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121 lines
1.0 KiB

BESCHLUSS
13
.
April
Rechtsstreit
I.
Zivilsenat
hat
13
.
April
Vorsitzenden
Richter
Prof.
Dr.
Richter
Dr.
Pokrant
Dr.
beschlossen
:
Revision
Klägerin
Urteil
11
.
Zivilsenats
15
.
Juni
wird
angenommen
.
Rechtssache
hat
grundsätzliche
Bedeutung
.
Revision
hätte
Ergebnis
auch
Aussicht
Erfolg
.
Rüge
Berufungsurteil
stelle
Überraschungsentscheidung
verletze
Recht
Klägerin
rechtliches
Gehör
greift
.
Berufungsbegründung
hat
Beklagte
Parteien
Rechtsstreits
ergangene
Senatsurteil
15
.
Oktober
Akten
gegeben
.
Klägerin
hatte
Einführung
Senatsvorsitzenden
Revision
beruft
ausreichend
Gelegenheit
Berufungsurteil
zugrundeliegenden
Rechtsauffassung
Stellung
nehmen
Vorbereitung
mündlichen
Verhandlung
tatsächliches
Vorbringen
dementsprechend
ergänzen
.
Verletzung
Rechts
Klägerin
rechtliches
Gehör
wäre
ergangene
Entscheidung
kausal
Vorbringen
Revisionsbegründung
hinreichende
Grundlage
Annahme
Störerhaftung
Beklagten
entnehmen
läßt
.
Klägerin
trägt
Kosten
Revisionsverfahrens
§
Abs.
.
Streitwert
:
DM
Pokrant
Büscher