Berufungsgerichts ist auch Fall . 4 . Berufungsgericht hat weiter Recht Ansicht vertreten Beklagten wettbewerbswidrig Sinne § handeln Suchdienst Nutzern Hyperlinks ermöglicht unmittelbar Artikel zuzugreifen Rahmen Internetauftritte " " " DM " öffentlich zugänglich sind . Hinblick beanstandeten Handlungen urheberrechtlich unbedenklich sind kämen Ansprüche § nur Betracht Vorliegens besonderer Umstände gleichwohl wettbewerbswidrig anzusehen wären vgl. ; Elektronische Pressearchive ; 13 27 Kopienversanddienst ; vgl. weiter aaO . . . Umstände sind hier gegeben . Setzen Artikel " Handelsblatt " " DM " übernehmen Beklagten Leistung Klägerin . erleichtern dargelegt nur Zugriff Artikel Öffentlichkeit bereits ohnehin zugänglich sind . Suchdienst Vielzahl Internetauftritten auswertet bieten Beklagten eigene Leistung . wäre zwar möglich Unternehmen Klägerin Informationsangebote Internet öffentlich zugänglich machen würden Beklagten bieten aber Allgemeinheit erheblichen zusätzlichen Nutzen gemeinsame Erschließung Informationsquellen . Herkunft nachgewiesenen Artikel wird verschleiert . Ansicht Revision werden Nutzer " Paperboy " irregeführt ; ebensowenig wird gute Ruf Informationsanbietern Klägerin ausgebeutet . Beklagten handeln auch unlauter Suchdienst Deep-Links unmittelbaren Zugriff nachgewiesenen Artikel ermöglicht Nutzer so Startseiten Internetauftritte Klägerin vorbeiführt . Feststellungen Berufungsgerichts widerspricht zwar Interesse Klägerin Werbeeinnahmen erzielen kann Nutzer Artikel Startseiten aufrufen nächst dort aufgezeigten Werbung begegnen . Klägerin Artikel Internet selbst öffentlich zugänglich macht kann aber verlangen nur umständliche Weg Startseiten Internetauftritte gegangen wird Möglichkeiten Hyperlinktechnik ungenutzt bleiben vgl. auch Plaß 607 ; Sosnitza f. ; vgl. weiter österr. MR 35 METEO-data ; . Wiebe aaO . . Berufungsgericht hat Recht hingewiesen Klägerin Internet Angebote nutzt auch Beschränkungen Kauf nehmen muß Allgemeininteresse Funktionsfähigkeit Internets Durchsetzung Interessen ergeben . Inanspruchnahme Suchdiensten Einsatz gerade Form Deep-Links wäre sinnvolle Nutzung unübersehbaren Informationsfülle praktisch ausgeschlossen . Berechtigter Vorteile gerade auch Hyperlinktechnik beruhen Angebote Anspruch nimmt kann unlautere Behinderung beanstanden Hyperlinktechnik Erschließung eigenen Webangebots Öffentlichkeit nutzen . Tätigkeit Suchdiensten Einsatz ist wettbewerbsrechtlich zumindest dann grundsätzlich hinzunehmen lediglich Abruf Berechtigten öffentlich zugänglich gemachter Informationsangebote Umgehung technischer Schutzmaßnahmen Nutzer erleichtern vgl. auch Stadler aaO S. f. . übrigen kann Klägerin Berufungsgericht festgestellt hat Werbeeinblendungen auch " tieferliegenden " Webseiten einzelnen Artikeln verlagern so Beeinträchtigung Werbeeinnahmen zumindest abmildern Beklagten behaupten möglich sein sollte unmittelbaren Zugriff Artikel Hilfe technischen Mitteln verhindern . IV . Revision Klägerin Berufungsurteil war Maßgabe zurückzuweisen Klageantrag unbegründet unzulässig abgewiesen wird . Abweisung Klageantrags unzulässig unbegründet steht nur Klägerin Revision eingelegt hat vgl. Abgasemissionen m.w . . Kostenentscheidung beruht § Abs. . Pokrant Büscher